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Die Apothekerkammer Nordrhein versteht sich als Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden im Apothekenteam. Deshalb möchten wir auch Sie als PTA über aktuelle Entwicklungen rund um Pharmazie und Apotheke informieren.
Der PTA-Hub ist Ihr direkter Zugang, was für Sie als PTA in Nordrhein wichtig und nützlich ist:
Sie möchten gerne zur Expopharm in Düsseldorf vom 16. bis 19. September 2025 und haben noch kein Ticket?
Hier können Sie ein kostenfreies Ticket zur Expopharm buchen.
Als PTA haben Sie während des Beratungsgesprächs den direkten Anknüpfungspunkt pharmazeutische Dienstleistung zielgruppengerecht anzusprechen und anzubieten. Nutzen Sie Ihr pharmazeutisches Know-How, um Ihren Patientinnen und Patienten ein Plus an Arzneimitteltherapiesicherheit zu ermöglichen.
Dazu bietet die Apothekerkammer Nordrhein ein pDL-Symposium an.
Antibiotikaresistenzen stellen ein immer größer werdendes Risiko dar. Deshalb hat der Ausschuss für Fortbildung und Qualitätssicherung für 2025 das Thema Infektionsprävention in der Apotheke gewählt. Neben der Großen Fortbildung online am 8. Oktober 2025 von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr haben wir für Sie noch eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Antibiotikaresistenzen und Impfen zusammengestellt.
Sie können sich hier direkt zur Großen Fortbildung anmelden: ak.nrw/65gf
Auffrischung der Sachkunde zur Chemikalien-Abgabe
Endometriose und polyzystisches Ovarsyndrom: Nur ein Thema bei Kinderwunsch?
Weitere spannenden Themen finden Sie in unserem Akademiekalender
Und falls das mit dem Symposium terminlich bei Ihnen nicht klappt, gibt es eine weitere interessante Online-Abend-Veranstaltung: pDL Baukasten: Change Management – so werden die pDL zum Erfolg!
Auch PTA, die im Kammerbezirk Nordrhein arbeiten, können bei der Apothekerkammer Nordrhein ihr persönliches Fortbildungszertifikat beantragen.
Wenn Sie bei uns schon einmal an einer Fortbildung teilgenommen haben, mussten Sie sich dafür registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie automatisch auch ein Fortbildungspunktekonto. Seit etwa zwei Jahren ist es uns möglich, wenn Sie an einer unserer Veranstaltungen teilgenommen haben, dies automatisch in Ihrem Punktekonto einzuspielen. Veranstaltungen anderer Kammern, von Herstellern oder anderen Anbietern können Sie händisch ergänzen. Übrigens auch den alle zwei Jahre aufzufrischenden Ersthelferkurs, den Sie innerhalb der 36 Monate Sammelzeit für ein Zertifikat zweimal besuchen.
Fragen Sie sich, wofür ein Fortbildungszertifikat?
Grundsätzlich zeigt das Fortbildungszertifikat, dass Sie sich regelmäßig fortbilden. Das kann bei einem Stellenwechsel interessant sein, für die Befugniserweiterung oder als bequemer Nachweis für das QM-System. Das Fortbildungszertifikat ist aber auch eine Urkunde, die Ihr besonderes Engagement zeigt. Indem Sie Ihr Wissen aktualisieren, vertiefen und erweitern, schaffen Sie Mehrwert
nicht nur für die Beratung und Versorgung der Patienten und Kunden
nicht nur für gelebte Arzneimitteltherapiesicherheit
nicht nur für die Stärkung der Apotheken
sondern vor allem für sich persönlich: Seien Sie stolz auf Ihre Leistung, Ihr Fachwissen, Ihre Kompetenzen!
Insgesamt benötigen Sie 100 Fortbildungspunkte, die innerhalb von 36 Monaten gesammelt werden. Ab dem Erhalt Ihrer Berufserlaubnis können Sie sammeln. 30 dieser Punkte werden Ihnen automatisch dafür angerechnet, dass Sie Fachzeitschriften lesen, sich anderweitig durch das Lesen von Fachliteratur oder durch innerbetriebliche Fortbildung sich auf dem Laufenden halten. Die restlichen 70 Punkte sammeln Sie durch die Teilnahme an akkreditierten Veranstaltungen – auf der Teilnahmebescheinigung werden die Punkte ausgewiesen.
Umgerechnet müssen Sie 23,3 Punkte im Jahr sammeln, um Ihr Ziel zu erreichen, das sind z.B. sieben kostenfreie Online-Abendveranstaltungen von 20.00 bis 21.30 Uhr bequem von zuhause und dreimal eine Lernerfolgskontrolle pro Jahr. Für den Ersthelferkurs gibt es 8 Punkte (bei diesen Kursen steht übrigens meist keine Punktzahl und Akkreditierungsnummern auf der Teilnahmebescheinigung). Viele PTA-Fachzeitschriften bieten ebenfalls regelmäßig zu einem Fortbildungsartikel eine Lernerfolgskontrolle an. Es gibt also viele Gelegenheiten, Punkte zu sammeln.
Schauen Sie in Ihrem Punktekonto nach, tragen Sie die Veranstaltungen ein, bei denen Sie Punkte gesammelt haben. Vielleicht haben Sie die 100 Punkte bereits erreicht! Dann einfach per Knopfdruck das Zertifikat beantragen.
Naturheilkunde und Homöopathie
Geriatrische Pharmazie – geplant für 2026
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Weiterbildung Fach-PTA
Verifizieren Sie sich als PTA und erhalten Sie so Zugang zu wichtigen PTA-relevanten Informationen im geschlossenen Bereich der Apothekerkammer Nordrhein. HIer finden Sie das Formular "Einverständniserklärung zur PTA-Verifikation", das Ihnen erklärt, wie Sie sich schnell und einfach bei der AKNR verifizieren können.
Als verifizierte PTA haben Sie z.B. Zugang zu allen Informationen der AKNR zu den Themen
Arzneimittel qualitätsgesichert herstellen zu können zählt zu den Schlüsselqualifikationen jeder öffentlichen Apotheke in Deutschland und sichert die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch in schwierigen Situationen (z.B. im Fall von therapeutischen Lücken, Lieferengpässen oder in einer Pandemie).
Entdecken Sie unser neues Fortbildungskonzept für mehr Routine und Sicherheit in der Rezeptur. Jedes Modul von den vorbereitenden FoBi-Nuggets über das Team Coaching Rezeptur bis hin zu den unterstützenden Checklisten ist sorgfältig konzipiert, um Ihr Wissen nach Ihren Bedürfnissen aufzufrischen.
Auch wenn Sie das Rezeptur-Zertifikat erst nach Abschluss aller Module erhalten, kann jedes Element auch einzeln genutzt werden. Mit den FoBi-Nuggets werden Sie auf einen einheitlichen Wissensstand gebracht, auf Basis dessen, dann das Kernelement, das Team Coaching Rezeptur stattfindet. Dazu kommt einer unserer Experten zu Ihnen in die Apotheke, um Ihre Zusammenarbeit zu stärken und Ihre Fähigkeiten zu vertiefen, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Sie erhalten von uns Checklisten, die Ihnen als Leitfaden für die tägliche Arbeit in der Rezeptur dienen können. Um das neu erworbene oder aufgefrischte Wissen unter Beweis zu stellen, gibt es je ein Quiz zu den FoBi-Nuggets und den Checklisten.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Module und eines ZL-Ringversuchs erhält die Apotheke dann von uns das Rezeptur-Zertifikat.
Weitere Informationen unter: ak.nrw/srp2
Die apothekengestützte Selbstmedikation ist eine Win-Win-Situation für Patient und Gesundheitssystem. Aber wie kann die Apotheke davon noch besser profitieren? Genau das ist das Ziel unseres neu konzipierten Veranstaltungsformates! Apothekerkammer und Apothekerverband Nordrhein zeigen Ihnen gemeinsam, wie der Aufbau eines auf Ihre Apotheke zugeschnittenen Selbstmedikationskonzeptes erfolgreich gelingen kann.
Das Konzept besteht aus mehreren Elementen, die auch unabhängig voneinander genutzt werden können. Neben einer Kickoffveranstaltung für Apothekenleiter, gibt es Online- Kickoffveranstaltungen fürs Apothekenteam, bei denen es um die Vermittlung praxisnaher Ansätze für den Aufbau eines erfolgreichen Selbstmedikationskonzeptes geht. Um Sie bei Aufbau oder Optimierung eines solchen Konzeptes zu unterstützen, kommt beim Team Coaching Selbstmedikation einer unserer erfahrenen Experten zu Ihnen in die Apotheke, um Sie individuell und persönlich bei der Umsetzung zu unterstützen.
Wenn Sie Ihr Wissen in der Beratung zur Selbstmedikation auffrischen wollen, schauen Sie sich unsere FoBi-Nuggets – Selbstmedikation auf den Punkt an.
Weitere Informationen und unter: ak.nrw/selbstmedikationintern
Hier können Sie Ihr pharmazeutisches Wissen spielerisch testen und erweitern: Apoquest
Normalerweise dürfen pharmazeutisch-technische Assistenten nur unter Aufsicht arbeiten. In einigen Fällen kann diese Aufsicht entfallen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für die/den PTA:
Berufserfahrung:
entweder mindestens 3 Jahre in Vollzeit (oder entsprechend in Teilzeit) in der Apotheke gearbeitet und die staatliche Prüfung mit der Gesamtnote „gut“ oder besser bestanden,
oder mindestens 5 Jahre in Vollzeit (oder entsprechend in Teilzeit) in der Apotheke gearbeitet.
Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer muss vorliegen.
Voraussetzungen durch den Apothekenleiter:
Der Apothekenleiter muss sich mindestens ein Jahr lang davon überzeugt haben, dass die/der PTA die Tätigkeiten zuverlässig allein ausführen kann.
Er muss schriftlich oder elektronisch festlegen, welche Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung erlaubt sind – vorher wird die/der PTA dazu angehört.
Falls der Apothekenleiter nicht mehr sicher ist, dass die/der PTA die Arbeiten allein zuverlässig ausführen kann oder das Fortbildungszertifikat abgelaufen ist, muss die Befugniserweiterung zurückgenommen werden.
Folgende pharmazeutischen Tätigkeiten dürfen weiterhin nur unter Aufsicht eines Apothekers durch PTA durchgeführt werden:
Herstellung von parenteralen Arzneimitteln,
patientenindividuelles Stellen oder Verblistern,
Abgabe von Betäubungsmitteln,
Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid,
Abgabe von Importarzneimitteln nach § 73 Abs. 3 oder 3b AMG.
Ansprechpartnerin
Downloads
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