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Hier finden Sie aktuelle und künftige Entwicklungen der TI, außerdem eine Sammlung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
✔️ 01.09.2022
Annahmepflicht von E-Rezepten in Apotheken
✔️ 01.07.2023
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird als neuer, zusätzlicher Einlöseweg für das E-Rezept etabliert
01.01.2024
Das E-Rezept soll auch für (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtend werden
Zurzeit wird im Parlament das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens diskutiert. Das Gesetz soll den Behandlungsalltag durch digitale Elemente aufbessern und zeitgemäß anpassen.
Im Einzelnen beinhaltet das Gesetz die folgenden Schwerpunkte:
Die elektronische Patientenakte soll bis Ende 2024 für alle gesetzlich versicherten verpflichtend werden. Bislang ist die Nutzung dieser freiwillig.
Das E-Rezept soll auch für (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser eingeführt werden und den rosa Zettel (Vorlage 16) ablösen.
Teil der elektronischen Patientenakte soll ein digitaler Medikationsplan werden. Auf diese Weise will man vermeiden, dass es zu Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, die von unterschiedlichen Ärzten verordnetet wurden, kommt.
Die gematik GmbH, welche unter anderem für die App zum E-Rezept verantwortlich ist, soll eine Digitalagentur mit 100 %iger Beteiligung des Bunds werden.
Apotheken sollen künftig Gesundheitsterminals aufstellen, um „assistierte Telemedizin“ anbieten zu dürfen.
Behandlungsprogramme sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden. Einzelheiten dazu werden vom Bundesgesundheitsministerium aber nicht skizziert.
Es soll ein interdisziplinärer Ausschuss gebildet werden, der die künftige Digitalagentur – die gematik GmbH – unter anderem zu Fragen des Datenschutzes beraten soll.
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