Sie haben im Moment keinen Zugriff auf den internen Bereich. Bitte loggen Sie sich ein!
Hier finden Sie aktuelle und künftige Entwicklungen der TI, außerdem eine Sammlung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Im Rahmen der Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministeriums vom 09.03.2023 präsentierte der Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach das sogenannte Digitalgesetz mit den Worten „Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser“. Das Gesetz soll den Behandlungsalltag durch digitale Elemente aufbessern und zeitgemäß anpassen. Der Entwurf soll noch im Frühjahr 2023 dem Parlament vorgelegt werden.
Im Einzelnen beinhaltet das Gesetz die folgenden Schwerpunkte:
Die elektronische Patientenakte soll bis Ende 2024 für alle gesetzlich versicherten verpflichtend werden. Bislang ist die Nutzung dieser freiwillig.
Das E-Rezept bis zum 01.01.2024 auch für (Zahn-) Arztpraxen und Krankenhäuser eingeführt werden und den rosa Zettel (Vorlage 16) ablösen.
Teil der elektronischen Patientenakte soll ein digitaler Medikationsplan werden. Auf diese Weise will man vermeiden, dass es zu Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, die von unterschiedlichen Ärzten verordnetet wurden, kommt.
Die gematik GmbH, welche unter anderem für die App zum E-Rezept verantwortlich ist, soll eine Digitalagentur mit 100 %iger Beteiligung des Bunds werden.
Apotheken sollen künftig Gesundheitsterminals aufstellen, um „assistierte Telemedizin“ anbieten zu dürfen.
Behandlungsprogramme sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden. Einzelheiten dazu werden vom Bundesgesundheitsministerium aber nicht skizziert.
Es soll ein interdisziplinärer Ausschuss gebildet werden, der die künftige Digitalagentur – die gematik GmbH – unter anderem zu Fragen des Datenschutzes beraten soll.
Der Entwurf für das Digitalgesetz wird demnächst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Termin für die Abstimmung im Bundestag ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie aber über die weiteren Entwicklungen informieren.
Seit dem 30.08.2022 ist die Testphase des elektronischen Rezepts (E-Rezept) abgeschlossen. Folglich steht nunmehr die verpflichtende Ausweitung des Projekts auf das gesamte deutsche Gesundheitswesen an. Den Startschuss hierfür gab die seit dem 01.09.2022 bestehende Annahmepflicht der Apotheken. Obwohl das E-Rezept damit bereits flächendeckend eingelöst werden kann, spielt es im Behandlungsalltag aktuell noch keine große Rolle. Die Gründe dafür sind vielschichtig. So sind etwa die technischen Anforderungen der E-Rezept App, welche nur mit elektronischen Gesundheitskarten und NFC-tauglichen Smartphones sowie einem von den Krankenkassen ausgestelltem Code funktioniert, für viele Patienten zu hoch und die Krankenkassen selbst sind wegen dieser Anforderungen noch nicht hinreichend auf die Nutzung des E-Rezepts vorbereitet.
Alles Wichtige zur Zukunft des E-Rezepts haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Spätestens bis zum 01. Januar 2024 will Gesundheitsminister Lauterbach das E-Rezept verpflichtend einführen. Einen fixen Termin gibt es jedoch noch nicht.
Mit der Einführung des E-Rezepts sollen auch weitere Möglichkeiten zu dessen Nutzung hinzukommen. Bislang kann das E-Rezept nur über die dazugehörige App oder als Ausdruck genutzt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 soll es ferner möglich sein, das Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) und der App zur elektronischen Patientenakte (EPA-App) nutzen zu können.
Die - bislang eher als Provisorium eingesetzte - Möglichkeit des Ausdrucks soll bestehen bleiben und so auch Patienten ohne Smartphone den Zugang zum Rezept ermöglichen.
Bereits seit dem 1. Dezember 2021 können haben Apotheken und Arztpraxen die Möglichkeit, an einer erweiterten Testphase teilzunehmen.
Für die Testphase liegt die allgemeine Zuständigkeit bei der gematik und wird in Form von Testpartnerschaften zwischen Arzt und Apotheke ausgestaltet.
Eine Beteiligung der Apotheken an der Testphase ist für die erfolgreiche Nutzung des E-Rezeptes nach dem Roll-out wünschenswert. Jede Apotheke, die in der Testphase unter geschützten Bedingungen teilnimmt, sammelt wertvolle Erfahrungen.
Die Apotheken können sich nicht selbst für die Testphase anmelden. Dies erfolgt jeweils über die Softwarehäuser, d. h. das jeweilige Softwarehaus meldet eine Apotheke als „E-Rezept-ready“ an die gematik. Sollten Sie noch nicht in die Testphase eingebunden sein und teilnehmen wollen, empfiehlt es sich, bei Ihrem Softwareanbieter nachfragen.
Weitere Informationen zur Teilnahme in Form von Anleitungen, einer Onboarding-Checkliste und einem Kommunikationspaket finden Sie auf den gematik-Seiten zur bundesweiten Testphase.
Erste Informationen zur Abrechnung von E-Rezepten im Rahmen der Testphase entnehmen Sie bitte dem Gemeinsamen Rundschreiben 19/2022 von AKNR und AVNR vom 4.02.2022.
zum Archiv der Gemeinsamen Rundschreiben 2022 von Kammer und Verband
Bei darüber hinausgehenden Fragen bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich bitte an den Apothekerverband Nordrhein.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Datenschutzeinstellungen
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Online-Dienste. Wir verwenden ausschließlich notwendige Cookies (s. Punkt 3 Cookies in unserer Datenschutzerklärung), um Ihnen eine gute und sichere Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu ermöglichen. Wählen Sie „Ok“, damit die Cookies verwendet werden können.