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Zeitliche & gesetzliche Vorgaben

Hier finden Sie aktuelle und künftige Entwicklungen der TI.

Betäubungsmittel per E-Rezept

In § 360 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V ist vorgesehen, dass elektronische BtM-sowie T-Rezepte ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend sind. Leider ist dieser Termin verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Laut dem Bundesgesundheitsministerium liegt dies daran, dass beide Rezeptarten gemeinsam umgesetzt werden sollen, um Effizienzen zu nutzen. Da sich aber nicht nur die Spezifikation für das T-Rezept verzögert hat, sondern für das BtM-Rezept noch Gelder in dem Haushalt 2026 bereitgestellt werden müssen verzögert sich die Einführung.

Elektronische Patientenakte ("ePA für alle")

Am 15. Januar 2025 ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sogenannten Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) gestartet. Die ePA soll eine Schlüsselrolle in der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland übernehmen und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vernetzten, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung dar, indem sie eine sichere, zentrale und nutzerkontrollierte Verwaltung von Gesundheitsdaten ermöglicht. Ein wichtiger Bestandteil der ePA ist die elektronische Medikationsliste (eML), eine chronologische Übersicht aller elektronisch verordneten Arzneimittel eines Versicherten. Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet oder abgegeben wurden, werden automatisch durch den E-Rezept-Fachdienst in die eML eingetragen, seit die ePA der/des jeweiligen Versicherten durch die Krankenkasse bereitgestellt wurde. Die eML enthält wichtige Informationen zur Medikation einer/s Versicherten wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke und Dosierung und kann Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern, die sektorenübergreifende Abstimmung zur Medikation erleichtern. Dies schafft mehr Transparenz und Sicherheit, da auch Patient*innen mit ihrer ePA-App jederzeit auf ihre Medikationsdaten zugreifen können.

Die Einführung der ersten Ausbaustufe der ePA erfolgt 2025 über insgesamt drei Phasen:

1.    Pilotierung Januar bis April 2025:
Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA in den beiden Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Nordrhein-Westfalen pilotiert. Die ePA wurde in diesen Regionen prioritär und anschließend bundesweit automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern kein Widerspruch erfolgte. An der Pilotierung waren Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser beteiligt.

2.    Hochlaufphase ab 29. April 2025:
Der Start der bundesweiten Nutzung der ePA erfolgte ab dem 29. April 2025. Die bisherige Begrenzung auf ausgewählte Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser in den Modellregionen entfällt ab diesem Zeitpunkt. Das bedeutet, alle Apotheken, deren Apothekenverwaltungssystem (AVS) zu diesem Zeitpunkt über ein aktuelles ePA-Modul verfügt, können auf die eML in der ePA zugreifen. Die Hochlaufphase dient dazu, die ePA schrittweise und auf freiwilliger Basis in den Versorgungsabläufen zu nutzen. Apothekenteams sollten sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen mit der eML sammeln.

3.    Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober 2025:
Beginn der verpflichtenden Nutzung der ePA durch alle Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Heil- und Hilfsmittel per E-Rezept

Ab 1. Juli 2026 haben Ärztinnen und Ärzte Rezepte für die häusliche Krankenpflege und die außer­klinische Intensivpflege elektronisch auszustellen. Am 1. Januar 2027 werden E-Rezepte dann für Heilmittel­verordnungen obligatorisch (vgl. § 360 Abs. 7 SGB V).

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM stellt ein sicheres Verfahren zur Übermittlung von medizinischen Dokumenten dar (vgl. § 311 Abs. 6 SGB V). Dazu gehört insbesondere der Versand behandlungs-, therapie-, und abrechnungsrelevanter Daten wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen. Mit KIM 2.0 sind weitere technische Anwendungen verfügbar. Insbesondere kommt es zu einer Erweiterung der Nutzergruppe, sodass Versicherte auch KIM 2.0 nutzen können.

Falls Sie KIM noch nicht eingerichtet haben, finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der gematik, abrufbar unter: KIM | gematik