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Ab 1. Juli 2026 haben Ärztinnen und Ärzte Rezepte für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege elektronisch auszustellen. Am 1. Januar 2027 werden E-Rezepte dann für Heilmittelverordnungen obligatorisch (vgl. § 360 Abs. 7 SGB V).
KIM stellt ein sicheres Verfahren zur Übermittlung von medizinischen Dokumenten dar (vgl. § 311 Abs. 6 SGB V). Dazu gehört insbesondere der Versand behandlungs-, therapie-, und abrechnungsrelevanter Daten wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen. Mit KIM 2.0 sind weitere technische Anwendungen verfügbar. Insbesondere kommt es zu einer Erweiterung der Nutzergruppe, sodass Versicherte auch KIM 2.0 nutzen können.
Falls Sie KIM noch nicht eingerichtet haben, finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der gematik, abrufbar unter: KIM | gematik
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