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Zeitliche & gesetzliche Vorgaben

Hier finden Sie aktuelle und künftige Entwicklungen der TI, außerdem eine Sammlung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Einführung des E-Rezepts

Unter der Bedingung der Erfüllung der Anfang des Jahres festgelegten Qualitätskriterien soll der stufenweise Rollout in folgender regionaler und zeitlicher Stufung erfolgen:

Die Verpflichtung zur Einlösung von E-Rezepten bundesweit durch die Apotheken besteht ab dem Starttermin 1. September 2022.

Für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser bleibt es bei der stufenweisen Einführung wie folgt:

  • Ab dem 1. September 2022 starten die KV-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zunächst mit Pilot-Praxen und -Krankenhäusern (Phase 1).

  • Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden nach Erreichen von festzulegenden Kriterien von der Gesellschafterversammlung der gematik nach Anhörung der Leistungserbringerorganisationen der Region 1 und Befassung im TI-Ausschuss festgelegt.

  • Nach erfolgreichem Abschluss von Phase 1 wird das E-Rezept in diesen bei-den Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern, welche aktuell noch nicht bekannt sind, sukzessive eingeführt (Phase 2).

  • Voraussichtlich im Frühjahr 2023 sollen dann die ausstehenden KV-Regionen und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts folgen (Phase 3).

Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind alle medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen.

Hinweis zur Testphase

Bereits seit dem 1. Dezember 2021 können haben Apotheken und Arztpraxen die Möglichkeit, an einer erweiterten Testphase teilzunehmen.

Für die Testphase liegt die allgemeine Zuständigkeit bei der gematik und wird in Form von Testpartnerschaften zwischen Arzt und Apotheke ausgestaltet.
Eine Beteiligung der Apotheken an der Testphase ist für die erfolgreiche Nutzung des E-Rezeptes nach dem Roll-out wünschenswert. Jede Apotheke, die in der Testphase unter geschützten Bedingungen teilnimmt, sammelt wertvolle Erfahrungen.

Die Apotheken können sich nicht selbst für die Testphase anmelden. Dies erfolgt jeweils über die Softwarehäuser, d. h. das jeweilige Softwarehaus meldet eine Apotheke als „E-Rezept-ready“ an die gematik. Sollten Sie noch nicht in die Testphase eingebunden sein und teilnehmen wollen, empfiehlt es sich, bei Ihrem Softwareanbieter nachfragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme in Form von Anleitungen, einer Onboarding-Checkliste und einem Kommunikationspaket finden Sie auf den gematik-Seiten zur bundesweiten Testphase.

Erste Informationen zur Abrechnung von E-Rezepten im Rahmen der Testphase entnehmen Sie bitte dem Gemeinsamen Rundschreiben 19/2022 von AKNR und AVNR vom 4.02.2022.

zum Archiv der Gemeinsamen Rundschreiben 2022 von Kammer und Verband

Bei darüber hinausgehenden Fragen bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich bitte an den Apothekerverband Nordrhein.

Gesetzliche Rahmenbedingungen