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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Apothekerkammer Nordrhein bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aknr.de, nicht jedoch für hier extern verlinkte Angebote und Dienste.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Apothekerkammer Nordrhein arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Aktuell ist aknr.de im Hinblick auf Inhalte, die für den Verbraucher von Interesse sind, das sind u.a. die Rubriken
„Die Kammer“, ausgenommen die Kategorien „Meldebogen“ und „Beitragsabteilung“,
AMTS,
Stellenmarkt,
Presse,
Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
Berufe und Ausbildung,
Kontakt
und sämtliche Rubriken in der mittleren Spalte des Burger-Menüs („Info-i“)
teilweise mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV NRW) vereinbar. Einschränkungen finden sich im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“.
Folgende Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF‐Dokumente: Da es sich um enorm viele Dateien handelt, die nur schrittweise geprüft und angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren. Übergangsweise werden, wo möglich und besonders relevant, zusätzlich Word-Dokumente zum Download angeboten
Eingebundene Bilder können evtl. nicht barrierefrei gestaltet sein.
In Ausnahmefällen sind Alternativtexte für Bilder oder Grafiken nicht sprechend formuliert. Bezeichnungen der Art des Bildes können fehlen.
In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern des HTML-Codes kommen und dieser daher nicht barrierefrei sein.
Die Verlinkungen auf der Seite können zu Inhalten führen, die nicht barrierefrei sind.
Die Apothekerkammer Nordrhein ist dabei, ihr barrierefreies Angebot sukzessive weiter auszubauen.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.
Wenn Sie bei der Nutzung unserer Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungs-weise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne bei der Redaktion von AKNR.digital. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Informationen zur Datenverarbeitung unter www.aknr.de/dse
Redaktion AKNR.digital
E-Mail: info(at)aknr.de
Telefon: 0211 83 88 – 187 oder 0211 83 88 – 100
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barriere-freie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzli-chen Regelungen zu sorgen.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Internetseite www.aknr.de von der Redaktion von AKNR.digital keine zufriedenstellende Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Telefon: 0211 / 8 55 34 51
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
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