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Tipps

Die praktische Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte, der Besuch von Seminaren und die Abschlussprüfung sind die wichtigsten Elemente der Weiterbildung zum Fachapotheker. Hier finden Sie Erläuterungen wichtiger Begriffe und Tipps für Ihre Weiterbildung.

Über unseren Fort- und Weiterbildungskalender können Sie die Seminare für Ihre persönliche Weiterbildung buchen. Für einige Gebiete werden nicht alle erforderlichen Seminare von einer Kammer angeboten. Dafür gibt es einen Verteilungsmodus der Bundesapothekerkammer. Über den Weiterbildungskalender der Bundesapothekerkammer sehen Sie alle aktuellen Seminarangebote der Apothekerkammern in Deutschland.

Wenn es Ihnen aus Termin-, Krankheits- oder anderen Gründen nicht möglich ist, einzelne Seminare Ihrer Kammer zu besuchen, können Sie auf Seminare anderer Kammern zurückgreifen. Sie sollten darauf achten, dass die Seminare von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt sind.

Unterstützung der beruflich orientierten Fort- und Weiterbildung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.

Eine Liste der Beratungsstellen findet sich im Internet unter der Adresse www.bildungsscheck.de. Die Bildungsschecks werden nicht von der Apothekerkammer Nordrhein ausgegeben. Die Bildungsschecks müssen vor Aufnahme der Qualifizierungsmaßnahme vollständig ausgefüllt zusammen mit der Anmeldung zu einer Weiter- oder Fortbildungsmaßnahme innerhalb der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Gültigkeitsdauer bei der Apothekerkammer Nordrhein eingereicht werden. Bereits begonnene Qualifizierungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Erste Schritte zum Bildungsscheck:

  1. Wenden Sie sich bitte mit dem Seminarprogramm der gewünschten Veranstaltung an eine Bildungsscheckberatungsstelle (VHS, HWK, IHK), um dort einen Scheck zu beantragen.

  2. Melden Sie sich bitte mit dem vollständig ausgefüllten Scheck zusammen mit dem Anmeldeformular der Veranstaltung bei der Apothekerkammer Nordrhein an.

Um die Weiterbildung bundesweit zu harmonisieren, haben sich die Landesapothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die konkrete Angaben zu Inhalten und Durchführung der Weiterbildung machen. Von der Geschäftsstelle Ihrer Landesapothekerkammer können Sie die jeweils gültige Fassung erhalten.

Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen.

Der Weiterzubildende wird dabei von einem Ermächtigten begleitet, der als Tutor fungiert.

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein sieht insgesamt acht Gebiete vor, in denen man einen Fachapothekertitel erwerben kann. Nähere Informationen zu den einzelnen Weiterbildungsgebieten gibt es hier.

Zusätzlich zu den Weiterbildungsgebieten gibt es so genannte Weiterbildungsbereiche, in denen in Ergänzung zu einem oder mehreren Fachapothekertiteln Zusatzbezeichnungen erworben werden können. Eine Weiterbildung in einem dieser Bereiche ist aber auch ohne Fachapothekertitel möglich. Nähere Informationen gibt es hier.

Zum Abschluss der Weiterbildung muss eine Projektarbeit angefertigt werden. Je nach Weiterbildung wird die Projektarbeit noch durch Zusatzaufgaben ergänzt. Nähere Informationen erhalten Sie direkt in den jeweiligen Durchführungsempfehlungen und im Leitfaden Projektarbeiten.

Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung in Form eines Fachgesprächs. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfern. Das Gespräch dauert ca. 45 Min. bis 1 Std.

Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00€.

Neben der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte wird der Besuch von Seminaren gefordert; in einem Gebiet im Umfang von mindestens 120 Stunden. Es gibt Pflicht- und Wahlangebote, so dass Sie in den 3 Jahren Weiterbildungszeit die Seminarbesuche frei gestalten können.

Zu den Inhalten der Seminare haben sich die Landesapothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, ebenso wie auf ein umfassendes Seminarangebot.

Die Seminargebühren der Apothekerkammer Nordrhein betragen 13,00 Euro pro Weiterbildungsstunde für alle Weiterbildungsgebiete und-bereiche, eine Weiterbildungsprüfung kostet 150,00 Euro.

Eine Weiterbildung kann auch in Teilzeitbeschäftigung (min. 12 Wochenstunden) erfolgen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Alle Weiterbildungsseminare der einzelnen Apothekerkammern werden von der Bundesapothekerkammer akkreditiert und in einem gemeinsamen Weiterbilungskalender veröffentlicht.

Um ein ausreichendes Seminarangebot sicherzustellen, arbeiten die Kammern seit mehreren Jahren im Rahmen eines Verteilungsmodus zusammen. Dabei wurde die Durchführung der Seminare in den Gebieten aufgeteilt (außer Allgemeinpharmazie). Einzelne Kammern sind dann für bestimmte Seminarangebote verantwortlich. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand und die Kosten für An- und Abreise der Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können. Wer für welches Seminar zuständig ist, sehen Sie hier. Wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die im Verteilungsmodus zuständigen Kammern.

Die Weiterbildungsordnungen der Landesapothekerkammern regeln die Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind. Wenn Sie Weiterzubildender oder Ermächtigter sind, sollten Sie über eine jeweils gültige Fassung verfügen.

Jede Landesapothekerkammer führt ein Register der zugelassenen Weiterbildungsstätten ihres Kammergebietes; ein zentrales Register für die gesamte Bundesrepublik gibt es darüber hinaus nicht. Richten Sie Ihre Anfragen bezüglich der Weiterbildungsstätten deshalb direkt an die jeweilige Landesapothekerkammer. Unter der Rubrik Fachapotheker finden Sie in den einzelnen Gebiete Listen der entsprechenden Weiterbildungsstätten.

Neben den Gebieten sehen die Weiterbildungsordnungen den Erwerb von Zusatzbezeichnungen vor, zum Beispiel Ernährungsberatung oder Geriatrische Pharmazie. Nähere Informationen zu den Weiterbildungsbereichen, in denen Sie eine Zusatzbezeichnung erwerben können, finden Sie hier.