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Anschlussversorgung, neue Dienstleistungen, Impfungen und Blutentnahmen: Die Reform eröffnet Apotheken zusätzliche Möglichkeiten in der Versorgung. Gleichzeitig beginnt die eigentliche Herausforderung – die Umsetzung im Apothekenalltag.
Freitagnachmittag. Eine Patientin steht am HV-Tisch. Ihr Blutdruckmedikament reicht nur noch für zwei Tage, das Folgerezept liegt noch nicht vor. Die Arztpraxis ist bereits geschlossen.
Situationen wie diese gehören seit Jahren zum Alltag vieler Apotheken. Die aktuellen Reformen im Apothekenwesen könnten den Umgang mit solchen Versorgungslücken künftig grundlegend verändern. Sie eröffnen neue Handlungsspielräume, stärken die heilberufliche Rolle der Apothekerinnen und Apotheker und schaffen zusätzliche Möglichkeiten in Prävention, Arzneimitteltherapiesicherheit und Versorgungskontinuität.
Gleichzeitig gilt: Nicht alles, was gesetzlich beschlossen wurde, wird unmittelbar in der Praxis verfügbar sein. Zahlreiche Regelungen setzen weitere Umsetzungs- und Vorbereitungsmaßnahmen voraus. Für die Apotheken beginnt damit eine Phase der strategischen Weichenstellung.
„Die neuen Regelungen erweitern nicht nur die Handlungsmöglichkeiten der Apotheken. Sie sind zugleich ein Bekenntnis zur Bedeutung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und zur heilberuflichen Kompetenz des Berufsstandes.“
Die aktuellen Reformen sind mehr als ein Bündel einzelner Rechtsänderungen. Sie stehen für einen Wandel im Verständnis der Rolle von Apotheken im Gesundheitswesen.
Über viele Jahre wurde gesundheitspolitisch vor allem darüber diskutiert, wie Arzneimittelversorgung organisiert und finanziert werden kann. Nun rückt stärker in den Mittelpunkt, welchen Beitrag Apothekerinnen und Apotheker selbst zur Gesundheitsversorgung leisten können.
Die Vor-Ort-Apotheke soll künftig nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern stärker in Prävention, Arzneimitteltherapiesicherheit und Versorgungskontinuität eingebunden werden.
Diese Entwicklung ist von besonderer Bedeutung. Eine älter werdende Bevölkerung, steigende Versorgungsbedarfe und die zunehmende Belastung anderer Bereiche des Gesundheitswesens machen deutlich, wie wichtig niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote sind. Die Apotheke ist für viele Menschen die am einfachsten erreichbare Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Die Reform trägt dieser Entwicklung Rechnung. Sie eröffnet neue Möglichkeiten, stärkt die pharmazeutische Kompetenz und erkennt die Bedeutung der Apotheken als festen Bestandteil einer wohnortnahen und patientennahen Versorgung ausdrücklich an.
Regelungsbereich | Rechtsgrundlage |
Venöse Blutentnahme in Apotheken | § 11c ApoG n. F. |
Schutzimpfungen in Apotheken | § 20c IfSG n. F. |
Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen | § 129 Abs. 5e SGB V n. F. |
Nacht- und Notdienstfonds / Teilnotdienste | § 20 ApoG n. F. |
Versorgung bei bestimmten Erkrankungen | § 48b AMG n. F. |
Eine wichtige Botschaft für die Praxis lautet: Nicht alle neuen Leistungen stehen unmittelbar zur Verfügung.
Mehrere Reformbestandteile setzen zusätzliche Schulungen, Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen voraus. Das Inkrafttreten des Gesetzes markiert daher den Beginn eines Umsetzungsprozesses – nicht dessen Abschluss.
Für Schutzimpfungen und venöse Blutentnahmen müssen zunächst bundesweite Schulungscurricula entwickelt werden. Die Bundesapothekerkammer wird diese gemeinsam mit der Bundesärztekammer erarbeiten. Für Schutzimpfungen ist hierfür eine Frist von zwei Monaten vorgesehen, für venöse Blutentnahmen eine Frist von vier Monaten.
Auch die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen erfolgt schrittweise. Zunächst sollen Standardarbeitsanweisungen (SOPs) entwickelt werden. Anschließend müssen Vereinbarungen zu Voraussetzungen, Vergütung, Dokumentation und Abrechnung getroffen werden.
Die neue Versorgung bei bestimmten Erkrankungen nach § 48b AMG wird ebenfalls nicht sofort starten können. Hierfür ist zunächst eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erforderlich. Eine gesetzliche Frist für deren Erlass besteht derzeit nicht.
Die Durchführung venöser Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken wird grundsätzlich ermöglicht. Voraussetzung sind eine ärztliche Schulung mit erfolgreichem Abschluss, die Durchführung in einer öffentlichen Apotheke sowie die Beschränkung auf volljährige Personen.
Die praktische Umsetzung setzt zunächst die Entwicklung eines Mustercurriculums durch Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer voraus. Hierfür ist eine Frist von vier Monaten vorgesehen.
Auch Schutzimpfungen in Apotheken werden erweitert. Voraussetzung sind eine ärztliche Schulung, die Durchführung in einer öffentlichen Apotheke sowie die Beschränkung auf volljährige Personen.
Zusätzlich müssen die vorgesehenen hygienischen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden. Das erforderliche Mustercurriculum soll innerhalb von zwei Monaten entwickelt werden.
Die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen erfolgt stufenweise.
Zunächst erstellt die Bundesapothekerkammer wissenschaftlich fundierte Standardarbeitsanweisungen. Anschließend müssen Vereinbarungen mit den Kostenträgern zu Vergütung, Dokumentation und Abrechnung getroffen werden.
Erst danach kann eine vollständige praktische Umsetzung erfolgen.
Die Änderungen zum Nacht- und Notdienstfonds sowie die Möglichkeit zur Einführung von Teilnotdiensten treten nicht unmittelbar mit den übrigen Reformbestandteilen in Kraft.
Vorgesehen ist eine Wirksamkeit zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals.
Die neue Regelung schafft eine gesetzliche Grundlage für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in definierten Versorgungssituationen.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt jedoch erst durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Wann diese vorliegen wird, ist derzeit offen.
Eine der praxisrelevantesten Neuerungen ist die Anschlussversorgung.
Künftig können Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungslücken bei bestehenden Therapien überbrücken. Ziel ist es, Therapieabbrüche zu vermeiden und die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen.
Praxisbeispiel: Freitagnachmittag, kurz vor Praxisschluss
Eine Patientin benötigt dringend ihr Blutdruckmedikament. Die Hausarztpraxis ist bereits geschlossen, das Folgerezept noch nicht ausgestellt.
Künftig kann die Apotheke in solchen Fällen die Versorgung überbrücken und eine Therapieunterbrechung vermeiden.
Bedeutung für die Praxis: Die Apotheke erhält mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Patienteninformation.
Die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen zählt zu den bedeutendsten Bausteinen der Reform.
Im Mittelpunkt stehen Prävention, Früherkennung und Arzneimitteltherapiesicherheit. Vorgesehen sind Leistungen zu Herz-Kreislauf-Risiken, Diabetes mellitus, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen und Adipositas. Hinzu kommen Angebote zur Tabakentwöhnung und zum Medikationsmanagement.
Die fachlichen Kompetenzen hierfür sind in vielen Apotheken bereits vorhanden. Die Herausforderung wird darin bestehen, diese Leistungen organisatorisch dauerhaft in den Apothekenalltag zu integrieren.
Praxisbeispiel: Risiken früh erkennen
Im Rahmen einer pharmazeutischen Dienstleistung werden bei einem Patienten deutlich erhöhte Blutdruckwerte festgestellt. Die Apotheke empfiehlt eine zeitnahe ärztliche Abklärung. Wenige Tage später bestätigt sich die Diagnose einer behandlungsbedürftigen Hypertonie.
Bedeutung für die Praxis: Die Apotheke kann helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Patientinnen und Patienten gezielt in die weitere Versorgung zu begleiten.
Mit den neuen Möglichkeiten bei Schutzimpfungen und venösen Blutentnahmen entstehen zusätzliche Perspektiven für die Gesundheitsversorgung vor Ort.
Beide Tätigkeitsfelder setzen jedoch zusätzliche Qualifikationen, organisatorische Vorbereitung und geeignete räumliche Voraussetzungen voraus.
Für viele Apotheken stellt sich daher nicht nur die Frage, ob diese Leistungen möglich sind, sondern auch, ob sie zur jeweiligen Ausrichtung des Betriebs, zur Personalstruktur und zu den vorhandenen Räumlichkeiten passen.
Praxisbeispiel: Gesundheitsvorsorge vor Ort
Eine Apotheke etabliert gemeinsam mit regionalen Arztpraxen ein Präventionsangebot mit Blutentnahmen und pharmazeutischer Beratung.
Bedeutung für die Praxis: Die Apotheke entwickelt sich stärker zu einem Gesundheitsstandort – als Ergänzung, nicht als Ersatz anderer Gesundheitsberufe.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie stark Lieferengpässe die Arzneimittelversorgung belasten können.
Die neuen Regelungen schaffen mehr Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Alternativen und stärken die Versorgungssicherheit.
Praxisbeispiel: Versorgung trotz Nichtverfügbarkeit
Ein verordnetes Arzneimittel ist kurzfristig nicht lieferbar. Die Apotheke kann schneller auf eine geeignete Alternative ausweichen und die Therapie fortsetzen.
Bedeutung für die Praxis: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten rückt stärker in den Mittelpunkt.
Die Änderungen zum Nacht- und Notdienstfonds sowie die Möglichkeit zur Einführung von Teilnotdiensten verfolgen das Ziel, die Versorgung flexibler zu gestalten und regionale Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.
Auch wenn diese Regelungen zeitversetzt in Kraft treten, zeigen sie, dass der Gesetzgeber die Versorgungsrealität vor Ort stärker in den Blick nimmt.
Gerade für ländliche Regionen und strukturell herausfordernde Versorgungsgebiete könnten sich daraus künftig neue Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Mit den Reformen verbinden sich auch Erwartungen an eine wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken.
Ob diese Erwartungen erfüllt werden, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Personalaufwand, Investitionen in neue Leistungen, Dokumentationspflichten und die konkrete Ausgestaltung der Vergütung werden entscheidend sein.
Neue Aufgaben allein sichern noch keine wirtschaftliche Zukunft. Entscheidend wird sein, ob zusätzliche Verantwortung mit tragfähigen Rahmenbedingungen verbunden wird.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht allein: „Welche neuen Aufgaben kommen hinzu?“ Sondern: „Unter welchen Bedingungen können sie dauerhaft erfolgreich erbracht werden?“
So bedeutsam die neuen Möglichkeiten sind: Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Druck, steigende Betriebskosten und zunehmende Bürokratie bleiben zentrale Herausforderungen.
Die Zukunftsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheke wird sich daher nicht allein an neuen Befugnissen entscheiden, sondern auch daran, ob die Rahmenbedingungen eine nachhaltige Umsetzung ermöglichen.
Viele der neuen Regelungen greifen Forderungen auf, die die Apothekerschaft seit Jahren formuliert:
✓ mehr Handlungsspielraum bei der Sicherstellung der Versorgung
✓ stärkere Einbindung in Prävention und Arzneimitteltherapiesicherheit
✓ mehr Flexibilität bei Versorgungsengpässen
Entscheidend wird nun sein, dass neue Verantwortung mit praktikablen Rahmenbedingungen, ausreichenden personellen Ressourcen und einer angemessenen Vergütung verbunden wird.
Die Reform eröffnet den Apotheken neue Perspektiven. Sie stärkt die pharmazeutische Kompetenz, erweitert die Möglichkeiten in Prävention und Arzneimitteltherapiesicherheit und schafft zusätzliche Spielräume für eine patientennahe Versorgung.
Die kommenden Jahre werden zeigen, welche der neuen Angebote sich dauerhaft etablieren. Schon heute zeichnet sich jedoch ab: Die Apotheke vor Ort kann ihre Rolle als Gesundheitsanker weiter ausbauen.
Die neuen Möglichkeiten allein werden nicht über den Erfolg entscheiden. Maßgeblich wird sein, wie die Apotheken vor Ort die neuen Spielräume mit Leben füllen.
„Die Zukunft der Reform entscheidet sich dort, wo Apothekerinnen und Apotheker jeden Tag Verantwortung übernehmen – in den Apotheken vor Ort.“
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