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14.11.2025
Sein oder nicht sein. Das ist auch bei Apotheken die Frage. Während klassische Apotheken vor Ort rund um die Uhr in Präsenz für Patienten und Kunden da sind, gilt das nicht für ausländische Versender, die sich selbst als Online-Apotheke bezeichnen. Formal handelt es sich hier meist um „Grenzapotheken“ in den Niederlanden – die aus Sicht der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit darstellen.
„Diese selbsternannten Apotheken – in Wahrheit handelt es sich um Hochregallager – beliefern ausschließlich Patientinnen und Patienten außerhalb der Niederlande, oft ohne wirksame staatliche Aufsicht“, ordnet Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, die Realität hinter der Grenze ein. „Wesentliche Punkte, die eine Apotheke zu einer Apotheke machen, sind hier aus unserer Sicht nicht erfüllt. Richtig: DocMorris und Co. beschäftigen Apothekerinnen und Apotheker – das war es dann aber auch schon. Mit einer ordentlichen, an den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten und Kunden ausgerichteten Versorgung mit Arzneimitteln hat der ausländische Versandhandel nichts zu tun.“
Mehr noch: „Um einer Überprüfung durch die Behörden vor Ort zu entgehen, wird regelmäßig auf die Abgabe niederländischer Arzneimittel verzichtet – beziehungsweise nicht an Patienten oder Kunden in den Niederlanden versandt“, so Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen in Freiburg, die die Kammer regelmäßig vertritt. „Apotheken in Deutschland müssen sich an hiesige Gesetze halten und werden regelmäßig kontrolliert – und gleichzeitig entziehen sich die ausländischen Versender der Kontrolle. Dass dieses unfaire Treiben von der Politik geduldet wird, frustriert Apotheken in Deutschland. Das wird uns immer wieder gespiegelt.“
„Grenzapotheken ohne echte Präsenz und ohne Aufsicht sind ein ernstes Sicherheitsrisiko. Wir fordern verbindliche Vor-Ort-Prüfungen und umfassende behördliche Kontrolle – auch für Versandlogistiker“, erklärt Dr. Bettina Mecking. „Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in hohe Qualitätsstandards geschützt werden: Der Verbraucher weiß, wenn er eine Apotheke in Deutschland betritt, dass diese regelmäßig kontrolliert wird. Dieses Vertrauen wird enttäuscht, wenn aus den Niederlanden heraus faktisch nicht kontrollierbare Betriebe agieren.“
Nach § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG darf der Versand aus dem Ausland nur durch rechtmäßig zugelassene und beaufsichtigte Präsenzapotheken erfolgen. Eine reine Versandlogistikstruktur erfüllt diese Voraussetzung nach Auffassung der Kammer nicht. Die AKNR begrüßt die aktuelle Befassung des OLG Düsseldorf, das die Anforderungen an eine Präsenzapotheke klären soll.
Entscheidend für die Prüfung ist aus Sicht der Apothekerkammer der Zeitpunkt der Klageerhebung. Eine nachträgliche Errichtung einer echten Präsenzapotheke ändert an der Rechtslage nichts mehr. Dies gilt auch mit Blick auf die möglichen Konsequenzen, insbesondere die Rückzahlungsverpflichtungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.100 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
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