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Immer wieder sind betrügerische E-Mails und auch postalische Schreiben im Umlauf, die darauf abzielen, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungen zu erschleichen. Während solche Nachrichten früher häufig durch schlechtes Deutsch oder auffällige Schreibfehler zu erkennen waren, agieren Kriminelle inzwischen deutlich professioneller. Tippfehler oder fehlende Umlaute sind daher nur noch selten eindeutige Hinweise. Auch bei gut formulierten Nachrichten ist grundsätzlich Vorsicht geboten.
Dringlichkeit oder Druck: Formulierungen wie „sofort handeln“, „letzte Mahnung“ oder „Ihr Konto wird gesperrt“ sollen Stress erzeugen und übereilte Reaktionen hervorrufen.
Ungewöhnliche Absenderadressen: Diese ähneln oft offiziellen Adressen, enthalten jedoch zusätzliche Zeichen, Zahlen oder leicht veränderte Schreibweisen.
Unerwartete Anhänge oder Links: Besonders wenn Sie keine entsprechende Anfrage gestellt haben oder der Inhalt nicht zu Ihrer üblichen Kommunikation passt.
Ungewöhnliche Sprache oder Formulierungen: Fehler, untypische Ausdrucksweisen oder seltsame Satzstellungen können ein Hinweis sein – müssen es aber nicht zwingend.
Aufforderung zur Preisgabe sensibler Daten: Seriöse Institutionen fordern niemals per E-Mail oder Brief die Herausgabe von Passwörtern oder Zugangsdaten.
Gefälschte Logos und Layouts: Auf den ersten Blick professionell, bei genauerem Hinsehen aber unsauber, veraltet oder uneinheitlich gestaltet.
Öffnen Sie keine Links oder Anhänge.
Antworten Sie nicht auf die Nachricht.
Seien Sie grundsätzlich skeptisch: Ist die Zahlungsaufforderung überhaupt plausibel?
Im Zweifel: intern nachfragen oder die Echtheit über offizielle Kontaktwege prüfen.
Nicht nur per E-Mail versuchen Betrüger, an sensible Daten oder Geld zu gelangen. Auch postalische Schreiben können täuschend echt wirken. Der Apothekerkammer Nordrhein wurde ein Fall gemeldet, bei dem ein angebliches Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern eine Zahlungsaufforderung enthielt, da angeblich eine Offenlegung der Umsatzzahlen ausgeblieben sei (siehe Fotos).
Auch hier weisen mehrere Merkmale klar auf einen Betrugsversuch hin:
Fehlerhaftes Logo des Bundeszentralamts für Steuern: Offizielle Behördenlogos sind einheitlich und korrekt dargestellt.
Unpersönliche Anrede: Der/die Inhaber/in wird nicht namentlich angesprochen – ein häufiges Merkmal massenhaft versendeter Fälschungen.
Fehlende oder fragwürdige Telefonnummer: Oft fehlt eine Rückrufnummer. Wird eine angegeben, kann diese ebenfalls manipuliert sein. Im Zweifel immer eine offizielle Nummer recherchieren und dort nachfragen.
IBAN ohne deutsche Länderkennung: Offizielle Zahlungsaufforderungen deutscher Behörden verwenden ausschließlich Konten mit deutscher IBAN („DE“).
Unlogische Kontoinhaberschaft: Behörden führen keine Zahlungskonten auf den Namen eines einzelnen „Sachverständigen“ – dies ist ein klarer Hinweis auf Betrug.
Ansprechpartner
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