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Pharmazeutische Dienstleistungen

Auf dieser Seite finden Apothekerinnen und Apotheker alle aktuellen Informationen und Entwicklungen rund um die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Stand: 17.06.2022

Nunmehr steht fest, auf welche fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) Patentinnen und Patienten zukünftig Anspruch haben:

  1. Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

  2. Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

  3. Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

  4. Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

  5. Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik

Voraussetzungen/Qualifikationen

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Voraussetzung für die Durchführung dieser Dienstleistung sind:

  • die Approbation als Apotheker*in

  • die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ (Fortbildungsnachweis) gemäß BAK-Curriculum.

    Nach Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung vorzuweisen.

Gleichwertige Qualifikationen

Bitte beachten Sie, dass die folgenden, mindestens gleichwertigen Fort- bzw. Weiterbildungen derzeit ebenfalls als Qualifikation akzeptiert werden:
•    ATHINA-Schulung (zudem ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm)
•    Weiterbildung Allgemeinpharmazie
•    Weiterbildung Geriatrische Pharmazie

Apotheker*innen, die die Teilnahme an einer der o.g. Fort- bzw. Weiterbildungen nachweisen können, müssen nicht an der BAK-Schulung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ teilnehmen.

Voraussetzungen/Qualifikationen

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik

Die "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" kann vom pharmazeutischen Personal ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.
Die "Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik" kann vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.

Fortbildungen

Die Apothekerkammer Nordrhein wird zu allen Dienstleistungen Fortbildungen anbieten.

In Kürze werden Sie entsprechende Termine im Fortbildungskalender der Apothekerkammer Nordrhein finden.
Wir werden Sie hierüber per Rundschreiben informieren.

Umfangreiche Informationen

Auf der ABDA-Homepage finden Sie im geschützten Mitgliederbereich zu jeder dieser Dienstleistungen nachfolgende, umfangreiche Informationen:

  •  Leistungsbeschreibung der jeweiligen Dienstleistung

  • Voraussetzungen und Vorbereitung zur Erbringung der Dienstleistung

  • Anspruchsberechtigte Versicherte

  • Vereinbarung über die Dienstleistung

  • Praktische Durchführung der Dienstleistung

  • Honorierung und Abrechnung

  • Arbeitsmaterialien

 sowie weiterführende Links und Downloads.

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