Auf dieser Seite finden Apothekerinnen und Apotheker alle aktuellen Informationen und Entwicklungen rund um die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Stand: 01.07.2022
Nunmehr steht fest, auf welche fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) Patentinnen und Patienten zukünftig Anspruch haben:
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
Voraussetzung für die Durchführung dieser Dienstleistung sind:
die Approbation als Apotheker*in
die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ (Fortbildungsnachweis) gemäß BAK-Curriculum.
Nach Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung vorzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden, mindestens gleichwertigen Fort- bzw. Weiterbildungen derzeit ebenfalls als Qualifikation akzeptiert werden:
• ATHINA-Schulung (zudem ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm)
• Weiterbildung Allgemeinpharmazie
• Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
Apotheker*innen, die die Teilnahme an einer der o.g. Fort- bzw. Weiterbildungen nachweisen können, müssen nicht an der BAK-Schulung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ teilnehmen.
Die "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" kann vom pharmazeutischen Personal ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.
Die "Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik" kann vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.
Die Apothekerkammer Nordrhein bietet zu den Dienstleistungen entsprechende Fortbildungen an.
Die Termine finden Sie im Fortbildungskalender der Apothekerkammer Nordrhein.
Wir haben Sie hierüber per Rundschreiben informiert.
Für die Fortbildung "Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess" ist die Teilnehmerzahl pro Seminar bzw. Online-Schulung laut entsprechender Vorgabe im Curriculum begrenzt. Wir sind sehr bemüht, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich in den Schulungen unterzubringen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Auf der ABDA-Homepage finden Sie im geschützten Mitgliederbereich zu jeder dieser Dienstleistungen nachfolgende, umfangreiche Informationen:
Leistungsbeschreibung der jeweiligen Dienstleistung
Voraussetzungen und Vorbereitung zur Erbringung der Dienstleistung
Anspruchsberechtigte Versicherte
Vereinbarung über die Dienstleistung
Praktische Durchführung der Dienstleistung
Honorierung und Abrechnung
Arbeitsmaterialien
sowie weiterführende Links und Downloads.
Im Downloadbereich für pharmazeutische Dienstleistungen der ABDA auf www.apothekenkampagne.de finden Sie ab sofort alle notwendigen Materialien, um Patienten über die pharmazeutischen Dienstleistungen zu informieren.
Zu jeder Dienstleistung können Sie ein Hinweisplakat, ein Erklärplakat sowie einen DIN A5-Handzettel zur Patienteninformation herunterladen.
Die Plakate sind in den Formaten DIN A1 bis 5 verfügbar und werden als PDF-Dokument generiert.
Nach dem Download können Sie die Plakate und Handzettel entweder selbst oder über die Druckerei Ihres Vertrauens ausdrucken – und so Ihre Patientinnen und Patienten auf das Angebot in Ihrer Offizin aufmerksam machen.
Bei Fragen schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@apothekenkampagne.de.
Ansprechpartnerinnen
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