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Checkliste Tierarzneimittel-Rezept: Neue Arbeitshilfe für Apothekenteams

Praktischer Leitfaden für den Umgang mit TAM-Rezepten
Eine neue kompakte Checkliste zum Tierarzneimittel-Rezept (TAM-Rezept) unterstützt Apothekenteams dabei, Verordnungen korrekt und rechtssicher zu bearbeiten. Die Checkliste eignet sich auch zur Weitergabe an die Tierarzt-Praxis, um möglichen Rückfragen durch die Apotheke frühzeitig entgegenzuwirken.

Die Checkliste bündelt alle relevanten Prüf- und Dokumentationspflichten auf einen Blick – von der formalen Rezeptkontrolle über spezifische Anforderungen bei Antibiotikaverordnungen bis hin zur Abgrenzung unzulässiger Abgaben.

Kernaussagen der Checkliste im Überblick:

  • Gültigkeit: Ein TAM-Rezept ist EU-weit gültig, Antibiotikaverordnungen unterliegen einer Frist von 5+1 Tagen.

  • Formale Anforderungen: Zwei- bis Dreifache Ausfertigung zwecks Dokumentation in Tierarztpraxis und Apotheke, vollständige Angaben zu Tier, Halter und Tierarzt, Dosierungsschema, ggf. Wartezeit, Warnhinweise oder Umwidmungsvermerk.

  • Dokumentation: alle relevanten Informationen gemäß ApoBetrO, zusätzlich, sofern vorhanden, die Zulassungsnummer.

  • Abgabevoraussetzungen für OTC-TAM, Homöopathika und Nahrungsergänzungsmittel – inklusive spezifischer Hinweise für Equiden.

  • Klare Abgrenzung: Keine Verordnungen durch Humanmediziner, kein Cannabis für Tiere, keine Rezepturen für Praxisbedarf oder auf Tierhalterwunsch.

Für Wissbegierige: weiterführende Informationen
Vertiefende Informationen und gesetzliche Hintergründe sind online verfügbar. Insbesondere die folgenden Links fassen die Hintergründe hilfreich zusammen:

  • Antibiose-Regeln und Meldepflichten:

    • FAQ des BVL: Die Zulassungsbehörde für Tier-Arzneimittel, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, hat ein umfangreiches Manual zur Antibiotika-Verordnung erstellt.

    • Abgaberegister Tierarzneimittel (BMEL): Informationen die vor allem bei der Praxisbelieferung, insbesondere mit Großhandels-Erlaubnis relevant sind.

  • Verordnungskaskade und Umwidmung:

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  • Versandhandel:

    • Infos des BMEL: Im Versandhandelsregister finden sich alle Einzelhändler, die zum Versand mit Tierarzneimitteln berechtigt sind.

Fazit
Die neue Checkliste bietet eine sofort einsetzbare Arbeitshilfe zur sicheren und regelkonformen Bearbeitung von TAM-Rezepten. Sie stärkt die Beratungskompetenz im Apothekenteam und hilft, Fallstricke im Bereich Tierarzneimittelrecht zu vermeiden.