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Wahl zur XVIII. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein (2024-2029)

Im Jahr 2024 wählen die Angehörigen der Apothekerkammer Nordrhein die XVIII. Kammerversammlung. Alle wichtigen Informationen zur Wahl werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Brief des Hauptwahlleiters zur Kammerwahl 2024

07. November 2023

Sehr geehrte Mitglieder der Apothekerkammer Nordrhein,

die organisatorischen Vorbereitungen für die im kommenden Jahr 2024 anstehende Neuwahl haben bereits vor geraumer Zeit begonnen. An mich als Hauptwahlleiter ist wiederholt die Bitte herangetragen worden, die rechtliche Möglichkeit einer Erweiterung des Zeitraums für die Gewinnung von Unterstützerinnen/Unterstützern einer Liste (Wahlvorschlag) sowie von Kammermitgliedern, die sich zu einer Listenkandidatur bereit erklären, zu prüfen. Bei den vorangegangenen Kammerwahlen hatte sich regelmäßig gezeigt, dass der Mindestzeitraum, den die Wahlordnung vorsieht, sich als sehr knapp bemessen erwies und es vor allem den Organisatoren einer Listenkandidatur erhebliche Schwierigkeiten bereitete, die für einen Wahlvorschlag (Liste) notwendige Anzahl von Unterstützerunterschriften zu beschaffen und darüber hinaus möglichst viele Kammermitglieder zu einer Kandidatur auf einem Wahlvorschlag zu bewegen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die Mitgliedschaft in der Kammerver sammlung ein Ehrenamt darstellt und es daher – anders als bei politischen Parteien – an entsprechenden Organisationsstrukturen fehlt.

Zu diesem Zweck habe ich die in der Ersten Wahlbekanntmachung, die Ihnen im Laufe des Monats Januar 2024 zugehen wird, am Ende enthaltenen zwei Formblätter „Unterstützung eines Wahlvorschlages“ sowie „Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag“ im Rahmen des wahlrechtlich Zulässigen überarbeitet. Diese beiden Formblätter werden hiermit in der neuen Fassung vorab zur Verfügung gestellt, damit die Sammlung von Unterstützerunterschriften sowie die Erstellung von Wahlvorschlägen (Listen) innerhalb der hierfür maßgebenden Frist (d.h. bis spätestens 26. März 2024) – vgl. zu den Einzelheiten die im Januar 2024 zur Verteilung gelangende Erste Wahlbekanntmachung – unter Rückgriff auf einen größeren Zeitraum ermöglicht wird.

Für die Initiatoren eines Wahlvorschlags besteht der erste Schritt darin, die Kurzbezeichnung eines Wahlvorschlages (für die Wahlkreise Düsseldorf und Köln) zu bestimmen und sodann fünf Persönlichkeiten zu benennen, die diesen Wahlvorschlag später auf der endgültigen Liste anführen und das damit verbundene berufspolitische Programm repräsentieren werden. Diese Neuerung auf den Formblättern ist eingeführt worden, da die bisherige Praxis der bloßen Benennung einer Kurzbezeichnung wahlrechtlich nicht unbedenklich erscheint; es fehlte nämlich für die Unterstützer/innen bzw. für diejenigen, die der Aufnahme in einen Wahlvorschlag zustimmten, ein rechtlich hinreichender Bezugspunkt für ihre Willenserklärung. Die bloße Kurzbezeichnung einer Liste dürfte hierfür nicht ohne weiteres ausreichen.

Sobald ein Formblatt mit diesen Angaben versehen ist, kann es in einem zweiten Schritt zur Gewinnung von Unterschriften (Unterstützererklärung/Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag) Verwendung finden. Wichtig ist, dass die Verwendung von Blankoformularen, d.h. solchen ohne Kurzbezeichnung und ohne Repräsentanten, unterbleibt, da dadurch die Rechtmäßigkeit der gesamten Wahl gefährdet würde.

Für diejenigen Kammermitglieder, die sich für eine Listenkandidatur zur Verfügung stellen, weise ich noch darauf hin, dass sie sich damit (vgl. Erläuterungstext auf dem Formblatt) damit einverstanden erklären, die Entscheidung über die genaue Platzierung den Repräsentanten des Wahlvorschlages zu überlassen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass – anders als bei politischen Parteien – im Vorfeld der Listenaufstellung nach der hier einschlägigen Wahlordnung ein sog. Listenparteitag nicht vorgesehen ist.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es im Wesentlichen nur um die Vorabüberlassung der beschriebenen Formblätter geht. Ansonsten bleibt es beim Ablauf der Kammerwahl wie in früheren Jahren.

Fragen zum Ablauf der Wahl können jederzeit über das Sekretariat Recht (recht@aknr.de) an mich gerichtet werden. Um eine zeitnahe Beantwortung werde ich bemüht sein.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Herbert Limpens
Hauptwahlleiter


Die Formblätter sind auszudrucken, händisch auszufüllen und zu unterschreiben.