Sie haben im Moment keinen Zugriff auf den internen Bereich. Bitte loggen Sie sich ein!

Anerkennung von PKA aus dem Ausland

Die Apothekerkammer Nordrhein ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von PKA aus dem Ausland (Anerkennung eines dualen Ausbildungsberufes) nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG).

Für die Anerkennung wird ein Abgleich der erfolgten Ausbildung unter Berücksichtigung der individuellen Berufserfahrung zur Ausbildung der PKA durchgeführt. Bitte dafür den Antrag ausfüllen, Kopien der Ausbildungs- und Arbeits-/Beschäftigungsnachweise beifügen und einreichen.