Für die Anerkennung wird ein Abgleich der erfolgten Ausbildung unter Berücksichtigung der individuellen Berufserfahrung zur Ausbildung der PKA durchgeführt. Bitte dafür den Antrag ausfüllen, Kopien der Ausbildungs- und Arbeits-/Beschäftigungsnachweise beifügen und einreichen.
Ansprechpartnerinnen
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