Das Praktische Jahr oder der dritte Ausbildungsabschnitt, wie er in der Approbationsordnung heißt, besteht in einer 12monatigen Ausbildung, von der mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden müssen.
Für das zweite Ausbildungshalbjahr können Pharmazeuten im Praktikum in ihrer Praktikumsapotheke bleiben, in eine andere öffentliche Apotheke wechseln oder aber die Zeit nutzen, um einen weiteren pharmazeutischen Tätigkeitsbereich wie
- eine Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke
- die Pharmazeutische Industrie
- eine wissenschaftliche Institution oder
- eine Arzneimitteluntersuchungsstelle
kennen zu lernen. Wer vorhat, den zweiten Teil seines Praktischen Jahres in einem vergleichsweise "exotischen" Tätigkeitsfeld für Apotheker zu absovieren, sollte sich vorher beim zuständigen Landesprüfungsamt vergewissern, dass der favorisierte Ausbildungsort als Ausbildungsteil des praktischen Jahres anerkannt wird. Hierzu empfiehlt es sich, eine schriftliche Auskunft beim Landes-prüfungsamt einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Zum Praktischen Jahr gehört für alle Pharmazeuten im Praktikum außerdem ein vierwöchiger theoretischer Blockunterricht, der in Nordrhein in zwei Hälften aufgeteilt ist:
- zwei Wochen im Februar/März im Pharmazeutischen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- zwei Wochen im August/September im Pharmazeutischen Institut der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Nähere Informationen zu den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen der Apothekerkammer Nordrhein erhalten Sie hier.
Leitfaden der Bundesapothekerkammer für die pharmazeutische Ausbildung im Praktischen Jahr
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 28. April 2015 den "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke" verabschiedet. Der Leitfaden besteht aus
- einem Musterausbildungsplan
- 26 Arbeitsbögen und
- Evaluationsbögen zu Musterausbildungsplan und Arbeitsbögen
Den aktuellen, vollständigen Leitfaden finden Sie hier.
Musterausbildungsplan
Der Musterausbildungsplan bietet erstmals eine Empfehlung zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Ausbildung.
zum Musterausbildungsplan der Bundesapothekerkammer
Arbeitsbögen
Der Musterausbildungsplan wird durch die Arbeitsbögen ergänzt, bei denen sich der Pharmazeut im Praktikum vertieft mit verschiedenen Themen beschäftigen soll. Die Arbeitsbögen werden jährlich zum Stichtag 1. Juni aktualisiert und veröffentlicht:
- Haltbarkeit, Lagerung und Entsorgung der Fertigarzneimittel, Medizinprodukte, apothekenüblichen Waren und Ausgangsstoffe
- Das Warenwirtschaftssystem
- Prüfung der Ausgangsstoffe
- Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte
- Herstellung von Rezepturarzneimitteln
5.a Herstellungsanweisung - Arzneimittelberatung - Selbstmedikation
- Qualitätsmanagementsystem - QMS
- Arzneimittelinformation
- Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln
- Dokumentation des Betriebs von Medizinprodukten
- Arzneimittelberatung - ärztliche Verordnungen
- Körperpflegemittel
- Wundversorgung und Verbandmittel
- Inkontinenzversorgung
- Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Arzneimittelabhängigkeit, -Missbrauch und Doping
- Abgabe von Chemikalien
- Arzneimittelberatung - Interaktionscheck
- Hilfsmittelversorgung und -beratung
- Das Rezept - rechtliche Grundlagen und Abrechnung
- Bestimmung physiologischer Parameter - Blutuntersuchungen
- Bestimmung physiologischer Parameter - Butdruckmessung
- Bestimmung physiologischer Parameter - Bestimmung der Körperfettverteilung
- Darreichungsformen - Auswahl und Beratung
- Impfberatung
- Medikationsanalyse
- Recherchen mit der ABDA-Datenbank
a. Arzneimittelrisikoprüfung mit CAVE