Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine nicht in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung anerkennen lassen möchten:
www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrhein-westfalen.
Die Apothekerkammer Nordrhein ist zuständig für die Feststellung der Qualifikation von ausländischen Berufsabschlüssen, die der dualen Ausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten entsprechen. Beachten Sie, dass die Apothekerkammer Nordrhein nur für Nordrhein, nicht aber für Westfalen-Lippe zuständig ist. Für die Berufe Pharmazeutisch-technische Assistenten und Apotheker wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt bzw. die Bezirksregierung. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Sie ebenfalls unter www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrhein-westfalen.