Wir haben eine neue Internetseite. Diese ist unter www.aknr.de abrufbar. Diese Seiten sind nur noch vorrübergehend abrufbar.

BQFG

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine nicht in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung anerkennen lassen möchten:

www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrhein-westfalen.

Die Apothekerkammer Nordrhein ist zuständig für die Feststellung der Qualifikation von ausländischen Berufsabschlüssen, die der dualen Ausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten entsprechen. Beachten Sie, dass die Apothekerkammer Nordrhein nur für Nordrhein, nicht aber für Westfalen-Lippe zuständig ist. Für die Berufe Pharmazeutisch-technische Assistenten und Apotheker wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt bzw. die Bezirksregierung. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Sie ebenfalls unter www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrhein-westfalen.