Pharmaziestudierende im Labor (Quelle: ABDA)
Der Apotheker ist ein naturwissenschaftlich geprägter Heilberuf. Er erbringt spezifische pharmazeutische Leistungen, die der Gesundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugute kommen, und trägt in seiner Berufsausübung hohe Verantwortung. Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen Voraussetzungen das Studium aufnehmen (nähere Informationen unter "Ausbildung")
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Broschüre und Präsentation über das Berufsbild des/der Apotheker/in:

Erläuternde Infotexte zu den Folien der Präsentation (rechts) finden Sie hier.
Hinweis für Kolleg(inn)en, die einen berufskundlichen Vortrag für Schüler/innen und Eltern halten möchten:
Sie finden die Präsentation im Power-Point-Format und die dazu gehörigen Infotexte als Word-Dokument unter www.abda.de/mitglieder/referate (unter "Referate", Kategorie "Apotheke"). Sollten Sie mit dem Mitglieder-Login nicht zurecht kommen, helfen wir Ihnen gerne (E-Mail-Adressen in der rechten Spalte).
Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die Approbationsordnung für Apotheker.
VoraussetzungenUm Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen Voraussetzungen das Studium aufnehmen. Voraussetzung dafür sind dann einige Jahre Berufserfahrung, z. B. als Pharmazeutisch-technische Assistentin, und die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. das Bestehen eines Eignungstests vor einer Kommission von Hochschullehrern und/oder der Nachweis von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für diesen Weg gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Regelung, so dass man sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule oder Universität nach dieser Möglichkeit erkundigen muss.
Wer Pharmazie studieren möchte, sollte auch eine gute gesundheitliche Verfassung haben, die insbesondere für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln von Bedeutung ist, sowie Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kunden und Patienten. Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen sollte selbstverständlich sein.
Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung, der Nachfolgeorganisation der ZVS in Dortmund vergeben. Derzeit kann man an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studieren.
Dauer und GliederungDie pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
- eine Famulatur von acht Wochen;
- eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
InhalteWährend der universitären Ausbildung besuchen die Studenten theoretische Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika.
GrundstudiumIm ersten Studienabschnitt, der vier Semester umfasst, werden hauptsächlich die Grundlagen in allgemeiner, anorganischer und organischer Chemie, Analytik, Biologie, Botanik und Arzneiformenlehre gelehrt. In den Seminaren lernt man die Nomenklatur chemischer Substanzen, Stereochemie sowie die pharmazeutische und medizinische Terminologie kennen. Begleitet werden die theoretischen Lehrveranstaltungen von zahlreichen Praktika.
Das sogenannte Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren wird in folgenden Fächern geprüft:
- Allgemeine, anorganische und organische Chemie
- Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
- Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
- Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
FamulaturWährend des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum, in dem der Student Einblicke in die Organisation des Apothekenablaufs erhält und lernt, das im Studium erworbene Wissen in der Praxis umzusetzen. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann wahlweise auch in einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke oder der pharmazeutischen Industrie, abgeleistet werden.
HauptstudiumDer zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten. Die chemischen Fächer beschäftigen sich mit der Struktur, Synthese und Analytik von Arzneistoffen, Aspekten der Gen- und Biotechnologie sowie der Untersuchung von Körperflüssigkeiten. Wesentlicher Inhalt der pharmazeutischen Biologie sind die Arzneipflanzen sowie die Gewinnung und Bestimmung ihrer Inhaltsstoffe, aber auch die Vermittlung molekularbiologischer Arbeitstechniken. Einen wichtigen Schwerpunkt stellen die pharmakologisch-medizinischen Fächer dar. Hier erfahren die Studenten, wie Arzneimittel im Organismus wirken und warum welche Nebenwirkungen auftreten können. Grundlage dafür bilden Kenntnisse über die Anatomie des menschlichen Körpers sowie über mögliche wichtige Erkrankungen. In enger Beziehung dazu steht das Fach Klinische Pharmazie, das sich insbesondere mit der Krankeitslehre, Interpretation von Labordaten und Pharmakotherapie spezieller Patientengruppen, wie z. B. Kindern, Schwangeren und älteren Patienten, sowie der Beurteilung von klinischen Studien befasst.
Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab. Folgende Fächer werden mündlich geprüft:
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie
- Pharmazeutische Biologie
- Pharmazeutische Technologie /Biopharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Klinische Pharmazie
PharmaziepraktikumDer 3. Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Zur Ausbildung gehören vor allem die Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Information und Beratung über Arzneimittel sowie das Kennenlernen und die Beachtung apothekenspezifischer Gesetze und Verordnungen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einer wissenschaftlichen Institution, z. B. Universität, oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden.
Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen begleitenden Unterricht, in dem praxisbezogene Themen wie Pharmazeutische Betreuung, Krankenpflegeartikel, diätetische Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge, pharmazeutische Gesetzeskunde und Grundlagen der Betriebwirtschaftslehre vermittelt werden.
Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung in den Fächern:
- Pharmazeutische Praxis und
- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
ApprobationNach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann man einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Die Approbation erlaubt dem Apotheker, seine Berufsbezeichnung zu führen, und den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.
Auf Grund seiner breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung stehen dem Apotheker eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche offen. Eine Promotion ist häufig von Vorteil, wenn er außerhalb der öffentlichen Apotheke arbeiten möchte.
Öffentliche ApothekeDen meisten Abiturienten, die ein Pharmaziestudium beginnen, schwebt sicherlich die öffentliche Apotheke als späterer Arbeitsplatz vor. Tatsächlich sind 80 % aller Apotheker in einer öffentlichen Apotheke als Angestellter oder Apothekenleiter tätig. Das Berufsbild hat sich hier im Laufe der Jahre stark gewandelt. War zunächst der Apotheker vorrangig für die Herstellung der auf Rezept für den Patienten individuell verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln, zuständig, steht heutzutage die Information und Beratung des Patienten in allen Fragen rund um das Arzneimittel im Vordergrund. So klärt der Apotheker den Patienten über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme. Daneben erläutert er aber auch die Anwendung von beispielsweise Insulinpens oder Inhalationshilfen und bietet Blutdruckmessung, Blutzuckerbestimmung, Blutfettbestimmung und weitere Dienstleistungen an. In der Apotheke sind dafür umfangreiche Literatursammlungen, aber auch Datenbanken vorhanden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Als selbständiger Apotheker muss er zusätzlich sehr gute kaufmännische Kenntnisse besitzen, um seine Apotheke auch wirtschaftlich am Laufen zu halten.
Krankenhausapotheke:Die Aufgabe des Krankenhausapothekers ist die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln. Das umfasst den Einkauf, die Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Arzneimittelherstellung nimmt in der Krankenhausapotheke einen wesentlich höheren Stellenwert ein als in der öffentlichen Apotheke. Neben der Individualrezeptur für einzelne Patienten werden Arzneimittel auch in größerem Maßstab hergestellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung von Ärzten und Pflegepersonal über die Arzneimittelanwendung. Als Mitglied bzw. Vorsitzender der Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet der Apotheker mit darüber, welche Arzneimittel in der Klinik Anwendung finden. In zunehmendem Maße werden Krankenhausapotheker auch in die Therapie vor Ort „am Bett des Patienten“ eingebunden. Durch ihre fundierten Arzneimittelkenntnisse können sie die Therapie entscheidend verbessern und häufig zu einer Kostensenkung beitragen.
Pharmazeutische IndustrieAuf Grund seines breit angelegten Pharmaziestudiums ist der Apotheker Fachmann für alle Fragen, die den gesamten Werdegang des Arzneimittels von der Forschung über die Entwicklung bis zur Zulassung und Markteinführung betreffen. Entsprechend vielfältig sind auch seine Einsatzgebiete in der pharmazeutischen Industrie, u. a.:
Entwicklung und Herstellung:
In diesem Bereich beschäftigt sich der Apotheker mit der Analytik der Ausgangsstoffe, Zwischenprodukte und des fertigen Arzneimittels, der Entwicklung geeigneter Arzneiformen und schließlich der Arzneimittelproduktion. Ein großer Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Naturwissenschaftlern besteht vor allem bei der Optimierung von Arzneiformen, da nur der Apotheker im Fach pharmazeutische Technologie ausgebildet ist.
Zulassung:
Apotheker sind auf Grund ihrer breit angelegten naturwissenschaftlichen Ausbildung häufig auch in den Abteilungen der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln tätig. In enger Zusammenarbeit mit den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen werden die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung eines Arzneimittels auf dem Markt erarbeitet. Die zuständigen Behörden, die die Unterlagen dann prüfen, sind in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und auf europäischer Ebene die European Medicines Evaluation Agency (EMEA).
Medizinisch-wissenschaftliche Abteilungen
Die Zusammenstellung und die Bearbeitung der Fachinformationen für Apotheker und Ärzte sowie der Patientenbroschüren zählt zu den wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Abteilungen notwendig, die an der Entwicklung des Arzneimittels mitgewirkt haben. Alle Daten, Studien und Berichte über die Arzneistoffe und Präparate werden hier ausgewertet und dokumentiert, aber auch Meldungen über Nebenwirkungen und Arzneimittelrisiken, so dass sie bei Anfragen jederzeit zur Verfügung stehen.
Marketing, Vertrieb, Verkauf
Obwohl diese Abteilungen zunehmend von Betriebswirtschaftlern besetzt sind, bieten auch sie für den Apotheker vielseitige und interessante Aufgaben. Neben der Präsentation neuer Arzneimittel auf dem Markt und der Schulung von Außendienstmitarbeitern steht insbesondere die Beobachtung der Präparate auf dem Arzneimittelmarkt sowie die Bedarfseinschätzung für bestimmte Arzneimittel im Vordergrund.
Prüfinstitutionen
In diesem Tätigkeitsbereich führt der Apotheker hauptsächlich Untersuchungen von Arzneimitteln im Auftrag von Apothekern, Ärzten, pharmazeutischen Unternehmen oder Behörden mit Hilfe verschiedenster analytischer Bestimmungsmethoden durch. Er erstellt außerdem Gutachten und Analysenzertifikate für Grund- und Hilfsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln.
BundeswehrIn der Bundeswehr ist der Apotheker als Sanitätsoffizier neben organisatorischen, logistischen und allgemeinen Führungsaufgaben vor allem für die wehrpharmazeutischen Belange zuständig. Der Beruf des Sanitätsoffiziers steht seit einigen Jahren auch Apothekerinnen offen. Zu den Aufgaben gehört die Versorgung der Bundeswehrangehörigen mit Sanitätsmaterial, d. h. insbesondere Arzneimitteln, Verbandstoffen und Sanitätsgeräten. Darüber hinaus können Apotheker auch die Aufgaben aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung übernehmen oder beispielsweise in Forschungs- und Ausbildungsvorhaben eingebunden sein.
VerwaltungDer Apotheker ist in den Behörden des Bundes, der Länder sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts vertreten. Neben pharmazeutischem Fachwissen benötigt er hier vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheitsverwaltung. Er ist in die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen involviert und kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die das Apothekenwesen sowie den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen betreffen.
UniversitätAn der Universität ist der Apotheker als Assistent oder Hochschullehrer in die Lehre, d. h. die Durchführung von Vorlesungen, Seminaren und Praktika für Studierende der Pharmazie und anderer naturwissenschaftlicher Fächer, eingebunden. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Forschung. Außerdem erfüllt er auch Aufgaben bei der Fort- und Weiterbildung von Apothekern.
Ausbildung und UnterrichtDer Apotheker kann sich an der Ausbildung und am Unterricht an Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistenten und Berufsschulen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beteiligen. Neben Fachkenntnissen ist hier hauptsächlich die Fähigkeit zur Vermittlung dieses Wissens an die Schüler gefragt.
Wer an detaillierteren Informationen zu pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern interessiert ist, kann im Forum Beruf der Apothekerkammer Nordrhein Interviews mit Apothekern in unterschiedlichen Berufsbereichen nachlesen.
Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Pharmazie erfordert vom Apotheker eine stete Aktualisierung und Auffrischung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten. Zudem ist die grundsätzliche Verpflichtung der Apotheker zur beruflichen Fortbildung in den Berufsordnungen verankert. Dem Apotheker stehen vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben der kontinuierlichen Fortbildung über Fachzeitschriften, z. B. der Pharmazeutische Zeitung oder der Deutschen Apothekerzeitung, Datenbanken, z. B. der ABDA-Datenbank, und das Internet werden u. a. auch seitens der Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer zahlreiche Veranstaltungen angeboten.
Die Bundesapothekerkammer veranstaltet jährlich zwei mehrtägige Fortbildungskongresse in Davos/Schweiz und Meran/Italien, die sich thematisch mit Fragestellungen aus den verschiedenen pharmazeutischen Disziplinen befassen.
Außerhalb der öffentlichen Apotheken, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie, bei Prüfinstitutionen und in der Verwaltung, ist eine Promotion von Vorteil. Für die universitäre Laufbahn ist sie unerlässlich.
Bei der Anfertigung einer Dissertationsarbeit erlernt der Doktorand in besonderem Maße selbständiges und strukturiertes Arbeiten, den Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und Datenbanken sowie das Verfassen wissenschaftlicher Publikationen. Die Auswahl eines Fachgebietes für die Promotion in Hinblick auf den späteren Tätigkeitsbereich ist sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Wer beispielsweise in der pharmazeutischen Technologie promoviert wurde, hat später gute Chancen einen Arbeitsplatz im Bereich Herstellung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie zu finden. Viele Arbeitgeber legen aber weniger Wert auf das Promotionsthema an sich als auf die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Apotheker sind neben der Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke in vielen weiteren Bereichen, z. B. Pharmaindustrie, Prüfinstitute etc., gefragte Mitarbeiter.
Wer ein Auslandssemester anstrebt, muss oft in Kauf nehmen, dass sich dadurch die Gesamtstudienzeit etwas verlängert. Im Ausland erbrachte Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der Approbationsordnung für Apotheker und werden somit nicht unbedingt auf die Ausbildung angerechnet. Es ist daher sinnvoll, vorher einen Studienberater zu konsultieren.
FamulaturDie Approbationsordnung für Apotheker erlaubt, dass vier Wochen der im ersten Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Famulatur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden können.
Praktisches JahrBis zu sechs Monate der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt können im Ausland abgeleistet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung gewährleistet ist. Allen Interessenten wird empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abzuklären, welche Bescheinigungen für die spätere Anerkennung dieser Zeiten notwendig sind.