Bekanntlich muss der Zahlungsverkehr spätestens zum 1. Februar 2014 auf das europaweit gültige SEPA-Format umgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzt.
In Zukunft benötigt die Apothekerkammer Nordrhein ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat, um wie gewohnt den Kammerbeitrag einziehen zu können. Deshalb haben alle Kammermitglieder, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, Mitte November per Rundschreiben ein solches Formular erhalten, das bereits Ihre korrespondierende BIC- und IBAN-Nummer enthält. Bitte kontrollieren Sie die Bankverbindung und senden Sie das Formular unterschrieben zurück an die Apothekerkammer Nordrhein. Ein Freiumschlag liegt dem Rundschreiben bei. Bitte senden Sie das Formular ausschließlich auf dem Postweg zurück, da für die Wirksamkeit des SEPA-Basis-Lastschriftmandates eine Originalunterschrift erforderlich ist.
Rückgabe der unterschriebenen SEPA-Basis-Lastschriftmandate bis Mitte Dezember erbeten
Die Apothekerkammer Nordrhein bittet um Rückgabe des unterschriebenen SEPA-Basis-Lastschriftmandats bis Mitte Dezember.
Formulare für neu erteilte SEPA-Lastschriftmandate auf www.aknr.de/SEPA
Kammermitglieder, die der Apothekerkammer Nordrhein bislang noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, können selbstverständlich auch die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Damit erleichtern Sie sich und der Apothekerkammer Nordrhein den Transfer des Kammerbeitrages. Entsprechende Formulare können hier heruntergeladen werden.
Für Seminarrechnungen zunächst kein Bankeinzug möglich
Infolge der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist eine Einzugsermächtigung zunächst nur für den Kammerbeitrag möglich. Sofern Sie uns eine weitere Einzugsermächtigung (z.B. für Seminare der Fort- oder Weiterbildung) erteilt haben, verfällt diese aus organisatorischen Gründen zum 31.01.2014. Das bedeutet, dass ab dem 1. Februar 2014 diese Rechnungen vorerst nur per Überweisung gezahlt werden können.