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Notfallliste Palliativversorgung

Seit 2008 haben GKV-Patienten Anspruch auf eine „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)“. Ziel ist es, schwerkranke und sterbende Menschen in die Lage zu versetzen, die letzte Phase ihres Lebens zu Hause zu verbringen und ihnen trotz unheilbarer Krankheit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind palliativmedizinische Krisensituationen, die auch in Nacht- und Notdienst eine reibungslose und zügige Arzneimittelversorgung erfordern, eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Apotheke.

Um die Erwartungen an eine reibungslose und schnelle Notfallversorgung über die Apotheke jederzeit erfüllen zu können, haben sich die Vorstände von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein auf eine gemeinsame Empfehlungsliste speziell für die Notfallversorgung von Palliativpatienten geeinigt:

Notfallbevorratung für ambulante Palliativpatienten in den Apotheken in Nordrhein(gemeinsame Empfehlung von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein)

Wirkstoff Darreichungsform Wirkstärke Indikation (Beispiele)

Morphin*

Injektionslösung 10 mg/ml Akuttherapie Schmerz, Luftnot, parenterale Gabe
Morphin* Tropfen 20 mg/ml Akuttherapie Schmerz, Luftnot, enterale Gabe
Morphin* Retardtabletten

10 mg (evtl. zusätzlich
30 mg)

Schmerz, Luftnot, Einleitung der Basistherapie
Fentanyl* TTS ("Pflaster") 25 µg/h Schmerz, Luftnot, Einleitung der Basistherapie,
v. a. bei Schluck- oder Resorptions-störungen
Fentanyl* transmucosal N 1 kleinste Wirkstärke (CAVE: keine Vergleich-barkeit der Dosen zwischen verschiedenen therapeutischen Systemen!) Durchbruchschmerzen bei Tumorpatienten unter Basistherapie mit Opioiden, Luftnot, v. a. bei Schluck- oder Resorptionsstörungen
Adrenalin* Injektionslösung 1 mg/ml Sicker-Blutung bei exulcerierenden Tumoren
Injektions- und Infusions-zubehör* Systeme zur Subcutangabe
von AM

Butterfly-Kanülen, Verbandsmaterial,
Infusionsbestecke

 
Lorazepam Plättchen (Expidet) 1 mg Sedierung, Anxiolyse
Diazepam Rektallösung 5 mg

Prophylaxe und Therapie von Krampfanfällen

Midazolam Injektionslösung 5 mg/1 ml Steuerbare Sedierung

Dimenhydrinat

Ampullen i.v. 62mg Übelkeit, Erbrechen
Dimenhydrinat Suppositorien 150 mg Übelkeit, Erbrechen
Haloperidol Tropfen 2 mg/ml Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit
Haloperidol Injektionslösung 5 mg/ml Übelkeit, Erbrechen
Dexamethason Injektionslösung 8 mg/ 2ml Hirndruck, Schwäche, Anorexie, Antiemese
Butylscopolamin Injektionslösung 20 mg/ml Spasmen der glatten Muskulatur, terminale Rasselatmung
NaCl 0,9 % Infusionslösung 10 x 250 ml

Trägerlösung, Volumensubstitution

 

 

Stand: 6.06.2013

* Positionen, die zugleich die allgemeine Bevorratungspflicht nach § 15 ApBetrO erfüllen

Bevorraten Sie sich daher entsprechend dieser Konsensliste von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein, um die Notfallversorgung ambulanter Palliativpatienten sicher zu stellen. Das hat drei ganz entscheidende Vorteile:

  1. Patienten können auch in Notfallsituationen schnell und zuverlässig mit hoch wirksamen Arzneimitteln versorgt werden.
  2. Apotheker bevorraten Arzneimittel, die auch tatsächlich in palliativmedizinischen Krisensituationen nachgefragt werden.
  3. Ärzte können ihre Patienten auch im Notfall mit bewährten Wirkstoffen umfassend und gut versorgen und brauchen nicht die neue Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 1 a BtMG in Anspruch zu nehmen.

 

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