Seit 2008 haben GKV-Patienten Anspruch auf eine „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)“. Ziel ist es, schwerkranke und sterbende Menschen in die Lage zu versetzen, die letzte Phase ihres Lebens zu Hause zu verbringen und ihnen trotz unheilbarer Krankheit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind palliativmedizinische Krisensituationen, die auch in Nacht- und Notdienst eine reibungslose und zügige Arzneimittelversorgung erfordern, eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Apotheke.
Um die Erwartungen an eine reibungslose und schnelle Notfallversorgung über die Apotheke jederzeit erfüllen zu können, haben sich die Vorstände von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein auf eine gemeinsame Empfehlungsliste speziell für die Notfallversorgung von Palliativpatienten geeinigt:
Notfallbevorratung für ambulante Palliativpatienten in den Apotheken in Nordrhein(gemeinsame Empfehlung von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein)
Wirkstoff | Darreichungsform | Wirkstärke | Indikation (Beispiele) |
Morphin* |
Injektionslösung | 10 mg/ml | Akuttherapie Schmerz, Luftnot, parenterale Gabe |
Morphin* | Tropfen | 20 mg/ml | Akuttherapie Schmerz, Luftnot, enterale Gabe |
Morphin* | Retardtabletten |
10 mg (evtl. zusätzlich |
Schmerz, Luftnot, Einleitung der Basistherapie |
Fentanyl* | TTS ("Pflaster") | 25 µg/h | Schmerz, Luftnot, Einleitung der Basistherapie, v. a. bei Schluck- oder Resorptions-störungen |
Fentanyl* | transmucosal | N 1 kleinste Wirkstärke (CAVE: keine Vergleich-barkeit der Dosen zwischen verschiedenen therapeutischen Systemen!) | Durchbruchschmerzen bei Tumorpatienten unter Basistherapie mit Opioiden, Luftnot, v. a. bei Schluck- oder Resorptionsstörungen |
Adrenalin* | Injektionslösung | 1 mg/ml | Sicker-Blutung bei exulcerierenden Tumoren |
Injektions- und Infusions-zubehör* | Systeme zur Subcutangabe von AM |
Butterfly-Kanülen, Verbandsmaterial, |
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Lorazepam | Plättchen (Expidet) | 1 mg | Sedierung, Anxiolyse |
Diazepam | Rektallösung | 5 mg |
Prophylaxe und Therapie von Krampfanfällen |
Midazolam | Injektionslösung | 5 mg/1 ml | Steuerbare Sedierung |
Dimenhydrinat |
Ampullen i.v. | 62mg | Übelkeit, Erbrechen |
Dimenhydrinat | Suppositorien | 150 mg | Übelkeit, Erbrechen |
Haloperidol | Tropfen | 2 mg/ml | Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit |
Haloperidol | Injektionslösung | 5 mg/ml | Übelkeit, Erbrechen |
Dexamethason | Injektionslösung | 8 mg/ 2ml | Hirndruck, Schwäche, Anorexie, Antiemese |
Butylscopolamin | Injektionslösung | 20 mg/ml | Spasmen der glatten Muskulatur, terminale Rasselatmung |
NaCl 0,9 % | Infusionslösung | 10 x 250 ml |
Trägerlösung, Volumensubstitution
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Stand: 6.06.2013
* Positionen, die zugleich die allgemeine Bevorratungspflicht nach § 15 ApBetrO erfüllen
Bevorraten Sie sich daher entsprechend dieser Konsensliste von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein, um die Notfallversorgung ambulanter Palliativpatienten sicher zu stellen. Das hat drei ganz entscheidende Vorteile:
- Patienten können auch in Notfallsituationen schnell und zuverlässig mit hoch wirksamen Arzneimitteln versorgt werden.
- Apotheker bevorraten Arzneimittel, die auch tatsächlich in palliativmedizinischen Krisensituationen nachgefragt werden.
- Ärzte können ihre Patienten auch im Notfall mit bewährten Wirkstoffen umfassend und gut versorgen und brauchen nicht die neue Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 1 a BtMG in Anspruch zu nehmen.