Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, warnt nach dem EuGH-Urteil vor einem „preisgesteuerten Verdrängungskampf“ anstelle eines gesunden Qualitätswettbewerbs. Seit dem Urteil vom 19. Oktober 2016 gilt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr für ausländische Versandhändler. „Wir gehören zur Familie“, beschreibt Engelen den Stellenwert der wohnortnahen, unabhängigen Apotheke. Das unterstützt auch MdB Wolfgang Bosbach und berichtet über eine persönliche Erfahrung mit „seiner“ Apothekerin vor Ort.
Handout „Sie entscheiden über „Ihre“ Apotheke“ vor Ort!“
Wir haben die Materialien aktuell um das Handout „Sie entscheiden über „Ihre“ Apotheke vor Ort!“ erweitert. Dieses wendet sich primär an die Zielgruppe Politiker und Entscheidungsträger. Mit klaren und kurzen Botschaften werden das Besondere der Apotheke, ihr Gemeinwohlauftrag und ihr gesundheitlicher Versorgungsauftrag für die Gesellschaft thematisiert, der vom EuGH-Urteil leider konterkariert wird.
Nutzen Sie dieses Handout gerne für Ihre Gespräche. Sie können es hier herunterladen. Auf Nachfrage stellt Ihnen die Geschäftsstelle der Kammer gedruckte Broschüren zur Verfügung. Bitten wenden Sie sich dazu per mail an info@aknr.de.
Wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, hat Bundesgesundheitsminister Gröhe den angekündigten Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt. Dies ist ein sehr wichtiger und ermutigender Schritt für die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Weitere Schritte sind notwendig. Bitte nutzen Sie daher wie bisher alle Möglichkeiten zur Information und zum Gespräch. Beziehen Sie dazu auch ihre pharmazeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.