Stellungnahme der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) zur Verwendung von Jodtabletten bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod
Hier finden die aktuelle Stellungnahme der AMK vom 01.03.2022.
Informationen für Apothekerinnen und Apotheker
Hochdosierte Kaliumiodid-Tabletten (nicht zu verwechseln mit den erheblich geringer dosierten Iodidtabletten zur Prophlyaxe bzw. Behandlung einer Jodmangelstruma) sind keine universell wirksamen, risikoarmen "Strahlenschutztabletten". Bei einer zeitgerechten Einnahme (nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde) können sie nur die Schilddrüse vor radioaktivem Jod schützen, das durch Atmung oder Nahrung in den Körper gelangt.
Ausschließlich Schutz der Schilddrüse - kein Schutz vor den Auswirkungen anderer Radionuklide
Sie schützen jedoch nicht gegen Strahlung, die von außerhalb den Körper trifft, oder vor den Auswirkungen anderer Radionuklide (z. B. Caesium 137, Strontium 90, Plutonium). Im Katastrophenfall mit radioaktiver Strahlung sind hochdosierte Kaliumiodid-Tabletten (65 mg Kaliumiodid, also 50 mg Iodid pro Tablette!) zur Jodblockade im Körper erforderlich. Die Arzneimittelrisiken einer solchen hochdosierten Kaliumiodid-Gabe sind um ein Vielfaches höher, als die Jod-Supplementation zur Prophylaxe bzw. Behandlung einer Jodmangelstruma.
Informationsmaterial aus Anlass der Jodvorverteilung im Raum Aachen im Herbst 2017
Aus Anlass der Jodvorverteilung in den Apotheken im Raum Aachen im Herbst 2017 und Anfragen von Bürgern in Apotheken außerhalb der Region Aachen haben wir folgende Informationen zum Thema Jodblockade bei einem kerntechnischen Unfall für Sie zusammengestellt:
- die Gebrauchsinformation zu Kaliumjodid Lannacher 65 mg – Tabletten für den regulären Vertrieb unter Apothekenpflicht (Stand: April 2020).
Die Tabletten sind für die Jodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall zugelassen. Diese Tabletten können an Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden, die sich eigenständig für den Fall eines kerntechnischen Unfalls bevorraten möchten.
Für die verantwortungsvolle Beratung weisen Sie diese Kunden bitte ausdrücklich darauf hin, dass der richtige Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten durch die Katastrophenschutzbehörde bekannt gegeben wird, und dass diese hochdosierten Jodtabletten nur nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde eingenommen werden sollen!
Darüber hinaus sollte im Beratungsgespräch besonders auf die altersabhängig stark differenzierten Dosierungshinweise im Fall eines kerntechnischen Unfalls sowie Gegenanzeigen, Warnhinweise und besondere Hinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen werden.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf: - www.jodblockade.de
(Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
und im - Empfehlung der Strahlenschutzkommission zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod
inklusive Merkblatt für Ärzte und Apotheker (S. 6 - 12)
und Merkblatt für die Bevölkerung (S. 13 - 17)
(Stand: April 2018)
Bei Aushändigung von Jodtabletten an Schwangere oder für Neugeborene individuelle Rücksprache mit dem behandelnden Gynäkologen bzw. Kinderarzt empfehlen
Wenn Sie die Jodtabletten an eine Schwangere oder für ein Neugeborenes aushändigen, empfehlen Sie im Beratungsgespräch eine individuelle Rücksprache mit dem behandelnden Gynäkologen bzw. Kinderarzt.