Neben der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte wird der Besuch von Seminaren gefordert; in einem Gebiet im Umfang von mindestens 120 Stunden.
Zu den Inhalten der Seminare haben sich die Landesapothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, ebenso wie auf ein umfassendes Seminarangebot. Die Seminarinhalte wurden in der Pharmazeutischen Zeitung veröffentlicht und sind außerdem auf diesen Internetseiten nachzulesen.