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SMC-B für Organisationseinheiten

Ab dem 20. Juni 2022 können Inhaberinnen und Inhaber, Pächterinnen und Pächter sowie Verwalterinnen und Verwalter von Vor-Ort-Apotheken zusätzlich SMC-B Karten für Organisationseinheiten (SMC-B OE) beantragen.

Die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke können damit im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem „TI-Adressbuch“ jeweils separat adressiert werden. Ziel hierbei ist die erhöhte Nutzerfreundlichkeit.
Die Karten für verschiedene Organisationseinheiten, also die möglichen verschiedenen Services, haben jeweils eine eigene Telematik-ID. Vorgabe dabei ist, dass einer Vor-Ort-Apotheke maximal acht verschiedene Telematik-IDs zugeteilt werden dürfen.
Die SMC-B OE können ausschließlich für folgende drei Dienstleistungen beantragt werden:

  1. Versandhandel
  2. Heimversorgung
  3. Krankenhausversorgung

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über den persönlichen Mitgliederbereich im Telematik-Portal auf aknr.de und ist nur möglich, wenn bereits ein SMC-B-Antrag für die Betriebsstätte (Vor-Ort-Apotheke) gestellt wurde. Nach dem SMC-B-Erstantrag kann der Antrag für die SMC-B für Organisationseinheiten direkt eingegeben werden. Die Apothekerkammer prüft anhand der Selbstauskunft des Antragstellers die Schlüssigkeit der Angaben. Ansonsten verläuft das Antragsverfahren der SMC-B OE wie das übliche Verfahren für die Beantragung der SMC-B für die Vor-Ort-Apotheke.

Namensgebung

Die Namensgebung ist bundesweit einheitlich festgelegt. Der im TI-Verzeichnisdienst veröffentlichte Name wird den Namen der Organisationseinheit, sowie auch den der Vor-Ort-Apotheke enthalten; Ggf. notwendige Kürzungen werden von der Apothekerkammer nach Absprache vorgenommen. Bei Organisationseinheiten im Versandhandel muss der Name der OE mit dem Eintrag im BfaRM-Register in Spalte 2 übereinstimmen.

Pflicht zur Anzeige von Änderungen:

Die Apotheke ist verpflichtet, der Apothekerkammer jegliche Änderungen bezüglich der Organisationseinheit anzuzeigen. Damit wird gewährleistet, dass Ihre Apotheken und Organisationseinheit korrekt im Verzeichnisdienst geführt werden.

Kosten

Die Kosten für die SMC-B für Organisationseinheiten müssen die Apotheken selbst tragen.