SMC-B
Welche Funktionalitäten besitzt eine SMC-B?
Mit der SMC-B in Kombination mit einem Konnektor und einem eHealth-Kartenterminal wird die Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und authentifiziert sowie die Kommunikation der zu übertragenden Daten verschlüsselt. Auf Grundlage einer betriebsbereiten* SMC-B können auch bereits einige Leistungen innerhalb der TI, etwa das Auslesen der elektronischen Notfalldaten des Versicherten oder die Aktualisierung seines elektronischen Medikationsplans durch die Apotheken erbracht werden, ohne dass dabei zusätzlich ein HBA genutzt werden muss. Auch eine sichere Kommunikation mit anderen Leistungserbringern über die TI wird mit der SMC-B zukünftig möglich sein. Zudem können mit Hilfe der SMC-B einfache elektronische Signaturen erstellt werden.
* Die SMC-B muss zuvor durch einen HBA-Inhaber für den Zugang zu den TI-Fachanwendungen legitimiert worden sein
Braucht jede Apotheke eine SMC-B?
Um an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen, ist für jede Apothekenbetriebsstätte ein Konnektor mit einer SMC-B-Karte erforderlich.
Wie lang ist die SMC-B gültig?
Die elektronischen Zertifikate, die auf der Karte hinterlegt sind, haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit ist es nicht nötig, die Karte zu sperren.
Welche Daten werden auf der SMC-B gespeichert?
Neben einigen technischen Angaben sind in den elektronischen Zertifikaten auf der SMC-B folgende Daten gespeichert:
- Name der Apotheke
- Adresse des Apotheken-Standorts
- Vornamen, Nachname und Titel des Verantwortlichen/Inhabers
- Telematik-ID der Apotheke
- Berufsgruppe
- Attributsbestätigende Stelle (LAK)
Was muss ich tun, wenn sich Name oder Adresse meiner Apotheke ändern?
Die Änderung dieser Daten hat zur Folge, dass eine neue SMC-B-Karte bestellt werden muss, welche auch einen neuen Antrag bei der zuständigen Apothekerkammer erfordert. Die alte SMC-B-Karte verliert Ihre Gültigkeit.
Was muss ich bei einem Inhaberwechsel beachten?
Bei einem Inhaberwechsel muss der neue Inhaber eine SMC-B Karte bei seiner zuständigen Apothekerkammer bestellen.
Die SMC-B-Karte des Vorbesitzers verliert ihre Gültigkeit und wird innerhalb einer noch nicht festgelegten Frist gesperrt.
Ausführliche Hinweise finden Sie im
Telematik-Leitfaden der AKNR bei Übernahme oder Neugründung einer Apotheke.
Werden für Räume außerhalb der Raumeinheit nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 ApBetrO für den Versandhandel oder die Heimversorgung, zusätzliche SMC-B benötigt?
Da sich die für den Apothekenbetrieb relevanten Anwendungen der TI gegenwärtig auf die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans beschränken, wird vorerst häufig noch kein unbedingtes Erfordernis bestehen, außerhalb der Offizin einen TI-Zugang über die SMC-B mit Konnektor und eHealth-Kartenterminal zu gewährleisten. Soweit dies dennoch durch den/die Inhaber/-in gewünscht ist oder zukünftig erforderlich wird, sollte die Apotheke mit ihrem IT-Dienstleister erörtern, welche technischen Möglichkeiten bestehen, diese Räume an die TI anzuschließen. Denkbar ist zukünftig ggf. auch der Einsatz mobiler Kartenterminals, zu denen die Vertragspartner der TI-Vereinbarung die Feststellung getroffen haben, dass sie mit den gesetzlich geforderten Anwendungen grundsätzlich notwendige Komponenten darstellen und vom Rechtsanspruch des § 291a Abs. 7 Satz 5 SGB V umfasst sind.
Können für einzelne Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke wie z.B. Heim- oder Krankenhausversorgung oder Versandhandel SMC-B mit separater Telematik-ID ausgegeben werden?
Ja, alle Informationen dazu finden Sie hier.