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Beantragung von HBA und SMC-B

Beide Ausweiskarten – der Apothekerausweis (HBA) und die Institutionskarte (SMC-B) – werden durch die Apothekerkammer Nordrhein auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.

In unserem geschützten Mitgliederbereich können Sie seit Mai 2020 Ihre Anträge und Ausweise bzw. Karten verwalten.

Leiter/innen einer Krankenhausapotheke finden hier nähere Informationen und weiterführende Links zu der Frage, wo eine Krankenhausapotheke die SMC-B beziehen kann.

Beantragung des Apothekerausweises (HBA)

Infografik: In 5 Schritten zu Ihrem Apothekerausweis (HBA)

Prinzipiell steht die Beantragung des Apothekerausweises (HBA) in Nordrhein allen Kammermitgliedern offen, die eine gültige Approbation bzw. zeitnahe Berufserlaubnis besitzen.

Sie erfolgt über ein Verwaltungsverfahren, das wir so unkompliziert und praktikabel wie möglich für Sie gestaltet haben.

Die Beantragung starten Sie online über unser Telematik-Portal. Dort finden alleapprobierten Kammermitglieder die Option zur Bestellung eines HBA.

In ihrer Rolle als herausgebende Stelle ist die AKNR bei Antragsstellung verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Im Zusammenhang mit dem HBA müssen wir das Vorliegen der „Berufsausübungsberechtigung“ (Approbation) prüfen. Da die AKNR jedoch nicht die Approbationsbehörde ist, erfolgt die Überprüfung in diesem Fall nach einem einfachen Verfahren: Gemeinsam mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe haben wir uns darauf verständigt, vom Antragsteller jeweils eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde einzuholen. Die Beglaubigung darf hierbei nicht älter als drei Monate sein.

Nach Eingang des Antrags in der AKNR prüfen wir die Voraussetzungen auf Ausstellung. Daraufhin erhalten Sie auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid. Mit dem Verwaltungsbescheid wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitgeteilt, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA), den HBA bestellen können.

Wichtig:
Beim HBA werden Sie auf den Seiten des qVDA u.a. aufgefordert, ein Portrait-/Passfoto hochzuladen, sowie sich mittels des Post-Ident-Verfahrens in einer Filiale der Deutschen Post/DHL zu identifizieren. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier in unserer FAQ-Sammlung.

Beantragung der Institutionskarte (SMC-B)

In 4 Schritten zu Ihrer Institutionskarte (SMC-B)

Die Beantragung der Institutionenkarte (SMC-B) ist Apotheken-Inhaberinnen und Inhabern vorbehalten, da sie die Institution "Apotheke" in der Telematikinfrastruktur identifizieren. Sie erfolgt über ein Verwaltungsverfahren, das wir so unkompliziert und praktikabel wie möglich für Sie gestaltet haben.
Die Beantragung starten Sie online über unser Telematik-Portal. Dort finden alle Inhaber einer Betriebserlaubnis die Option zur Bestellung einer SMC-B. Für jede Betriebsstätte ist jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen.

In ihrer Rolle als herausgebende Stelle ist die AKNR bei Antragsstellung verpflichtet, Ihre Berechtigung zu prüfen. Im Zusammenhang mit der SMC-B erfolgt dies über die Betriebserlaubnis für die Apotheke.

Nach Eingang des Antrags in der AKNR prüfen wir die Voraussetzungen auf Ausstellung einer SMC-B. Daraufhin erhalten Sie auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid. Mit dem Verwaltungsbescheid wird Ihnen eine Vorgangsnummer mitgeteilt, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) die SMC-B bestellen können.
Am Ende des Bestellprozess muss dann erneut die AKNR die Karte zur Produktion freigeben.

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