Das Bundesgesundheitsministerium hat sich am 16. März 2020 mit folgender Bitte zur bedarfsgerechten Versorgung an Ärzte und Apotheker gewandt:
Ärzte:
- Verordnung Chroniker (z.B. mit N3) wie gewohnt, um Arztbesuche zu reduzieren u. Ärzte zu entlasten
- keine Ausstellung zusätzlicher Privatrezepte, die medizinisch nicht erforderlich sind, damit Arzneimittel dort zur Verfügung stehen, wo sie dringend benötigt werden
Apotheker
- Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel und apothekenüblicher Waren in bedarfsgerechten Mengen, um Versorgungsengpässen vorzubeugen
- speziell Paracetamol
- Abgabe nur, wenn im individuellen Fall therapeutische Alternativen
nicht in Frage kommen
- Abgabe nur in Mengen für Akutbehandlung
Priorisierung Pneumokokken-Impfstoffe infolge eingeschränkter Lieferfähigkeit
Einschränkung der Impfindikation für Prevenar® 13
- bis auf Weiteres ausschließlichfür die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren eingesetzt
- bei Nichtverfügbarkeit von Prevenar® 13 ausweichen auf Synflorix® (10-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff)
Pneumovax® 23 prioritär für folgende Personengruppen
- Patienten mit Immundefizienz
- Senioren ab einem Alter von 70 Jahren
- Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen
siehe STIKO-Handlungshinweise bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen
bei Wiederverfügbarkeit wieder STIKO-Empfehlungen beachten www.rki.de/stiko-empfehlungen