Die Rubrik "Coronavirus" bündelt Informationen der Apothekerkammer Nordrhein und weiterführende Links für Apothekenteams.
Stand: 20.01.2021
Aktuelles zum Thema FFP2-Masken
- "7 Tage trocknen oder 80 °C trockene Hitze: Wenn FFP2-Masken privat wiederverwendet werden - dann so", DAZ.online vom 18.01.2021
Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch, ein Flyer der FH Münster und der WWU Münster (gefürdert durch das BfArM)
- DAZ.online-Beitrag "Atemschutzmasken: Wann Misstrauen angebracht ist" vom 19.01.2021
Hinweise der baua zum Erkennen konformer Atemschutzmasken - DAZ.online-Beitrag vom 15.01.2021 "Wie lassen sich gefälschte Masken-Voucher erkennen?
Coronavirus-Rundfax Nr. 19
Da die Apothekerkammer Nordrhein immer wieder Anfragen zur Maskenqualität erhält, möchten wir per Coronavirus-Rundfax Nr. 19 noch einmal an die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang erinnern.
Zusätzlich weist das Rundfax auf Seite 3 auf die am 11.01.2021 aktualisierten ABDA-Materialien hin (s.u.).
Aktualisierung der ABDA-Dokumente zu COVID-19
Die folgenden ABDA-Dokumente sind am 11.01.2021 aktualisiert worden:
- ABDA-FAQ
- Leitfaden zur Herstellung von Desinfektionsmitteln
- Beschaffung und Abgabe von Schutzmasken
- Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke (inkl. Bescheinigung über das Testergebnis)
Auf https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/finden Sie nach ABDA-Login diese hilfreichen und detaillierten Materialien.
ABDA-Materialien zur Abgabe von Schutzmasken
Auf https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ finden Sie nach ABDA-Login diese hilfreichen und detaillierten Materialien rund um die Abgabe von Schutzmasken:
- Beschaffung und Abgabe von Schutzmasken gemäß Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (Stand: 11.01.2021)
- Leitfaden für die Apotheke "Handlungsempfehlung für die Abgabe und die Abrechnung von Atemschutzmasken ab dem 1. Januar 2021"
- Anleitung zum Aufsetzen einer Atemschutzmaske
Wenn Sie das ABDA-Login nicht kennen, können Sie die Dokumente alternativ hier in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich herunterladen.
Rekonstitution Covid-19-Impfstoff und pharmazeutische Unterstützung in den Impfzentren
Ausführliche Informationen zum ersten zugelassenen Covid-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech, zu seiner Rekonstitution und eine Anmelde-möglichkeit für Apotheker/innen und PTA zur Mitarbeit in den Impfzentren finden Sie unter www.aknr.de/rekonstitution.
Grünes Licht: Auch Apotheken dürfen symptomlose Patienten auf Antigene gegen SARS-CoV-2 testen
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Leitfaden der ABDA zu Beschaffung und Abgabe partikelfiltrierender Halbmasken
Einen Link in diesen neuen Leitfaden finden Sie hier oder, sofern Sie das Mitglieder-Login der ABDA nicht kennen, als Download in unserem Mitgliederbereich. Bitte beachten Sie, dass insbesondere zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da die Corona-Schutzmasken-Verordnung noch nicht in Kraft getreten ist
täglich mit Änderungen im ABDA-Leitfaden zu rechnen ist. Der Link führt immer in die aktuelle Version.
Schutzmasken für Risikopatienten
Unter diesem Link finden Sie ein ausführliches FAQ der Pharmazeutischen Zeitung, das viele Fragen beantwortet:
Schutzmasken für Risikopatienten - Alle Details zur Maskenabgabe in Apotheken
Den Referentenentwurf der Corona-Schutzmasken-Verordnung, die voraussichtlich am 15.12.2020 in Kraft tritt, finden Sie hier.
Antigen-Preisverordnung am 09.12.2020 in Kraft getreten
Künftig müssen Händler (auch beim Verkauf an Apotheken) einen Festzuschlag von 40 Cent zzgl Umsatzsteuer auf den tatsächlichen Abgabepreis des Herstellers erheben. Apotheken können pro Test einen Festzuschlag von 60 Cent zzgl. Umsatzsteuer erheben. Diese Preisregelung gilt nicht für die Abgabe von Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung, wenn damit Verträge erfüllt werden, die vor dem 9.12.2020 geschlossen wurden.
Die Preisregelung gilt für Abgaben von Antigentests an berechtigte Leistungs-erbringer gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Coronavirus-Testverord-nung (also insbesondere Testzentren, Arztpraxen und die in § 4 Abs. 2 Nr. 1-4 genannten Einrichtungen mit eigenen Testkonzepten wie Pflegeheime etc.).
Verkäufe an andere Empfänger als „berechtigte Leistungserbringer“, sofern diese Empfänger gemäß § 3 Abs. 4 und 4a Medizinprodukteanwendungsverordnung (MPAV) Antigenschnelltests über die Apotheke beziehen dürfen, unterliegen nicht der Antigen-Preisverordnung.
Die Infoseite der Apothekerkammer Nordrhein zur Abgabe von PoC-Antigenschnelltests finden Sie hier (Login erforderlich).
Corona-Antigenschnelltests an Schulen und Kindergärten: konkrete Umsetzung noch offen, Regelungen für NRW müssen abgewartet werden
Mit einer Regelung, wie die Erweiterung der Medizinprodukteabgabeverord-nung (MPAV) in NRW konkret umgesetzt wird, ist - so war Ende vergangener Woche in der allgemeinen Presse zu lesen - frühestens nach den Weihnachtsferien zu rechnen.
Erlaubnis zur steuerbefreiten Verwendung von unvergälltem Alkohol läuft am 31.12.2020 aus
Das bedeutet, dass nach dem 31.12.2020, sofern in einer Apotheke noch unvergällter Alkohol für die Biozidherstellung vorhanden ist, der Bestand mengenmäßig dem Hauptzollamt (gemäß § 59 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 AlkStV) gemeldet werden muss.
Die ABDA empfiehlt angesichts der Ungewissheit, ob die Frist evtl. über den 31.12.2020 hinaus verlängert wird:
- keine größeren Mengen unvergällten Alkohols nachzubestellen
- die Möglichkeit der Rücknahme noch vorhandener Alkoholmengen durch den Lieferanten zu prüfen
- aus dem unvergällten Alkohol vor dem 31.12.2020 Händedesinfektionsmittel als Biozide herzustellen, die als steuerfreie Erzeugnisse nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 AlkStG unbefristet bevorratet, gelagert und abgegeben werden dürfen
Kriterien für sichere FFP2-Masken (DAZ-Beitrag auf Basis eines Merkblattes des Regierungspräsidiums Tübingen)
DAZ.online-Beitrag vom 13.11.2020 "Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken erkennen können"
Influenza-Impfstoff "Fluzone High-Dose Quadrivalent" 2020/2021 im Handel
bitte beachten Sie dazu die folgenden Meldungen des PEI und der AMK:
- PEI: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2020/201106-fluzone-highdose-quadrivalent-im-handel.html?nn=12248480
- AMK: https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/amk-nachrichten/detail/46-20-informationen-der-institutionen-und-behoerden-influenza-impfstoff-fluzone-high-dose-quadrivalent-2020-2021-zur-vorzugsweisen-impfung-von-bewohnern-in-alten-und-pflegeheimen-voraussichtlich-ab-kalenderwoche-46-im-handel/
In Bezug auf securPharm ist folgende Information zu beachten:
„Eine Serialisierung der Ware für den europäischen Markt […] ist nicht erfolgt.“
Die Packungen tragen daher keinen securPharm-Code und keine securPharm-Seriennummer.
Die genannten Packungen sind laut PEI auf Basis der Regelungen der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Deutschland verkehrsfähig.
Eine deutsche Übersetzung der US-amerikanischen Arzneimittelinformation
steht ganz unten auf der Informationsseite des Paul-Ehrlich-Institutes (Link s.o.) als Download zur Verfügung.
AMK-Information "PEI: Zusätzliche Charge Influenza-Impfstoff Vaxigrip Tetra 2020/2021 (▼) aus Frankreich eingeführt"
Bitte beachten Sie dazu die wichtigen Informationen der Arzneimittelkom-mission Deutscher Apotheker, die Sie hier finden. Die Mitteilung des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) mit einer Abbildung des aus Frankreich importierten Impfstoffes finden Sie hier (www.pei.de → Newsroom → Meldungen). Auch Fach- und Gebrauchsinformation in deutscher Sprache können auf der Seite des PEI heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, die Influenza-Impfstoff-Packungen aus Frankreich tragen keinen Data Matrix Code und keine randomisierte Seriennummer. Sie können also nicht verifiziert und deaktiviert werden. Laut PEI sind sie gemäß den Regelungen der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Deutschland verkehrsfähig.
Informationen und Übersicht des Robert-Koch-Institutes zur neuen nationalen Teststrategie
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html
Wichtige Informationen des BfArM und Liste gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 TestV zu Antigentests auf SARS-CoV-2
www.bfarm.de/antigentests
Update der ABDA-Dokumente zu COVID-19: FAQ, Leitfaden zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und Empfehlungen zum Arbeitsschutz
Den aktuellen ABDA-Leitfaden zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und das aktuelle ABDA-FAQ finden Sie hier.
Das Update der Empfehlungen zum Arbeitsschutz finden Sie hier.
Die Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen finden Sie jeweils auf S. 2 oder 3 in den Dokumenten.
Wichtige Änderungen
- veränderte Regelung zum Botendienst
- SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. mit ausführlichen Informationen zum Thema Lüftung (S. 10 - 11)
- Update der Erklärung der Fachverbände zum "Betrieb raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der COVID-19-Pandemie"
in Bezug auf Desinfektionsmittel:
- seit 7. Oktober: neue Allgemeinverfügung zu 2-Propanol-und Ethanol-haltigen Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion (1-Propanol-haltige Händedesinfektionsmittel dürfen nicht mehr in der Apotheke hergestellt werden)
- keine erleichterte Herstellung von Alkohol-Wasser-Mischungen nach Standardzulassung (als Arzneimittel) mehr möglich
- Flächendesinfektionsmittel gemäß baua-Allgemeinverfügung vom 02.04.2020 dürfen nicht mehr in der Apotheke abgegeben und hergestellt werden
- neue Meldepflicht für hergestellte oder importierte Desinfektionsmittel bei der Bundesstelle für Chemikalien ab 7. Oktober 2020
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Coronavirus-Rundfax Nr. 18 vom 7.10.2020. Einen Überblick über sämtliche Änderungen finden Sie jeweils auf Seite 2 bzw. 3 in den aktuellen ABDA-Dokumenten mit Stand vom 29.September 2020.
Präsentation zum Vortrag "Corona-Pandemie - Update" von Prof. Theo Dingermann am 25.09.2020
Die Präsentation können Sie hier herunterladen.
Aktion #ZusammenGegenCorona
kostenlose Materialien des Bundesgesundeitsministeriums (BMG) für Bürgerinnen und Bürger
Download, teilweise auch Bestellmöglichkeit unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/gesundheit/pub/2/99/0.html
Folgende Materialien stehen dort zur Verfügung:
- Coronavirus – Informationen und praktische Hinweise in vielen Sprachen (Flyer zum Download)
- Broschüre für Kinder (Broschüre, 28 Seiten oder PDF zum Download)
- Taschenratgeber für Seniorinnen und Senioren (Broschüre, 12 Seiten)
- Poster AHA-Formel in fünf verschiedenen Farbkombinationen (DIN A2 oder DIN A3)
- Bodensticker (selbstklebende PVC-Folie)
- Informationen zum Coronavirus in Brailleschrift (4 Seiten DIN A$)
Verlängerung der alkoholsteuerrechtlichen Maßnahmen bis zum 31.12.2020
Für die Apotheken bedeutet dies, dass eine steuerfreie Verwendung von unvergälltem Alkohol für die Herstellung von Desinfektionsmitteln als Biozide bis zum 31.12.2020 möglich ist. Nähere Informationen finden Sie auf Zoll online.
Der ABDA-Leitfaden Desinfektionsmittel und das ABDA-FAQ sind entsprechend aktualisiert worden (aktueller Stand: 13.07.2020).
Was passiert nach Ablauf der Frist für die Ausnahmeregelungen?
Dazu heißt es auf Zoll online: "Nach einem Auslaufen der Ausnahmeregelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln aus unvergälltem Alkohol wird eine mengenmäßige Anmeldung des noch vorhandenen Bestands an unvergälltem Alkohol (§§ 59 Abs. 4, 9 Abs. 5 AlkStV) erforderlich sein, soweit dieser nicht bis zum Auslauftermin (mit Gestattung des Hauptzollamts nach § 62 AlkStV) an den Lieferanten zurückgegeben beziehungsweise an Steuerlager oder andere Verwender abgegeben wird.
Gibt es eine Abverkaufsfrist?
Aus unvergällten Alkohol bereits hergestellte Desinfektionsmittel können nach Ablauf der Frist für die alkoholsteuerrechtlichen Ausnahmeregelungen ohne steuerrechtliche Einschränkungen - unter Beachtung des Verfalldatums - unbefristet bevorratet, abgegeben und verwendet werden. So teilt es die Generalzolldirektion in ihrem Schreiben vom 09.07.2020 und auch auf Zoll online mit.
Updates ABDA-Leitfaden Desinfektionsmittel, ABDA-FAQ und BAK-Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen vom 03.07.2020
ABDA-FAQ | ABDA-Leitfaden Desinfektionsmittel |
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Hinweis auf SARS-CoV-2- |
Corona-Warn-App als sinnvolle Schutzmaßnahme (S. 13) | |
Empfehlung zu raumluft-
regelmäßige intensive Raumbelüftung; RLT-Anlagen nicht abschalten; möglichst mit Frischluft- zufuhr betreiben; Umluftbetrieb vermeiden oder Schwebstoff- bzw. |
Klimaanlagen (S. 17)
Hinweis auf Frischluftzufuhr, Vermeidung Umluftbetrieb, Nachfrage beim Hersteller |
|
Hinweise zu Links unter der Tabelle |
Hinweise zu Links unter der Tabelle |
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Empfehlungen zur arbeits- medizinischen Vorsorge (S. 5) |
unvergällter Alkohol:
Hinweise zu Aufzeichnungspflicht und Bestandsmeldung (S. 31) |
unvergällter Alkohol:
Hinweise zu Aufzeichnungspflicht und Bestandsmeldung (S. 12) |
Kapitel 2 "Allg. Maßnahmen" Auszubildende, Schwan-gere/Stillende, ältere Mitarbeiter und MA mit Vorerkrankungen berücksichtigen;
auf körpernahe Dienst-leistungen wie Blutdruck-messen möglichst
ausreichende Menge MNS (personenbezogene Nutzung sicherstellen) |
Haben Apothekenmitarbeiter im Verdachtsfall einen Anspruch auf Testung? |
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Botendienst: Hinweise zu Botenfahrzeugen; Überweisung offener Beträge statt Barzahlung (S. 13) |
Verhalten bei positiv getesteten Personen im privaten und beruflichen Umfeld (S. 20)
Mitarbeiter postiv getestet: Apothekenleiter muss sich an das zuständige Gesund-heitsamt wenden
Mitarbeiter mit Kontakt zu SARS-CoV-2-positiver Person: Gesundheitsamt entscheidet über Maßnahmen |
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Aufteilung der Mitarbeiter in feste Teams (S. 10) |
Links zu den Hinweisen zu Schwangeren:
- "arbeitsmedizinische Empfehlungen des MAGS NRW zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 Erkrankung (Stand: 22.04.2020)
- Hinweise vom Ausschuss für Mutterschutz zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 (Stand: 14.04.2020)
- www.rki.de/ncov > Antworten auf häufig gestellte Fragen > klinische Aspekte > Frage, was ist über COVID-19 bei Schwangeren bekannt?
Ältere Dokumente
- Update der Empfehlungen zum Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (Klimaanlagen) vom 24.04.2020