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Organisation der Kammer

Die Apothekerkammer Nordrhein wird getragen von der engagierten Mitarbeit von vielen ehrenamtlich aktiven Apothekern. Sie haben richtungweisenden Einfluss auf die Kammerarbeit und tragen maßgeblich zum Erfolg berufs-politischer Vorstöße und zum Gelingen der zahlreichen Projekte und Initiativen bei.

Kammerversammlung

Oberstes Organ ist die Kammerversammlung, die Entscheidungen über sämtliche Angelegenheiten der Apothekerkammer Nordrhein treffen kann. Die Kammerversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Sie beschließt Satzungen, verabschiedet den Haushaltsplan sowie berufspolitische Resolutionen und prüft die jährlichen Rechnungsabschlüsse der Kammer, der sozialen Einrichtungen und des Versorgungswerkes. Außerdem wählt sie Vorstand, Präsidium und die Mitglieder der Ausschüsse. Die Kammerver-sammlung tagt zweimal jährlich in berufsöffentlichen Sitzungen und wird in der Regel alle fünf Jahre durch die wahlberechtigten Kammermitglieder neu gewählt.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 14 Beisitzern. Er führt die Geschäfte der Apothekerkammer Nordrhein, bereitet die Sitzungen der Kammerversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Der Vorstand pflegt intensive Kontakte zu Gesundheitspolitikern, u. a. mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages.

Präsident

Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Seine Aufgabe ist es, die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Beschlüsse des Vorstandes umzusetzen. Als Vorgesetzter der Mitarbeiter der Geschäftsstelle hat er zudem eine koordinierende Funktion.

Kreisvertrauensapotheker

Bindeglied zwischen der Kammer und ihren Mitgliedern sind die Kreisvertrauensapotheker in den 28 Kreisen und kreisfreien Städten. Mindestens einmal jährlich berufen sie die Kreisstellenversammlungen ein, bei denen örtliche Belange und berufspolitische Themen diskutiert werden. Sie wirken einerseits als Vertretung der Kammer bei lokalen Behörden und Verwaltungen, andererseits beraten sie die Kammer in Kreisangelegenheiten. Bei Konflikten zwischen Kammerangehörigen wirken sie als Schlichter an geeigneten Lösungen mit.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Weiterbildung, Wettbewerb- und Berufsordnung) haben eine wichtige beratende Funktion. Sie können auch selbst Anträge an den Kammervorstand richten. Neben den im Zahlen, Daten, Fakten der Apothekerkammer Nordrhein gelisteten Ausschüssen und Gremien gibt es Prüfungsausschüsse und einen Widerspruchsausschuss für die verschiedenen Weiterbildungsgebiete und -bereiche und neun PKA-Prüfungsausschüsse.