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Wiegen

 

Eine korrekte und möglichst präzise Einwaage eines Arzneistoffs ist eine entscheidende Voraussetzung, um Über- oder Unterdosierung des oder der Wirkstoffe in einer Rezeptur zu vermeiden. Ein Einwaagefehler lässt sich während der Herstellung nicht mehr korriegieren!


Wichtige Maßnahmen, um Wägefehlern vorzubeugen

  • jeden Tag:
    • Einschalten: Waage am besten morgens gleich zu Beginn einschalten (da 30 minütige Anwärmzeit, evtl. im Stand-by-Modus belassen)
    • Temperieren: Waage muss sich an Umgebungstemperatur anpassen (z.B. nach dem Lüften der Rezeptur relevant, entsprechende Wartezeit mit einplanen)
    • Nivellieren: Luftblase (Libelle) muss sich in der Mitte der Markierung befinden, evtl. durch Drehen an den Stellfüßen richtig ausrichten
    • Justieren bei Waagen mit vollautomatischer isoCAL-Funktion durch Drücken der isoCAL-Taste nach Anwärmzeit und abwarten, bis Null-Anzeige auf der Anzeige erscheint
    • ansonsten tägliche Funktionsüberprüfung und tägliches Kalibrieren (wenn Justieren nicht möglich) durch Auflegen externer (Prüf)gewichte bekannter Masse
  • für Drogen und Teemischungen aus Gründen der Hygiene eine gesonderte Waage verwenden
  • Auswahl der geeigneten Waage und eines sinnvollen Wägemodus
  • zu Beginn Wägeteller abnehmen und mit 70%igem 2-Propanol (Isopropanol) desinfizieren
  • möglichst kleine und leichte Wägeunterlage verwenden
  • Wägeunterlage in der Mitte des Wägetellers auflegen/Wägeunterlage sollte seitlich nicht über den Tellerrand ragen
  • Substanz mittig auf dem Wägeschiffchen einwiegen
  • verschüttetes oder verspritztes Wägegut sofort mit einem Pinsel oder Tuch entfernen
  • Vier-Augen-Prinzip, insbesondere bei kritischen Einwaagen (z.B. Kinderdosierungen, geringe Wirkstoffeinwaagen)
  • Eichpflicht alle zwei Jahre beachten


Waagen in der Apothekenrezeptur

In der Apothekenrezeptur kommen elektronische Digitalwaagen zum Einsatz, die alle zwei Jahre geeicht werden müssen:

Genauigkeitsklasse I = Fein-oder Analysenwaage
(Anzeige: 4 Stellen hinter dem Komma)

Genauigkeitsklasse II = Präzisions- oder Rezepturwaage
(Anzeige: 2 Stellen hinter dem Komma)

Das Eichsiegel dokumentiert die ordnungsgemäße Eichung.


Neues Eichrecht seit 01.01.2015

Wesentliche Änderungen bestehen darin, dass die Eichbehörden nun nicht mehr automatisch zu den zu eichenden Geräten, also auch in die Apotheken kommen. Nun muss die Apotheke die Eichung 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist beim Eichamt beantragen.

Wichtiger Tipp: Gemäß den Informationen der Amtsapotheker in Nordrhein besteht bei den Eichämtern derzeit ein Antragsstau, daher empfiehlt es sich schon sehr viel früher - mit einem halben bis einem Jahr Vorlauf - einen Eichantrag zu stellen.

zum Formular für einen Eichantrag beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

Die Bayerische Landesapothekerkammer hat die Änderungen des neuen Mess- und Eichgesetzes und der neuen Mess- und Eichodnung in einem Merkblatt zusammengefasst und stellt dieses auch den nordrheinischen Apotheken zur Verfügung. Sie finden das PDF oben rechts zum Download.


Änderung in der Kennzeichnung der Eichfrist

Bei einer Eichung nach dem 01.01.2015 wird der Beginn der Eichfrist auf dem Eichsiegel gekennzeichnet und nicht mehr der Ablauf der Eichfrist. Achtung: Bis zum 31.12.2016 gilt eine Übergangsfrist, während der noch das Ende der Eichfrist auf dem Eichsiegel angegeben sein darf. Bei der Kontrolle der Eichsiegel auf den Waagen in der Rezeptur muss bis zum 31.12.2016 sorgfältig differenziert werden, ob eine Kennzeichnung nach altem oder neuem Eichrecht vorliegt.


Was ist beim Aufstellen einer Waage zu beachten?

um beim Wiegen konstante und zuverlässige Werte zu erhalten,

  • müssen Waagen waagerecht und auf einer ebenen Fläche stehen
  • Fein- und Präzisionswaagen sollten möglichst nah beieinander aufgestellt sein (kurze Wege)
  • Waagen möglichst selten bewegen
  • stabiler und erschütterungsfreier Wägetisch
  • nicht am Fenster oder an der Heizung (CAVE: Zugluft)
  • kein Betrieb unter laufendem Abzug
  • nicht neben Geräten, die Erschütterungen erzeugen (z.B. automatische Rührsysteme)
  • nicht in der Nähe von Magneten

 

Anforderungen an die Genauigkeit der Einwaage

s. NRF I.2.9.4 Notwendige Prozentuale Genauigkeit
(Hinweis: zur Nutzung des Direktlinks bitte zuvor auf www.dac-nrf.de einloggen)

Mit zunehmender Belastung nimmt die Genauigkeit einer Waage ab, daher für geringe Substanzmegen ein leichtes Wägeschiffchen verwenden.


Wägemodus

  • Tara
  • Differenz
  • Zuwaage

Vor- und Nachteile sowie Einsatzgebiete der verschiedenen Wägetechniken sind in DAC/NRF I.2.9.3. "Mindesteinwaage, Taraeinrichtung und Wägetechniken" erläutert.

(Hinweis: zur Nutzung des Direktlinks bitte zuvor auf www.dac-nrf.de einloggen)


 


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Ansprechpartner

Dr. Sabine Viefhues

Pharmazeutisches und Publikationen

Tel.: 0211 83 88 - 183

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