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Packmittel

Primäre Verpackungsmaterialien
= Behältnisse oder äußere Umhüllungen, die mit dem Arzneimittel in Berührung kommen (§ 1 a ApBetrO), unter Umständen zählen dazu auch Kapselhüllen, wenn sie vor Applikation geöffnet werden

Je nach Gebrauchsanweisung der Rezeptur, die nach § 2 Arzneimittel-verschreibungsverordnung (AMVV) auf dem ärztlichen Rezept vermerkt sein muss, ist eine geeignete Dosierhilfe/Applikator hinzuzufügen.

Packmittel müssen den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung entsprechen.

Das (Primär)packmittel bestimmt zudem die Stabilität eines Arzneimittels und ist bereits in der Herstellungsanweisung festzulegen (Oxidation, mikrobieller Befall...).


Inkompatibilitäten mit Primärpackmitteln

"Inkompatibilitäten können die Qualität einer Zubereitung massiv beeinträchtigen. Häufige Ursachen sind unter anderem Adsorption, Korrosion und die Zerstörung von Kautschukmaterialien. Vor allem für niederig dosierte Wirk- und Hilfsstoffe, wie zum Beispiel Benzalkoniumchlorid, sind Adsorptionseffekte bedeutsam.

Aluminiumtuben können durch Zubereitungen mit Aluminiumchlorid-hexahydrat oder Povidon-Iod angegriffen und zerstört werden.

Brom- oder Chlorbutylkautschukhaltige Pipetteneinsätze sind nicht geeignet zur Applikation von öligen Augentropfen oder Zubereitungen mit ätherischen Ölen."

(aus: dem Artikel "Packmittel" von Dr. Ulrike Fischer und Dipl. Med-Paed. Katrin Schüler in "Die PTA in der Apotheke", Ausgabe Dezember 2014)


BAK-Leitlinie Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel


BAK-Leitlinie "Herstellung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel in der Apotheke"

Ansprechpartner

Dr. Sabine Viefhues

Pharmazeutisches und Publikationen

Tel.: 0211 83 88 - 183

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