Wer ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut hat, kann ein Qualitätszertifikat erwerben. Dieses ist ein nach außen sichtbares Zeichen, das die Einführung eines anerkannten QM-Systems dokumentiert. Die Kriterien für die Prüfung eines aufgebauten QM-Systems sind betriebsübergreifend allgemein und daher abstrakt in der DIN EN ISO 9001:2015 beschrieben.
Apothekenspezifische Zertifizierung durch die Kammer Nordrhein
Mit der QM-Zertifizierung der Apothekerkammer Nordrhein wurden die Normanforderungen und die BAK-QM-Standards spezifisch auf die Apothekensituation umgesetzt. Die für die Zertifizierung zu erfüllenden Anforderungen sind in
- der QM-Satzung der Apothekerkammer Nordrhein,
- den QM-Leitlinien der Bundesapothekerkammer und
- der Norm DIN EN ISO 9001:2015 festgelegt.
Die QM-Leitlinien der BAK sind eine Hilfe bei der Erstellung von pharmazeutischen Prozessabläufen. Hierzu gehören:
- der jährliche Nachweis über eine durchgeführte Managementbewertung,
- der Nachweis über die jährliche erfolgreiche Teilnahme an einer externen Überprüfung der Beratungsqualität und
- die jährliche erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen „Blutuntersuchung“ und „Rezepturqualität“, sofern Blutunter-suchungen von der Apotheke als Dienstleistung angeboten werden.
Wenn das QM-Handbuch fertiggestellt, alle qualitätsrelevanten Prozesse beschrieben und von den Mitarbeitern und der Apothekenleitung umgesetzt werden, schließt sich die Zertifizierung des apothekenspezifischen QM-Systems an.