Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein nach den Vorgaben der Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat unter Beachtung der "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" akkreditieren lassen.
Hier finden Sie den Akkreditierungsantrag (Stand 12/2019).
Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 sowie von Online-Fortbildungen erfolgt durch die BAK.