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Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein nach den Vorgaben der Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat unter Beachtung der "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" akkreditieren lassen.

Hier finden Sie den Akkreditierungsantrag (Stand 12/2019).

Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 sowie von Online-Fortbildungen erfolgt durch die BAK.

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Ansprechpartner

Dr. Constanze Schäfer MHA

Leiterin der Abteilung Aus- und Fortbildung

Tel.: 0211 83 88 - 151

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Petra Sefrin

Aus- und Fortbildung

Tel.: 0211 83 88 - 152

Fax: 0211 83 88 - 220

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