Prävention und Gesundheitsberatung
Im Rahmen der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein bietet sich die Möglichkeit einer Spezialisierung im Bereich Gesundheitsberatung. Damit eröffnet sich die Chance, in neuen Gebieten aktiv zu werden, die jede(r) Apotheker(in) wahrnehmen sollte.
Was soll erreicht werden?
Die Entwicklung des Gesundheitswesens in den vergangenen Jahren läßt
deutlich einen Trend vom kurativen hin zum präventiven Konzept
erkennen. Ein Prozess, dem sich Apotheker nicht verschließen, sondern
anschließen und aktiv mitgestalten sollten!
Die Weiterbildung in diesem Bereich befähigt Apotheker innerhalb und
außerhalb der Apotheke (Schulen, Krankenkassen, betriebliche
Gesundheitsförderung) präventiv tätig zu werden. Im Mittelpunkt steht
hierbei die Durchführung von Patientenseminaren und von
Einzelberatungskonzepten auf Honorarbasis.
Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Um dieses Ziel zu erreichen erfolgt eine pädagogisch-psychologische und
rhetorische Qualifizierung, Fachkenntnisse über Prävention werden
vermittelt und neue Dienstleistungskonzepte vorgestellt. Darüber hinaus
wird der Umgang mit Print- und elektronischen Medien geübt, um die
Bevölkerung über die neuen präventiven Leistungen der Apothekerschaft
zu informieren.
In einem abschließendem Planspiel werden die neu erworbenen Fähigkeiten
angewendet, um eine optimale Vorbereitung für die Praxis zu erzielen.
Die Inhalte werden durch eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer
erlebnisreich vermittelt. So sind ein Walkingkurs, Gesundheitsernährung
und eine Erlebnisentspannung integrierter Bestandteil der
Weiterbildung. Von jedem Seminarteilnehmer wird eine Projektarbeit
erstellt, die von der Prüfungskommission Gesundheitsberatung
durchgesehen und bewertet wird.
Die Teilnehmerzahl der Seminare ist auf 25 Personen begrenzt. Ein detailliertes Seminarprogramm ist als Anlage beigefügt.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für eine Weiterbildung im Bereich Gesundheitsberatung ist
der Nachweis einer einjährigen, ganztägigen Berufstätigkeit (tariflich
festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer
Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung mit
Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Weiterhin ist die
Teilnahme an 50,5 Seminarstunden erforderlich. Eine erfolgreich
angefertigte Projektarbeit ist Bestandteil des Seminars. Die
Weiterbildung wird abgeschlossen durch ein 30minütiges Prüfungsgespräch
vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein.
Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 774,60 für 50,5 Seminarstunden incl.
Bewertung der Projektarbeit und abschließendem Prüfungsgespräch.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Geschäftsbereich Weiterbildung/QMS
gerne zur Verfügung (Tel. 0211/8388-140 / FAX: 0211/8388-222).
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