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Dr. Georg Keller
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Home » Weiterbildung » Zusatzbezeichnungen der Weiterbildung » Prävention und Gesundheitsberatung

Prävention und Gesundheitsberatung

Im Rahmen der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein bietet sich die Möglichkeit einer Spezialisierung im Bereich Gesundheitsberatung. Damit eröffnet sich die Chance, in neuen Gebieten aktiv zu werden, die jede(r) Apotheker(in) wahrnehmen sollte.

Was soll erreicht werden?
Die Entwicklung des Gesundheitswesens in den vergangenen Jahren läßt deutlich einen Trend vom kurativen hin zum präventiven Konzept erkennen. Ein Prozess, dem sich Apotheker nicht verschließen, sondern anschließen und aktiv mitgestalten sollten!

Die Weiterbildung in diesem Bereich befähigt Apotheker innerhalb und außerhalb der Apotheke (Schulen, Krankenkassen, betriebliche Gesundheitsförderung) präventiv tätig zu werden. Im Mittelpunkt steht hierbei die Durchführung von Patientenseminaren und von Einzelberatungskonzepten auf Honorarbasis.


Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Um dieses Ziel zu erreichen erfolgt eine pädagogisch-psychologische und rhetorische Qualifizierung, Fachkenntnisse über Prävention werden vermittelt und neue Dienstleistungskonzepte vorgestellt. Darüber hinaus wird der Umgang mit Print- und elektronischen Medien geübt, um die Bevölkerung über die neuen präventiven Leistungen der Apothekerschaft zu informieren.
In einem abschließendem Planspiel werden die neu erworbenen Fähigkeiten angewendet, um eine optimale Vorbereitung für die Praxis zu erzielen.

Die Inhalte werden durch eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer erlebnisreich vermittelt. So sind ein Walkingkurs, Gesundheitsernährung und eine Erlebnisentspannung integrierter Bestandteil der Weiterbildung. Von jedem Seminarteilnehmer wird eine Projektarbeit erstellt, die von der Prüfungskommission Gesundheitsberatung durchgesehen und bewertet wird.

Die Teilnehmerzahl der Seminare ist auf 25 Personen begrenzt. Ein detailliertes Seminarprogramm ist als Anlage beigefügt.


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für eine Weiterbildung im Bereich Gesundheitsberatung ist der Nachweis einer einjährigen, ganztägigen Berufstätigkeit (tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung mit Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Weiterhin ist die Teilnahme an 50,5 Seminarstunden erforderlich. Eine erfolgreich angefertigte Projektarbeit ist Bestandteil des Seminars. Die Weiterbildung wird abgeschlossen durch ein 30minütiges Prüfungsgespräch vor einem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer Nordrhein.

Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 774,60 für 50,5 Seminarstunden incl. Bewertung der Projektarbeit und abschließendem Prüfungsgespräch.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Geschäftsbereich Weiterbildung/QMS gerne zur Verfügung (Tel. 0211/8388-140 / FAX: 0211/8388-222).