Ernährungsberatung
Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Nordrhein bietet die Möglichkeit einer Spezialisierung im Bereich Ernährungsberatung. Damit eröffnet sich die Chance, in neuen Gebieten aktiv zu werden, die jede(r) Apotheker(in) wahrnehmen sollte.
Was soll erreicht werden?
Die Entwicklung des Gesundheitswesens in den vergangenen Jahren lässt
deutlich einen Trend vom kurativen hin zum präventiven Konzept
erkennen. Ein Prozess, dem sich Apotheker nicht verschließen, sondern
anschließen und aktiv mitgestalten sollten!
Wie soll dieses Ziel erreicht werden?
Um im Bereich Ernährungsberatung aktiv zu werden, müssen Fähigkeiten in
drei Hauptbereichen erworben werden. Zum einen werden durch ein
umfangreiches Seminarangebot die notwendigen Fachkenntnisse in den
Bereichen Ernährungslehre und Diätetik vermittelt. Durch eine solide
Fach-kenntnis können Apotheker in Offizin und Krankenhaus als
kompetente Ernährungsberatungsgesprächspartner auftreten. Zum zweiten
wird durch ein Intensivtraining zu rhetorischen und
ernährungs-psychologischen Themen eine optimale Vorbereitung auf die
Durchführung von Ernährungsberatungsgesprächen erzielt. In einem
dritten Abschnitt wird das Gesamtkonzept einer Ernährungsberatung, die
verschiedenen Organisationsformen und der Einsatz von EDV bei der
Durchführung von Ernährungsanalysen vermittelt. Diesem Konzept
entsprechend sind die Seminare so gestaltet, dass eine aktive Mitarbeit
der Teilnehmer gefordert wird. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25
Personen begrenzt. Darüber hinaus muss jeder Seminarteilnehmer in Form
einer Hausarbeit mehrere Diätpläne eigenständig erstellen. Die
Diätpläne werden von der Prüfungskommission für den Bereich
Ernährungsberatung durchgesehen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung ist
eine zweijährige ganztägige Berufstätigkeit (jeweils gültige tariflich
festgelegte Wochenarbeitszeit) in einer öffentlichen Apotheke, einer
Krankenhausapotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung. Die
Teilnahme an einem insgesamt 100 Stunden umfassenden Programm ist
nachzuweisen. Die Veranstaltungen werden in Form von 4 Blöcken an
Wochenenden angeboten.
Block 1 und Block 2 können, ebenso wie Block 3 und Block 4 nur zusammen
gebucht werden. Voraussetzung für die Teilnahme an Block 3 und Block 4
ist die Teilnahme an Block 1 und Block 2. Darüber hinaus findet eine
Prüfung in Form eines ca. 30minütigen Fachgespräches vor einem
Prüfungs-ausschuss der Apothekerkammer Nordrhein statt.
Die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen steht jedoch darüber hinaus
jedem Interessenten unabhängig vom Erwerb der Bezeichnung offen.
Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 362,50 pro Seminar (Gesamtkosten der
100stündigen Regelweiterbildung: EUR 1.450,00). Die Prüfungsgebühr zum Abschluss der Weiterbildung beträgt € 125,00, dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Sollten Sie Interesse
haben, melden Sie sich bitte mit dem beiliegenden Anmeldeformblatt an.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur
Verfügung. Wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich
Weiterbildung/QMS (Tel. 0211/8388-140/ FAX: 0211/8388-222).
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