Kenntnisse über Unterrichtsplanung, Medieneinsatz, Leitung von Gesprächen und Diskussionen stehen hierbei im Vordergrund.
Typisches Aufgabenfeld weitergebildeter Apothekerinnen und Apotheker in
diesem Bereich sind PTA-Lehranstalten, Berufsschulen, Universitäten
oder Ausbildungsleiter in der pharmazeutischen Industrie. Während der
Weiterbildung müssen insgesamt mindestens 300 Unterrichtsstunden an
einer geeigneten Einrichtung zur Ausbildung von pharmazeutischem
Personal, Hilfspersonal oder anderen Berufsgruppen nachgewiesen werden.
Während der Weiterbildungszeit müssen jährlich mindestens 2 Lehrproben
abgelegt werden.
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden:
Apothekerkammer Nordrhein
Geschäftsbereich Weiterbildung / QMS
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung
Seminar 1 (20 h) und Seminar 2A (20 h) und Seminar 2B (20 h):
AK Nordrhein, 0211/8388-140
Seminar 3A (20 h) und Seminar 3B (20 h)
AK Westfalen-Lippe, 0251-52005-0
Seminar 4 (20 h):
AK Berlin, 030-315964-0
Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage
www.abda.de unter der Rubrik
"Apotheker / Fort- und Weiterbildung / Weiterbildung / Verteilungsmodus bzw. Weiterbildungskalender" einsehen.