Im Bereich der galenischen Entwicklung werden zum Beispiel Rezepturen
für Projektsubstanzen formuliert und diese vom Labormaßstab bis zur
Produktionsreife geführt. Analog wird versucht, bestehende
Formulierungen zu optimieren. In der großtechnischen Produktion müssen
die einzelnen Verfahrensschritte beaufsichtigt und validiert werden.
Diese Tätigkeiten werden oft unter der Überschrift Qualitätssicherung
in der Herstellung zusammengefaßt. Auch die Aufgaben eines
GMP-Verantwortlichen fallen normalerweise in das Gebiet Pharmazeutische
Technologie.
Schon bei dieser kleinen Auflistung von Tätigkeiten wird deutlich, daß
erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen in der Charakterisierung und
Beurteilung von Arznei- und Hilfsstoffen, in Freisetzungs-,
Stabilitäts- und Inkompatibilitätsfragen, in der Erstellung von Prüf-
und Kontrollplänen und deren statistischer Auswertung, in
Maschinenkunde, in der Qualitätssicherung, für eine erfolgreiche
Berufsausübung erforderlich sind. Die Weiterbildung vermittelt diese
Inhalte praxisbezogen.
Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden:
Apothekerkammer Nordrhein
Geschäftsbereich Weiterbildung / QMS
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Hinweis:
Die
Apothekerkammer Nordrhein bietet keine Seminare zur Weiterbildung "Pharmazeutische Technologie" an.
Verteilungsmodus der Weiterbildungsseminare im Gebiet Pharmazeutische Technologie:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der
einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage
www.abda.de unter der Rubrik
"Apotheker / Fort- und Weiterbildung / Weiterbildung / Verteilungsmodus bzw. Weiterbildungskalender" einsehen.