Dies schließt besonders immunologische, enzymatische,
elektrophoretische und physikalisch-chemische Methoden ein. Erweiterte
Kenntnisse bezüglich der Entnahme und Aufbereitung der Proben aus dem
menschlichen Körper, wie Blut, verschiedene Körperflüssigkeiten,
Ausscheidungen und Gewebe sind ebenfalls Schwerpunkt der Weiterbildung
in diesem Gebiet.
Das Tätigkeitsfeld ist überwiegend in den klinisch-chemischen
Laboratorien der Krankenhäuser und der pharmazeutischen Industrie sowie
der universitären Forschung angesiedelt.
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung findet in einer ermächtigten Weiterbildungsstätte
statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten
Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muß sich bei der
zuständigen Landesapothekerkammer melden. Dort erhält er die
erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der
Weiterbildungordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu
schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die
nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen.
Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den
Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung
und sind von allen Landesapothekerkammern als Mindestanforderung
anerkannt.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei
Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit
sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Landesapothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen
einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare
verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der
Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet
Klinische Chemie". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die
dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein
Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der
Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden,
erfüllen die erforderlichen Kriterien. Anerkannt ist ein Seminar dann,
wenn es in der Pharmazeutischen Zeitung unter der Rubrik
Weiterbildungsakademie veröffentlicht wurde. Als Teilnehmer sollte man
deshalb darauf achten, daß die Veröffentlichung auf der
Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden:
Apothekerkammer Nordrhein
Geschäftsbereich Weiterbildung / QMS
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.