So kann die Sammlung und Beschaffung der Daten während der
Arzneimittelentwicklung, im Zuge klinischer Studien, im Zusammenhang
mit Arzneimittelzwischenfällen oder über elektronische Datenbanken
erfolgen.
Die Aufbereitung solcher "Rohdaten" geschieht meist mittels elektronischer Datenverarbeitung und statistischer Methoden.
Zur Bewertung der Ergebnisse sind erweiterte pharmakologische und
rechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Art und Form der Weitergabe der
zur Information aufbereiteten Daten ist schließlich vom jeweiligen
Tätigkeitsfeld abhängig.
Die Möglichkeiten für den Einsatz des Fachapothekers für
Arzneimittelinformation sind recht breit gefächert und liegen heute
beispielsweise in den medizinisch-wissenschaftlichen Abteilungen und
den Zulassungsabteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der
klinisch-pharmakologischen Forschung und in Krankenhausapotheken.
Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Zulassung kann schriftlich bei der Apothekerkammer Nordrhein beantragt werden:
Apothekerkammer Nordrhein
Geschäftsbereich Weiterbildung / QMS
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Universitätsinstitute sind grundsätzlich als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Verteilungsmodus
der Weiterbildungsseminare im Gebiet Arzneimittelinformation:
Den jeweils aktuellen Verteilungsmodus und die Seminartermine der einzelnen Landesapothekerkammern können Sie auf der ABDA-Homepage
www.abda.de unter der Rubrik
"Apotheker / Fort- und Weiterbildung / Weiterbildung / Verteilungsmodus bzw. Weiterbildungskalender" einsehen.