Wichtige Tipps zum Thema "Weiterbildung"
Die praktische Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte, der Besuch von Seminaren und die Abschlussprüfung sind die wichtigsten Bestandteile der Weiterbildung zum Fachapotheker. Lesen Sie hier Tipps, die Sie dabei beachten sollten.
Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnungen der Landesapothekerkammern regeln die
Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Maßgeblich ist die
Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind. Wenn Sie
Weiterzubildender oder Ermächtigter sind, sollten Sie über eine jeweils
gültige Fassung verfügen.
Durchführungsempfehlungen
Um die Weiterbildung bundesweit zu harmonisieren, haben sich die
Landesapothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die
konkrete Angaben zu Inhalten und Durchführung der Weiterbildung machen.
Diese so genannten "Durchführungsempfehlungen" sind in der PZ
veröffentlicht worden. Von der Geschäftsstelle Ihrer
Landesapothekerkammer können Sie die jeweils gültige Fassung erhalten
oder auf diesen Internetseiten abrufen.
Der Ermächtigte
Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit
an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu,
vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen.
Der Weiterzubildende wird dabei von einem Ermächtigten begleitet, der
als Tutor fungiert. Um die Ermächtigten dabei zu unterstützen und über
ihre Rechte und Pflichten zu informieren, bieten viele
Landesapothekerkammern regelmäßig Veranstaltungen zum
Erfahrungsaustausch für Ermächtigte an.
Die Gebiete
Die Weiterbildungsordnungen der Länder sehen bis zu neun Gebiete vor,
in denen man eine Fachapothekerbezeichnung erwerben kann. Am
bekanntesten ist die Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie. Daneben wird eine Weiterbildung in den Gebieten
Klinische Pharmazie, Pharmazeutische Analytik, Pharmazeutische
Technologie, Toxikologie und Ökologie, Arzneimittelinformation,
Klinische Chemie, Theoretische und Praktische Ausbildung sowie
Öffentliches Gesundheitswesen angeboten. Wer sich für eine
Weiterbildung in diesen Gebieten interessiert, erhält bei seiner
Landesapothekerkammer oder der Weiterbildungsakademie der
Bundesapothekerkammer nähere Informationen.
Seminare
Neben der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte wird der
Besuch von Seminaren gefordert; in einem Gebiet im Umfang von
mindestens 120 Stunden. Zu den Inhalten der Seminare haben sich die
Landesapothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, ebenso
wie auf ein umfassendes Seminarangebot. Die Seminarinhalte wurden in
der Pharmazeutischen Zeitung veröffentlicht und sind außerdem auf
diesen Internetseiten nachzulesen.
Allgemeinpharmazie
Jeder Weiterzubildende des Gebietes Allgemeinpharmazie sollte die
Veranstaltungen der eigenen Kammer bevorzugen. Dies spart nicht nur
Reisekosten, sondern kann auch für die Prüfung von Vorteil sein. Wenn
es Ihnen jedoch aus Termin-, Krankheits- oder anderen Gründen nicht
möglich ist, einzelne Seminare Ihrer Kammer zu besuchen, können Sie auf
Seminare anderer Kammern zurückgreifen. Sie sollten darauf achten, dass
die Seminare von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
anerkannt sind.
Veröffentlichungen der Weiterbildungsakademie
Alle anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen werden in der Rubrik
"Mitgliedsorganisationen, Weiterbildungsakademie" in der
Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt
gegeben. Auskunft darüber, wann die nächsten Seminare stattfinden, kann
man zudem direkt bei der ausrichtenden Kammer erhalten. Bei den meisten
Apothekerkammern besteht die Möglichkeit sich als Teilnehmer vormerken
lassen. Ratsam ist es außerdem, bei der Anmeldung das Datum des Beginns
des Weiterbildungsverhältnisses oder den voraussichtlichen
Prüfungstermin anzugeben, damit dies entsprechend berücksichtigt werden
kann. Neben den Seminaren der Kammern erfüllen auch einige
Veranstaltungen kommerzieller Anbieter die Kriterien für die
Anerkennung als Weiterbildungsseminare. Diese Veranstaltungen werden
ebenfalls als anerkannt in der Rubrik der Weiterbildungsakademie
bekannt gegeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die
Weiterbildungsakademie den Besuch dieser Seminare gegenüber den
Seminaren der Kammern bevorzugt empfiehlt.
Verteilungsmodus
Um ein ausreichendes Seminarangebot sicherzustellen, arbeiten die
Kammern seit mehreren Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Dabei wurde die Durchführung der Seminare in den Gebieten aufgeteilt
(außer Allgemeinpharmazie). Die Kammer, die für ein bestimmtes Seminar
verantwortlich zeichnet, führt dieses nicht nur für die
Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle
Weiterzubildenden des Bundesgebietes durch. Dabei werden nicht nur
einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten.
Dies mindert den Aufwand und die Kosten für An- und Abreise der
Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher,
dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der
Weiterbildungszeit absolviert werden können. Wer für welches Seminar
zuständig ist, sehen Sie hier. Wenden Sie sich bitte möglichst
frühzeitig an die im Verteilungsmodus zuständigen Kammern.
Projektarbeit
Seit 1998 ist in den Durchführungsempfehlungen für das Gebiet Allgemeinpharmazie die Anfertigung von zwei Projektarbeiten im Zuge der
Weiterbildung vorgesehen. Nähere Informationen können Sie bei Ihrer
Kammer erhalten oder direkt den Durchführungsempfehlungen entnehmen.
Dort sind mögliche Themen der Projekte genannt und Hinweise zum
schriftlichen Projektbericht aufgeführt.
Prüfung
Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung, die in der Regel mündlich
ist. Eine einheitliche Empfehlung zur Durchführung der Prüfung im
Gebiet Allgemeinpharmazie ist von allen Kammern verabschiedet worden.
Für das Gebiet Klinische Pharmazie hat die zuständige Fachkommission
der Bundesapothekerkammer einen Stoffkatalog erarbeitet, der auch zur
Vorbereitung auf die Prüfung dienen kann. Er wurde in der PZ 26/1998
auf den Seiten 2288 bis 2295 veröffentlicht.
Weiterbildungsstätten
Jede Landesapothekerkammer führt ein Register der zugelassenen
Weiterbildungsstätten ihres Kammergebietes; ein zentrales Register für
die gesamte Bundesrepublik gibt es darüber hinaus nicht. Richten Sie
Ihre Anfragen bezüglich der Weiterbildungsstätten deshalb direkt an die
jeweilige Landesapothekerkammer.
Teilzeit
Regelungen zur Absolvierung der Weiterbildung in Teilzeit treffen die
Weiterbildungsordnungen. Wichtig ist, dass eine Weiterbildung in
Teilzeit vorab von der Landesapothekerkammer genehmigt werden muss.
Auch hier gilt also: Fragen Sie Ihre Kammergeschäftsstelle.
Zusatzbezeichnungen
Neben den Gebieten sehen die Weiterbildungsordnungen den Erwerb von
Zusatzbezeichnungen vor, zum Beispiel Ernährungsberatung oder
Gesundheitsberatung. Wichtigster Unterschied ist die Bezeichnung, die
man nach Abschluss einer derartigen Weiterbildung führen darf. Damit
Sie dabei keinen Fehler machen oder gegen die Weiterbildungs- und die
Berufsordnung verstoßen, sollten Sie bei Ihrer Kammer nachfragen.
PZ Prisma
Seit Januar 1994 wird von der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände in Verbindung mit der Bundesapothekerkammer eine
Weiterbildungszeitschrift herausgegeben. "PZ Prisma - Materialien zur
Weiterbildung" erscheint viermal jährlich im Govi Verlag Eschborn und
soll dem Wunsch der in der Weiterbildung engagierten Apotheker nach
spezifischer pharmazeutischer Weiterbildungsliteratur Rechnung tragen.
Es finden sich in dieser Zeitschrift neben vertiefenden Beiträgen zu
den Inhalten der Weiterbildungsgebiete auch organisatorisch-rechtliche
Aspekte der Weiterbildung