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Bildungsschecks

Das Land NRW bietet durch Bildungsschecks Unterstützung der beruflich orientierten Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern.

Unterstützung der beruflich orientierten Fort- und Weiterbildung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Bis zum 31.12.2008 können Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten, bis zu 500,- € mit dem NRW Bildungsscheck sparen.

Mit diesen Bildungsschecks unterstützt das Land die beruflich orientierte Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Qualifizierungsmaßnahme mehr besucht haben. Selbstständige können bis zu fünf Jahre nach der Selbstständigkeit eine Förderung erhalten. Gefördert werden berufsbezogene Qualifizierungen, so auch die Fort- und Weiterbildungen der Apothekerkammer Nordrhein.

Die Bildungsschecks werden an die Interessenten von zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungsberatungsstellen ausgegeben. Eine Liste der Beratungsstellen findet sich im Internet unter der Adresse www.bildungsscheck.de. Die Bildungsschecks werden nicht von der Apothekerkammer Nordrhein ausgegeben. Pro Person werden maximal zwei Bildungsschecks ausgestellt. Die Bildungsschecks müssen vor Aufnahme der Qualifizierungsmaßnahme vollständig ausgefüllt zusammen mit der Anmeldung zu einer Weiter- oder Fortbildungsmaßnahme innerhalb der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Gültigkeitsdauer bei der Apothekerkammer Nordrhein eingereicht werden. Bereits begonnene Qualifizierungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Teilnehmergebühren werden dann von der Apothekerkammer Nordrhein um 50 Prozent bis zu maximal 500,- EUR pro Weiterbildungskurs und Person reduziert.

Innerhalb einer Weiterbildungsmaßnahme kann die Förderung mithin für jeden einzelnen Seminarblock gesondert beantragt werden. Für jahresübergreifende Weiterbildungen erfolgt nur eine Subventionierung im Förderungsjahr 2008. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Weitere Informationen zur Ausgabe der Bildungsschecks sind bei den regionalen Bildungsscheck-Beratungsstellen erhältlich.

Erste Schritte zum Bildungsscheck:

  1. Wenden Sie sich bitte mit dem Seminarprogramm der gewünschten Veranstaltung an eine Bildungsscheckberatungsstelle (VHS, HWK, IHK), um dort einen Scheck zu beantragen.

  2. Melden Sie sich bitte mit dem vollständig ausgefüllten Scheck zusammen mit dem Anmeldeformular der Veranstaltung bei der Apothekerkammer Nordrhein an.
Bei Fragen stehen Ihnen die Abteilungen Fort- und Weiterbildung unter der Rufnummer 0211 - 83 88 - 0 gerne zur Verfügung.