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Notfallliste Palliativversorgung

Ärzte- und Apothekerkammer Nordrhein haben sich auf eine Präparateliste verständigt, mit der eine schnelle und reibungslose Versorgung ambulanter Palliativpatienten im Nachtdienst und an Sonn- und Feiertagen sichergestellt werden soll. Bitte überprüfen Sie die Bevorratung Ihrer Apotheke mit diesen Präparaten insbesondere für die Nacht- und Notdienstzeiten Ihrer Apotheke.

Seit 2008 haben GKV-Patienten Anspruch auf eine „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)“. Ziel ist es, schwerkranke und sterbende Menschen in die Lage zu versetzen, die letzte Phase ihres Lebens zu Hause zu verbringen und ihnen trotz unheilbarer Krankheit mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind palliativmedizinische Krisensituationen, die auch in Nacht- und Notdienst eine reibungslose und zügige Arzneimittelversorgung erfordern, eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Apotheke.

Um die Erwartungen an eine reibungslose und schnelle Notfallversorgung über die Apotheke jederzeit erfüllen zu können, haben sich die Vorstände von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein auf eine gemeinsame Empfehlungsliste speziell für die Notfallversorgung von Palliativpatienten geeinigt:

Notfallbevorratung für ambulante Palliativpatienten in den Apotheken in Nordrhein

(gemeinsame Empfehlung von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein)

Wirkstoff

Darreichungs-

form

Wirkstärke

Indikation (Beispiele)

Morphin*

Injektions-

lösung

10 mg/ml

Akuttherapie Schmerz,

Luftnot,

parenterale Gabe

Morphin*

Tropfen

20 mg/ml

Akuttherapie Schmerz,

Luftnot,

enterale Gabe

Morphin*

Retard-

tabletten

10 mg (evtl. zusätzlich
30 mg)

Schmerz, Luftnot,

Einleitung der Basistherapie

Fentanyl*

TTS ("Pflaster")

25 µg/h

Schmerz, Luftnot, Einleitung

der Basistherapie,
v. a. bei Schluck- oder

Resorptionsstörungen

Fentanyl*

transmucosal

N 1 kleinste

Wirkstärke (CAVE:

keine Vergleich-

barkeit der Dosen

zwischen

verschiedenen

therapeutischen

Systemen!)

Durchbruchschmerzen

bei Tumorpatienten

unter Basistherapie

mit Opioiden, Luftnot,

v. a. bei Schluck- oder Resorptionsstörungen

Adrenalin*

Injektions-

lösung

1 mg/ml

Sicker-Blutung bei

exulcerierenden Tumoren

Injektions- und Infusionszubehör*

Systeme zur Subcutangabe
von AM

Butterfly-Kanülen, Verbandsmaterial,
Infusionsbestecke

 

Lorazepam

Plättchen (Expidet)

1 mg

Sedierung, Anxiolyse

Diazepam

Rektallösung

5 mg

Prophylaxe und Therapie

von Krampfanfällen

Midazolam

Injektions-

lösung

5 mg/1 ml

Steuerbare Sedierung

Dimenhydrinat

Ampullen i.v.

62 mg

Übelkeit, Erbrechen

Dimenhydrinat

Suppositorien

150 mg

Übelkeit, Erbrechen

Haloperidol

Tropfen

2 mg/ml

Übelkeit, Erbrechen,

Verwirrtheit

Haloperidol

Injektions-

lösung

5 mg/ml

Übelkeit, Erbrechen

Dexamethason

Injektions-

lösung

8 mg/ 2ml

Hirndruck, Schwäche,

Anorexie, Antiemese

Butylscopolamin

Injektions-

lösung

20 mg/ml

Spasmen der glatten Muskulatur,

terminale Rasselatmung

NaCl 0,9 %

Infusions-

lösung

10 x 250 ml

Trägerlösung, Volumensubstitution

 

* Positionen, die zugleich die allgemeine Bevorratungspflicht nach § 15 ApBetrO erfüllen

Bevorraten Sie sich daher entsprechend dieser Konsensliste von Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein, um die Notfallversorgung ambulanter Palliativpatienten sicher zu stellen. Das hat drei ganz entscheidende Vorteile:

  1. Patienten können auch in Notfallsituationen schnell und zuverlässig mit hoch wirksamen Arzneimitteln versorgt werden.

  2. Apotheker bevorraten Arzneimittel, die auch tatsächlich in palliativmedizinischen Krisensituationen nachgefragt werden.

  3. Ärzte können ihre Patienten auch im Notfall mit bewährten Wirkstoffen umfassend und gut versorgen und brauchen nicht die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 1 a BtMG in Anspruch zu nehmen.

Stand 06.06.2013