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Die Apothekerkammer Nordrhein wird getragen von der engagierten Mitarbeit von vielen ehrenamtlich tätigen Apothekerinnen und Apothekern. Durch die Übernahme vielfältiger Aufgaben in den verschiedenen Gremien haben sie entscheidenden und richtungweisenden Einfluss auf die Kammerarbeit. Sie tragen maßgeblich zum Erfolg berufspolitischer Vorstöße und zum Gelingen der zahlreichen Projekte und Initiativen bei.
Die Kammerversammlung als oberstes Entscheidungsgremium hat 121
Mitglieder, die im Abstand von 5 Jahren neu gewählt werden. Die
Kammerversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Sie ist
für alle grundsätzlichen Fragen zuständig und beschließt die
verschiedenen Satzungen (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Gebühren- und
Beitragsordnung etc.). Sie verabschiedet den Haushaltsplan,
berufspolitische Resolutionen und prüft die jährlichen
Rechnungsabschlüsse der Kammer, der sozialen Einrichtungen und des
Versorgungswerkes. Feste Bestandteile der Tagesordnung sind der Bericht
des Präsidenten zur standespolitischen Lage und Informationen über
aktuelle Aktivitäten aus den Ausschüssen. Die Kammerversammlung tagt
zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 14
Beisitzern. Er führt die Geschäfte der Apothekerkammer Nordrhein,
bereitet die Sitzungen der Kammerversammlung vor und führt ihre
Beschlüsse aus. Der Vorstand fasst grundsätzlich eigene Beschlüsse,
sofern nicht Zuständigkeiten der Kammerversammlung berührt sind bzw.
Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung. Der Vorstand pflegt
intensive Kontakte zu Gesundheitspolitikern, u.a. mit Mitgliedern des
Gesundheitsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages.
Er vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Seine Aufgabe
ist es, die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Beschlüsse des
Vorstandes umzusetzen. Als Vorgesetzter der Mitarbeiter der
Geschäftsstelle hat er zudem eine koordinierende Funktion.
Bindeglied zwischen der Kammer und ihren Mitgliedern sind die
Kreisvertrauens- apothekerinnen und -apotheker in den 28 Kreisen und
kreisfreien Städten. Mindestens einmal jährlich berufen sie die
Kreisstellenversammlungen ein, bei denen örtliche Belange und
berufspolitische Themen diskutiert werden. Sie wirken einerseits als
Vertretung der Kammer bei lokalen Behörden und Verwaltungen,
andererseits beraten sie die Kammer in Kreisangelegenheiten. Bei
Konflikten zwischen Kammerangehörigen wirken sie als Schlichter an
geeigneten Lösungen mit.
Die Ausschüsse haben eine wichtige beratende Funktion. Sie können auch selbst Anträge an den Kammervorstand richten. Neben den elf in der Abbildung dargestellten Ausschüssen gibt es Prüfungsausschüsse und einen Widerspruchsausschuss für die verschiedenen Weiterbildungsgebiete und -bereiche und 12 PKA-Prüfungsausschüsse.
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