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Apothekerkammer Nordrhein

Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
info@aknr.de

www.aknr.de

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Organisation der Kammer

Die Apothekerkammer Nordrhein wird getragen von der engagierten Mitarbeit von vielen ehrenamtlich tätigen Apothekerinnen und Apothekern. Durch die Übernahme vielfältiger Aufgaben in den verschiedenen Gremien haben sie entscheidenden und richtungweisenden Einfluss auf die Kammerarbeit. Sie tragen maßgeblich zum Erfolg berufspolitischer Vorstöße und zum Gelingen der zahlreichen Projekte und Initiativen bei.

Kammerversammlung

Die Kammerversammlung als oberstes Entscheidungsgremium hat 121 Mitglieder, die im Abstand von 5 Jahren neu gewählt werden. Die Kammerversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Sie ist für alle grundsätzlichen Fragen zuständig und beschließt die verschiedenen Satzungen (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Gebühren- und Beitragsordnung etc.). Sie verabschiedet den Haushaltsplan, berufspolitische Resolutionen und prüft die jährlichen Rechnungsabschlüsse der Kammer, der sozialen Einrichtungen und des Versorgungswerkes. Feste Bestandteile der Tagesordnung sind der Bericht des Präsidenten zur standespolitischen Lage und Informationen über aktuelle Aktivitäten aus den Ausschüssen. Die Kammerversammlung tagt zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 14 Beisitzern. Er führt die Geschäfte der Apothekerkammer Nordrhein, bereitet die Sitzungen der Kammerversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Der Vorstand fasst grundsätzlich eigene Beschlüsse, sofern nicht Zuständigkeiten der Kammerversammlung berührt sind bzw. Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung. Der Vorstand pflegt intensive Kontakte zu Gesundheitspolitikern, u.a. mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages.

Präsident

Er vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Seine Aufgabe ist es, die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Beschlüsse des Vorstandes umzusetzen. Als Vorgesetzter der Mitarbeiter der Geschäftsstelle hat er zudem eine koordinierende Funktion.



Kreisvertrauensapotheker

Bindeglied zwischen der Kammer und ihren Mitgliedern sind die Kreisvertrauens- apothekerinnen und -apotheker in den 28 Kreisen und kreisfreien Städten. Mindestens einmal jährlich berufen sie die Kreisstellenversammlungen ein, bei denen örtliche Belange und berufspolitische Themen diskutiert werden. Sie wirken einerseits als Vertretung der Kammer bei lokalen Behörden und Verwaltungen, andererseits beraten sie die Kammer in Kreisangelegenheiten. Bei Konflikten zwischen Kammerangehörigen wirken sie als Schlichter an geeigneten Lösungen mit.

Ausschüsse

Die Ausschüsse haben eine wichtige beratende Funktion. Sie können auch selbst Anträge an den Kammervorstand richten. Neben den elf in der Abbildung dargestellten Ausschüssen gibt es Prüfungsausschüsse und einen Widerspruchsausschuss für die verschiedenen Weiterbildungsgebiete und -bereiche und 12 PKA-Prüfungsausschüsse.