Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
info@aknr.de
www.aknr.de
über alle Inhalte dieses Angebotes:
Jährlicher Haushaltsplan
Die Apothekerkammer Nordrhein finanziert sich allein durch Beiträge und
Gebühren. Grundlage des Haushalts ist der jährliche Haushaltsplan, der
vom Vorstand vorgelegt, vom Haushalts- und Finanzausschuss beraten und
von der Kammerversammlung beschlossen wird. Die Einhaltung der
Etatansätze überprüft der Kammervorstand. Der Jahresabschluss weist
Einnahmen, Ausgaben und den Stand des Vermögens aus und wird von einem
Wirtschaftsprüfer geprüft. Auch auf außergewöhnliche Belastungen ist
der Haushalt der Apothekerkammer Nordrhein vorbereitet.
Aus den Überschüssen vorangegangener Geschäftsjahre muss eine
Betriebsmittelrücklage für mindestens 6 Monate gebildet werden, die den
Fall absichert, dass unvorhergesehene Kosten nicht durch
Beitragseinnahmen gedeckt werden können.
Rechnungsprüfer
Eine genaue Prüfung aller Rechnungsbelege und Buchungskonten nehmen einmal jährlich die Rechnungsprüfer vor.
Diesem Eintrag sind folgende Links zugeordnet: