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Apothekerkammer Nordrhein

Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
info@aknr.de

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Home » Die Apothekerkammer Nordrhein » Haushalt und Finanzen

Haushalt und Finanzen

Jährlicher Haushaltsplan
Die Apothekerkammer Nordrhein finanziert sich allein durch Beiträge und Gebühren. Grundlage des Haushalts ist der jährliche Haushaltsplan, der vom Vorstand vorgelegt, vom Haushalts- und Finanzausschuss beraten und von der Kammerversammlung beschlossen wird. Die Einhaltung der Etatansätze überprüft der Kammervorstand. Der Jahresabschluss weist Einnahmen, Ausgaben und den Stand des Vermögens aus und wird von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Auch auf außergewöhnliche Belastungen ist der Haushalt der Apothekerkammer Nordrhein vorbereitet.
Aus den Überschüssen vorangegangener Geschäftsjahre muss eine Betriebsmittelrücklage für mindestens 6 Monate gebildet werden, die den Fall absichert, dass unvorhergesehene Kosten nicht durch Beitragseinnahmen gedeckt werden können.


Rechnungsprüfer
Eine genaue Prüfung aller Rechnungsbelege und Buchungskonten nehmen einmal jährlich die Rechnungsprüfer vor.