Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
info@aknr.de
www.aknr.de
über alle Inhalte dieses Angebotes:
Das Informations- und Beratungsangebot der Apothekerkammer Nordrhein wird von den Mitgliedern intensiv genutzt. Eine Fülle von Fragen und Anliegen wird dort jeden Tag bewältigt. Der kurze Draht zur Kammer – per Telefon, E-Mail oder Fax – ist für viele Mitglieder inzwischen selbstverständlich.
Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben sich zum Ziel gesetzt, alle Anfragen schnell, praxisorientiert
und unbürokratisch zu beantworten. Sie sind bestens vertraut mit dem
Apo-thekenalltag und kennen die Wünsche der Mitglieder, sei es durch
den täglichen Kontakt mit den Kammerangehörigen, sei es aus eigener
Erfahrung als Apothekerin bzw. Apotheker, PTA oder PKA.
Durch persönliche Betreuung und kompetenten Service unterstützen sie die Mitglieder nach Kräften, z.B. bei
Durch rechtzeitige juristische Unterstützung können sehr häufig
gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Die Rechtsabteilung
bemüht sich darum, konstruktive Lösungen für individuelle
Rechtsprobleme der Kammerangehörigen anzubieten und nach Möglichkeit
Streitigkeiten schon im Vorfeld durch ein gemeinsames Gespräch zu
verhindern. Sie entwickelt Vorschläge für Verträge und Vereinbarungen
und beteiligt sich im Konfliktfall an der Lösung von
Auseinandersetzungen.
Neben der Beantwortung pharmazeutischer Sachfragen und der juristischen
Beratung kümmern sich die Mitarbeiter der Apothekerkammer auch um alle
sonstigen Fragen. Sie weisen auf Fortbildungstermine hin und
verschicken Einladungen, erläutern Weiterbildungsgänge und beantworten
Fragen zur Ausbildung in den Apothekenberufen.
In jeder Apotheke in Nordrhein befindet sich eine Textsammlung, die
alle Satzungen der Apothekerkammer enthält. Sie ist als
Loseblattsammlung konzipiert, so dass sie ständig aktualisiert werden
kann. Auch "Kammer im Gespräch" informiert über aktuelle Veränderungen,
etwa in den Ausbildungsrichtlinien, in Beitragsangelegenheiten oder in
der Weiterbildungsordnung. In besonderen Fällen werden die Mitglieder
durch spezielle Rundschreiben zusätzlich unterrichtet. Wichtige
Kurzmeldungen aus dem Bezirk Nordrhein werden außerdem in der
Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung
veröffentlicht.
Auch bei den dringenden Arzneimittelmeldungen übernimmt die
Apothekerkammer Nordrhein einen wichtigen Part. Während die
öffentlichen Apotheken über einen Rückrufplan des Großhandels erreicht
werden, stellt die Kammer die kurzfristige Information für die
Krankenhausapotheken sicher, da diese nicht regelmäßig durch den
pharmazeutischen Großhandel beliefert werden. Mit diesem
Informationsweg wird gewährleistet, dass alle Apothekerinnen und
Apotheker schnellstmöglich über Arzneimittelrisiken unterrichtet sind.
"RegioInform" steht für regionale Arzneimit-telinformationsstelle der
Apothekerkammer Nordrhein. Kooperationspartner sind die
Krankenhausapotheken der Städtischen Kliniken Neuss und Krefeld sowie
die Merlin Apotheke in Bonn. Für komplexere
medizinisch-pharmakologische Fragestellungen, d.h. wenn ABDA-Datenbank,
gängige Fachliteratur oder die Internet-Archive der beiden großen
Fachzeitungen nicht mehr weiterhelfen, bietet die Kammer diesen
kostenlosen Informationsservice an. Auf einem speziellen Vordruck
können Kolleginnen und Kollegen ihre Anfrage formulieren. Per Telefax
wird sie automatisch an die zuständige "RegioInform"-Apotheke
weitergeleitet und von dort aus beantwortet.
Zu den Dienstleistungen der Apotheker in Nordrhein gehört auch die
Untersuchung suchtstoffverdächtiger Proben. Die Apothekerkammer
Nordrhein unterstützt ihre Mitglieder dabei mit einem sehr einfachen
Procedere. Kolleginnen und Kollegen können die Substanzen an die
Apotheke der Rheinischen Landesklinik Viersen schicken und dort mit
modernsten Methoden auf ihre Identität prüfen lassen. Eine Analyse
kostet 20 Euro. Alternative Adressen geben Ärztekammer oder
kassenärztliche Vereinigung bekannt.
Bei Fragen zu Inkompatibilitäten, Konservierung, Haltbarkeit,
Herstellungsvorschriften etc. hilft die Rezeptur-Hotline der ABDA
(Bundesvereinigung Deutscher Apothekerver-bände) weiter. Für Anfragen
an das Pharmazeutische Labor des NRF/DAC (Neues
Rezeptur-Formularium / Deutscher Arzneimittel-Codex) gibt es einen
speziellen Faxvordruck.
Zu den vielfältigen Aufgaben der Geschäftsstelle zählt auch die
Ausarbeitung von Stellungnahmen und Fachgutachten. Für die zuständigen
Behörden muss sie z.B. beurteilen, ob eine Apothekerin oder ein
Apotheker die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erhält.
Seit 1995 ist die Apothekerkammer Nordrhein für die Genehmigung von
Rezeptsammelstellen zuständig. Entsprechende Einrichtungen gibt es
z.Zt. noch an 10 verschiedenen Standorten.
Seit kurzem sind die Notdienstpläne auch im Internet zugänglich.
Suchkriterien für die nächstgelegene dienstbereite Apotheke sind
Postleitzahl oder Ortsname.
Wie alle Apothekerkammern unterhält auch die Kammer Nordrhein eigene Notfalldepots. Sie kommt damit einer Verpflichtung aus der Apothekenbetriebsordnung nach: Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass lebensrettende Arzneimittel in der Apotheke vorrätig sind oder kurzfristig beschafft werden können. Das betrifft eine Reihe von Sera, Impfstoffen und Immunglobulinen. Im Kammerbereich Nordrhein gibt es Notfalldepots in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gummersbach, Köln, Krefeld, Wesel und Wuppertal.