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Apothekerkammer Nordrhein

Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
info@aknr.de

www.aknr.de

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Dienstleistungen der Apothekerkammer Nordrhein

Das Informations- und Beratungsangebot der Apothekerkammer Nordrhein wird von den Mitgliedern intensiv genutzt. Eine Fülle von Fragen und Anliegen wird dort jeden Tag bewältigt. Der kurze Draht zur Kammer – per Telefon, E-Mail oder Fax – ist für viele Mitglieder inzwischen selbstverständlich.

Service für Mitglieder

Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich zum Ziel gesetzt, alle Anfragen schnell, praxisorientiert und unbürokratisch zu beantworten. Sie sind bestens vertraut mit dem Apo-thekenalltag und kennen die Wünsche der Mitglieder, sei es durch den täglichen Kontakt mit den Kammerangehörigen, sei es aus eigener Erfahrung als Apothekerin bzw. Apotheker, PTA oder PKA.

Durch persönliche Betreuung und kompetenten Service unterstützen sie die Mitglieder nach Kräften, z.B. bei

Juristische Beratung

Durch rechtzeitige juristische Unterstützung können sehr häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Die Rechtsabteilung bemüht sich darum, konstruktive Lösungen für individuelle Rechtsprobleme der Kammerangehörigen anzubieten und nach Möglichkeit Streitigkeiten schon im Vorfeld durch ein gemeinsames Gespräch zu verhindern. Sie entwickelt Vorschläge für Verträge und Vereinbarungen und beteiligt sich im Konfliktfall an der Lösung von Auseinandersetzungen.

Allgemeine Beratung

Neben der Beantwortung pharmazeutischer Sachfragen und der juristischen Beratung kümmern sich die Mitarbeiter der Apothekerkammer auch um alle sonstigen Fragen. Sie weisen auf Fortbildungstermine hin und verschicken Einladungen, erläutern Weiterbildungsgänge und beantworten Fragen zur Ausbildung in den Apothekenberufen.

Informationsmittel

In jeder Apotheke in Nordrhein befindet sich eine Textsammlung, die alle Satzungen der Apothekerkammer enthält. Sie ist als Loseblattsammlung konzipiert, so dass sie ständig aktualisiert werden kann. Auch "Kammer im Gespräch" informiert über aktuelle Veränderungen, etwa in den Ausbildungsrichtlinien, in Beitragsangelegenheiten oder in der Weiterbildungsordnung. In besonderen Fällen werden die Mitglieder durch spezielle Rundschreiben zusätzlich unterrichtet. Wichtige Kurzmeldungen aus dem Bezirk Nordrhein werden außerdem in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht.

Arzneimittel-Schnellinformationen

Auch bei den dringenden Arzneimittelmeldungen übernimmt die Apothekerkammer Nordrhein einen wichtigen Part. Während die öffentlichen Apotheken über einen Rückrufplan des Großhandels erreicht werden, stellt die Kammer die kurzfristige Information für die Krankenhausapotheken sicher, da diese nicht regelmäßig durch den pharmazeutischen Großhandel beliefert werden. Mit diesem Informationsweg wird gewährleistet, dass alle Apothekerinnen und Apotheker schnellstmöglich über Arzneimittelrisiken unterrichtet sind.

"RegioInform"

"RegioInform" steht für regionale Arzneimit-telinformationsstelle der Apothekerkammer Nordrhein. Kooperationspartner sind die Krankenhausapotheken der Städtischen Kliniken Neuss und Krefeld sowie die Merlin Apotheke in Bonn. Für komplexere medizinisch-pharmakologische Fragestellungen, d.h. wenn ABDA-Datenbank, gängige Fachliteratur oder die Internet-Archive der beiden großen Fachzeitungen nicht mehr weiterhelfen, bietet die Kammer diesen kostenlosen Informationsservice an. Auf einem speziellen Vordruck können Kolleginnen und Kollegen ihre Anfrage formulieren. Per Telefax wird sie automatisch an die zuständige "RegioInform"-Apotheke weitergeleitet und von dort aus beantwortet.

Drogenscreening

Zu den Dienstleistungen der Apotheker in Nordrhein gehört auch die Untersuchung suchtstoffverdächtiger Proben. Die Apothekerkammer Nordrhein unterstützt ihre Mitglieder dabei mit einem sehr einfachen Procedere. Kolleginnen und Kollegen können die Substanzen an die Apotheke der Rheinischen Landesklinik Viersen schicken und dort mit modernsten Methoden auf ihre Identität prüfen lassen. Eine Analyse kostet 20 Euro. Alternative Adressen geben Ärztekammer oder kassenärztliche Vereinigung bekannt.

Rezeptur-Hotline

Bei Fragen zu Inkompatibilitäten, Konservierung, Haltbarkeit, Herstellungsvorschriften etc. hilft die Rezeptur-Hotline der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerver-bände) weiter. Für Anfragen an das Pharmazeutische Labor des NRF/DAC (Neues Rezeptur-Formularium / Deutscher Arzneimittel-Codex) gibt es einen speziellen Faxvordruck.

Gutachten

Zu den vielfältigen Aufgaben der Geschäftsstelle zählt auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen und Fachgutachten. Für die zuständigen Behörden muss sie z.B. beurteilen, ob eine Apothekerin oder ein Apotheker die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erhält.

Genehmigung von Rezeptsammelstellen

Seit 1995 ist die Apothekerkammer Nordrhein für die Genehmigung von Rezeptsammelstellen zuständig. Entsprechende Einrichtungen gibt es z.Zt. noch an 10 verschiedenen Standorten.

Regelung der Notdienstbereitschaft

Seit kurzem sind die Notdienstpläne auch im Internet zugänglich. Suchkriterien für die nächstgelegene dienstbereite Apotheke sind Postleitzahl oder Ortsname.

Notfalldepots

Wie alle Apothekerkammern unterhält auch die Kammer Nordrhein eigene Notfalldepots. Sie kommt damit einer Verpflichtung aus der Apothekenbetriebsordnung nach: Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass lebensrettende Arzneimittel in der Apotheke vorrätig sind oder kurzfristig beschafft werden können. Das betrifft eine Reihe von Sera, Impfstoffen und Immunglobulinen. Im Kammerbereich Nordrhein gibt es Notfalldepots in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gummersbach, Köln, Krefeld, Wesel und Wuppertal.