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Apothekerkammer Nordrhein

Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/83 88 0
Fax: 0211/83 88 222
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Home » Die Apothekerkammer Nordrhein » Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein

Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein ist der Partner bei der Altersversorgung für die Mitglieder der Apothekerkammer.

Unabhängig von staatlichem Einfluß

Das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht der Apothekerkammer die selbstverwaltete Unterhaltung eigener Versorgungs- und Fürsorgeeinrichtungen. Damit kann sie ihren Mitgliedern eine eigene Altersversorgung anbieten, die sich an den Bedürfnissen der Kammerangehörigen orientiert und unabhängig vom staatlichen Rentensystem funktioniert.

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein wurde 1979 als nichtselbständige Einrichtung der Kammer gegründet. Heute sichert es als teilrechtsfähige Einrichtung der Kammer die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für alle selbständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker in Nordrhein. Angestellte Apothekerinnen und Apotheker werden von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) befreit. Die Mitglieder zahlen statt dessen in das Versorgungswerk ein und erwerben durch ihre eigenen Beitragszahlungen
Leistungsansprüche. Das Kapitaldeckungsverfahren stellt auch für die Zukunft sicher, dass die Versorgung der Kammerangehörigen auf einem zuverlässigen Fundament ruht.

Berufsständische Besonderheiten berücksichtigt

Eine eigene Satzung regelt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Sie ist auf die berufsspezifischen Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet.

Prüfung durch unabhängige Gutachter

Zwei Ausschüsse gestalten maßgeblich die Arbeit des Versorgungswerkes: der Geschäftsführende Ausschuss und der Aufsichtsführende Ausschuss. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die sichere und rentierliche Vermögensanlage. Nach den Richtlinien des Aufsichtsführenden Ausschusses wird das Vermögen des Versorgungswerkes am Kapitalmarkt angelegt. Einnahmen und Ausgaben sind jeweils im Jahresbericht dargestellt, der von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und anschließend von der Kammerversammlung angenommen wird. Das Versorgungswerk unterliegt der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben der Kammerversammlung

Zusatzversorgung

Für die Mitglieder, die in öffentlichen Apotheken beschäftigt sind, wurde in den 50er Jahren eine eigene Zusatzversorgung ins Leben gerufen. Ansprüche haben alle Kammerangehörigen, die vor dem 1. September 1983 vollbeschäftigt tätig waren. Jüngere Kollegen sind dagegen im Versorgungswerk versichert. Die Zusatzversorgung diente der Verbesserung der Altersversorgung angestellter Apothekerinnen und Apotheker und ihrer Hinterbliebenen. Die Zusatzversorgung ist eine Einrichtung der Apothekerkammer und rechtlich nicht selbständig.

Unterstützung in schweren Zeiten

Und auch in besonderen Notfällen können sich die Mitglieder auf ihre Apothekerkammer verlassen. Für den Fall, dass ein Mitglied unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gerät, hält die Kammer Leistungen aus der separaten Fürsorgeeinrichtung bereit. Sie wird seit einigen Jahren aus dem Haushalt der Kammer finanziert, so dass keine gesonderten Beiträge mehr erhoben werden.