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Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein ist der Partner bei der Altersversorgung für die Mitglieder der Apothekerkammer.
Das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht der
Apothekerkammer die selbstverwaltete Unterhaltung eigener Versorgungs-
und Fürsorgeeinrichtungen. Damit kann sie ihren Mitgliedern eine eigene
Altersversorgung anbieten, die sich an den Bedürfnissen der
Kammerangehörigen orientiert und unabhängig vom staatlichen
Rentensystem funktioniert.
Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein wurde 1979 als
nichtselbständige Einrichtung der Kammer gegründet. Heute sichert es als teilrechtsfähige Einrichtung der Kammer die
Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für alle
selbständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker in
Nordrhein. Angestellte Apothekerinnen und Apotheker werden von der
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA)
befreit. Die Mitglieder zahlen statt dessen in das Versorgungswerk ein
und erwerben durch ihre eigenen Beitragszahlungen
Leistungsansprüche. Das Kapitaldeckungsverfahren stellt auch für die
Zukunft sicher, dass die Versorgung der Kammerangehörigen auf einem
zuverlässigen Fundament ruht.
Eine eigene Satzung regelt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Sie
ist auf die berufsspezifischen Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet.
Zwei Ausschüsse gestalten maßgeblich die Arbeit des Versorgungswerkes:
der Geschäftsführende Ausschuss und der Aufsichtsführende Ausschuss.
Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die sichere und rentierliche
Vermögensanlage. Nach den Richtlinien des Aufsichtsführenden
Ausschusses wird das Vermögen des Versorgungswerkes am Kapitalmarkt
angelegt. Einnahmen und Ausgaben sind jeweils im Jahresbericht
dargestellt, der von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft geprüft und anschließend von der
Kammerversammlung angenommen wird. Das Versorgungswerk unterliegt der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die Mitglieder, die in öffentlichen Apotheken beschäftigt sind,
wurde in den 50er Jahren eine eigene Zusatzversorgung ins Leben
gerufen. Ansprüche haben alle Kammerangehörigen, die vor dem 1.
September 1983 vollbeschäftigt tätig waren. Jüngere Kollegen sind
dagegen im Versorgungswerk versichert. Die Zusatzversorgung diente der
Verbesserung der Altersversorgung angestellter Apothekerinnen und
Apotheker und ihrer Hinterbliebenen. Die Zusatzversorgung ist eine
Einrichtung der Apothekerkammer und rechtlich nicht selbständig.
Und auch in besonderen Notfällen können sich die Mitglieder auf ihre Apothekerkammer verlassen. Für den Fall, dass ein Mitglied unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gerät, hält die Kammer Leistungen aus der separaten Fürsorgeeinrichtung bereit. Sie wird seit einigen Jahren aus dem Haushalt der Kammer finanziert, so dass keine gesonderten Beiträge mehr erhoben werden.
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