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„Der Informationsbedarf, was bei einer Patientenverfügung beachtet werden sollte, ist groß“, sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein. Vor allem seitdem im September vergangenen Jahres im Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet wurde. Dadurch hat die Eigenverantwortung der Patienten ein noch größeres Gewicht erhalten, da die Verfügung eine höhere rechtliche Verbindlichkeit aufweist. „Das ist ein Grund mehr, um sich wirklich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Denn die Frage, ob man bei Ausfall des Bewusstseins oder einer unheilbaren Krankheit weiter leben will, ist sehr persönlich und kann von jedem nur für sich selbst beantwortet werden,“ so Katzenbach. Zudem hat eine Patientenverfügung jetzt eine größere Reichweite. Sie gilt auch bei Erkrankungen wie Wachkoma oder Demenz, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist.
Wer eine klare Vorstellung darüber hat, welche Behandlung bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall gewünscht wird, der kann mit Hilfe der Patientenverfügung eine wichtige Entscheidungshilfe für den Arzt liefern, erklärt Katzenbach. „Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu verlängern. Gleichzeitig wird durch eine Patientenverfügung aber auch von den Angehörigen eine enorme Belastung genommen.“
Wer eine Patientenverfügung anfertigen will, sollte die Erklärung so klar und präzise formulieren wie möglich. „Die Patientenverfügung muss sich auf konkrete Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe beziehen und kann auch eigene ethische Wertvorstellungen erwähnen. Das zeigt, wie ernsthaft man sich mit dem Thema befasst hat“, so Katzenbach. Ratsam sei es, eine solche Verfügung nicht ohne eine Fachberatung, zum Beispiel einem Rechtsanwalt oder Arzt, zu schreiben, um keinen Spielraum für Interpretationen zu lassen. Damit klar ist, dass die Wünsche aktuell sind, sollte die Unterschrift unter der Erklärung jedes Jahr erneuert werden, empfehlen die Apotheker in Nordrhein.
Hinweis an die Redaktion: Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ gibt es auch im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz unter www.bmj.bund.de, Stichwort „Patientenverfügung“.
Pressekontakt: Dr. Stefan Derix, Telefon 0211-83880
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