Teilnahmebedingungen
für gebührenpflichtige Veranstaltungen der
Apothekerkammer Nordrhein
ANMELDUNG
- Für jede Veranstaltung ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Ein Anmeldeformular finden Sie als Download am Ende dieser Seite und bei den Terminen.
- Die Anmeldung ist in schriftlicher Form (per Fax oder Post) möglich.
- Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig und gut leserlich aus und verwenden Sie pro Veranstaltung ein Anmeldeformular. Verwenden Sie keine Stempel, da diese per Fax meist unleserlich sind.
- Die Anmeldung ist nur gültig, wenn diese vom Rechnungsempfänger unterschrieben ist. Die Rechnungsanschrift kann nach Eingabe der Anmeldung nichtgeändert werden.
- Der Anmeldeschluss ist einzuhalten, um die Verträge mit den Anbietern der Veranstaltungsräume (Stornofristen) einhalten zu können. Ist die Veranstaltung im Fortbildungskalender nicht mit "Veranstaltung fällt aus" gekennzeichnet, ist im Einzelfall eine Anmeldung nach telefonischer Rücksprache möglich.
- Modulplaner beachten: Sind Seminare als Voraussetzung angegeben, ist eine Anmeldung erst mit dem Nachweis der entsprechenden Fortbildung möglich.
TIPPS
ZUR ANMELDUNG
- Die Angabe eines Alternativtermins (mit entsprechender Veranstaltungsnummer) erhöht die Chance, sofort einen Platz zu bekommen.
- Auf unserer Internetseite www.aknr.de im Fortbildungskalender in der Rubrik "Aus- und Fortbildung" finden Sie aktuelle Informationen, ob ein Seminar ausgebucht ist oder ausfällt. Ohne eine diesbezügliche Bemerkung sind Plätze frei.
BEGRENZTE
TEILNEHMERZAHL
Bei allen anmeldepflichtigen Fortbildungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen (sogar die Uhrzeit auf dem Fax wird berücksichtigt) vergeben. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, werden Sie informiert und wir nehmen Sie in eine Nachrückerliste auf. Sofern Teilnehmerplätze zurückgegeben werden, werden diese im Nachrückverfahren nach der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Sollten zu Alternativterminen noch freie Plätze verfügbar sein, werden Sie darüber informiert.
BESTÄTIGUNG/RECHNUNG
- Wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhält der Rechnungsempfänger eine Zusage mit der Angabe des genauen Veranstaltungsortes inkl. Rechnung. Bitte leiten Sie ggf. eine Kopie dieses Schreibens an die Teilnehmer weiter.
- In der Seminargebühr sind Arbeitsunterlagen enthalten. Bei halbtägigen Veranstaltungen sind Getränke/Gebäck, bei ganztägigen Seminaren zusätzlich mittags ein Imbiss mit einem alkoholfreien Getränk enthalten, soweit nicht anders angegeben. Die Abendveranstaltungen sind ohne Verpflegung.
- Parkgebühren sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.
ZAHLUNGSWEISE
- Die Zusage ist gleichzeitig die Rechnung. Überweisen Sie die Seminargebühren nur auf das angegebene Konto mit Angabe der Rechnungsnummer. Zurzeit ist im Bereich der Fortbildung Bankeinzug nicht möglich.
- Bitte beachten Sie die Zahlungsfristen, ab der zweiten Zahlungserinnerung werden jeweils 2,00 € zusätzlich berechnet.
ABSAGEN
DURCH DIE APOTEKERKAMMER NORDRHEIN
Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Apothekerkammer Nordrhein die Absage der Veranstaltung vor. Wenn eine Veranstaltung durch die Apothekerkammer Nordrhein abgesagt werden muss, werden Sie rechtzeitig informiert und ggf. über Alternativtermine unterrichtet. Können diese nicht wahrgenommen werden, werden die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
RÜCKTRITT/STORNIERUNG
- Absagen bedürfen der Schriftform mit Angabe der Rechnungsnummer. Hinweise zu Fristen finden Sie in der Zusage/Rechnung.
- Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Für die Rechtzeitigkeit maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Apothekerkammer Nordrhein.
E-LEARNING – im Rahmen von anmeldepflichtigen
Veranstaltungen
Bestandteil einiger Fortbildungen sind e-Learning-Einheiten. Diese vervollständigen die Seminarinhalte. Diese sind nach einer Veranstaltung auf der Homepage der Apothekerkammer Nordrhein freigeschaltet. Die Teilnehmer erhalten hierfür einen Zugang im Rahmen des Seminars. Wird der Fragebogen mit mind. 70 % richtig beantworteter Fragen bei der Apothekerkammer Nordrhein eingereicht, erhalten diese Teilnehmer einen weiteren Fortbildungspunkt.
RABATT – JEDE SECHSTE
FORTBILDUNG IST KOSTENFREI!
Nach dem Besuch von fünf kostenpflichtigen Fortbildungen ab September 2010 der Apothekerkammer Nordrhein ist die sechste Veranstaltung kostenfrei. Als Nachweis sind der Anmeldung zur sechsten Fortbildung die Kopien der fünf Fortbildungsmaßnahmen beizufügen. Bei Zahlung von Seminaren durch die Apotheke zählt die Fortbildung jeden Teilnehmers. Auch hier sind die Fortbildungsnachweise dann bei der sechsten Anmeldung beizufügen.
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen
der Apothekerkammer Nordrhein anerkannt.
Modulplaner
Sind Seminare als
Voraussetzung angegeben, ist eine
Anmeldung erst
mit dem Nachweis der entsprechenden Fortbildung möglich.