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Ihre Ansprechpartner im Geschäftsbereich "Aus- und Fortbildung":

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Tel. (0211) 8388-154
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Tel. (0211) 8388-154
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Home » Aus- und Fortbildung » Informationen für Pharmaziepraktikanten

Informationen für Pharmaziepraktikanten

Wann und wo finden die nächsten begleitenden Unterichtsveranstaltungen statt? Muss ich mich anmelden? Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich nach bestandenem dritten Staatsexamen meine Approbationsurkunde beantragen möchte? Auf diese und viele weitere Fragen finden Pharmaziepraktikanten hier eine Antwort!

Freiwilliger Beitritt möglich

Mit dem Angebot des freiwilligen Beitritts für Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten bietet die Apothekerkammer Nordrhein den Praktikantinnen und Praktikanten die Chance, von allen Leistungen der Kammer, vor allem auch vom frühen Beitritt zum Versorgungswerk, zu profitieren.

Dialog mit dem Nachwuchs

Die Kammer bemüht sich schon frühzeitig um einen intensiven Dialog mit dem Berufsnachwuchs. Sie organisiert die begleitenden und kostenlosen Unterrichtsveranstaltungen, die Pharmaziepraktikanten vor ihrer Zulassung zum 3. Prüfungsabschnitt absolvieren müssen. Sie finden in 2 Blöcken von jeweils 14 Tagen in Düsseldorf und Bonn statt. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht ihre Aufgabe aber nicht allein in der Organisation und Koordinierung von Terminen, Themen und Referenten entsprechend dem in der Approbationsordnung festgelegten Themenkatalog. Auch die direkte Aktualisierung und Optimierung der Unterrichtsinhalte ist ihr Ziel. Und nicht zuletzt die konkrete Unterstützung von Apothekern und Praktikanten im praktischen Ausbildungsteil.

Die Kammer will dazu beitragen, daß die beteiligten Apothekerinnen und Apotheker wie auch die in der praktischen Ausbildung befindlichen Studentinnen und Studenten diese Zeit bestmöglich nutzen.

Famulanten, Praktikanten und die Unfallversicherung

Jedes Jahr fragen angehende PTAs und Apotheker nach Praktikums- und Famulaturplätzen in Apotheken nach. Und die Suchenden finden auch die gewünschte Stelle. Der Apothekenleiter hingegen findet nicht immer eine Antwort auf die Frage: Wie ist das mit der Unfallversicherung?

Während der Ausbildung in der PTA-Lehranstalt und während der Studienzeit an einer Hochschule sind die Auszubildenden über die jeweilige Einrichtung versichert. Treten die Lernenden wie in der Prüfungsordnung oder Approbationsordnung gefordert die Famulatur an, ändert sich der Unfallversicherungsträger. Die Auszubildenden gehen ein Beschäftigungsverhältnis ein und sind daher im Sinne des §2 Abs. 1 (1) SGB VII im jeweiligen Ausbildungsbetrieb über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Zum Abschluss der Ausbildung absolvieren die PTA-Anwärter und angehenden Apotheker ein sechs- beziehungsweise zwölfmonatiges Praktikum. In diesem Fall wird ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Dies unterliegt wie alle anderen Arbeitsverhältnisse der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung des jeweiligen Betriebes.

Also: Jeder Famulant und jeder Praktikant ist über den Betrieb, in dem er diesen Ausbildungsabschnitt ableistet, unfallversichert. Die einzige Ausnahme sind Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Hier ist ein betriebliches Praktikum Teil der schulischen Ausbildung. Somit tritt die schulische Berufsgenossenschaft als Versicherungsträger in Erscheinung.

Wo und wie kann ich mich näher informieren?

Fragen zur Pharmaziepraktikum, Pharmaziepraktikantenvertrag, Vergütung usw. beantwortet Ihnen auch gerne Ihre Apothekerkammer:

Abteilung "Aus- und Fortbildung"
Dr. Constanze Schäfer
Telefon (0211) 8388-151
Telefax (0211) 8388-222
c.schaefer@aknr.de

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