Informationen für Pharmaziepraktikanten
Wann und wo finden die nächsten begleitenden Unterichtsveranstaltungen statt? Muss ich mich anmelden? Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich nach bestandenem dritten Staatsexamen meine Approbationsurkunde beantragen möchte? Auf diese und viele weitere Fragen finden Pharmaziepraktikanten hier eine Antwort!
Freiwilliger Beitritt möglich
Mit dem Angebot des freiwilligen Beitritts für Pharmaziepraktikantinnen
und -praktikanten bietet die Apothekerkammer Nordrhein den
Praktikantinnen und Praktikanten die Chance, von allen Leistungen der
Kammer, vor allem auch vom frühen Beitritt zum
Versorgungswerk, zu
profitieren.
Dialog mit dem Nachwuchs
Die Kammer bemüht sich schon frühzeitig um einen intensiven Dialog mit
dem Berufsnachwuchs. Sie organisiert die begleitenden und kostenlosen
Unterrichtsveranstaltungen, die Pharmaziepraktikanten vor ihrer
Zulassung zum 3. Prüfungsabschnitt absolvieren müssen. Sie finden in 2
Blöcken von jeweils 14 Tagen in Düsseldorf und Bonn statt. Die
Apothekerkammer Nordrhein sieht ihre Aufgabe aber nicht allein in der
Organisation und Koordinierung von Terminen, Themen und Referenten
entsprechend dem in der Approbationsordnung festgelegten Themenkatalog.
Auch die direkte Aktualisierung und Optimierung der Unterrichtsinhalte
ist ihr Ziel. Und nicht zuletzt die konkrete Unterstützung von
Apothekern und Praktikanten im praktischen Ausbildungsteil.
Die Kammer will dazu beitragen, daß die beteiligten Apothekerinnen und
Apotheker wie auch die in der praktischen Ausbildung befindlichen
Studentinnen und Studenten diese Zeit bestmöglich nutzen.
Famulanten, Praktikanten und die Unfallversicherung
Jedes Jahr fragen angehende PTAs und Apotheker nach Praktikums- und
Famulaturplätzen in Apotheken nach. Und die Suchenden finden auch die
gewünschte Stelle. Der Apothekenleiter hingegen findet nicht immer eine
Antwort auf die Frage: Wie ist das mit der Unfallversicherung?
Während der Ausbildung in der PTA-Lehranstalt und während der
Studienzeit an einer Hochschule sind die Auszubildenden über die
jeweilige Einrichtung versichert. Treten die Lernenden wie in der
Prüfungsordnung oder Approbationsordnung gefordert die Famulatur an,
ändert sich der Unfallversicherungsträger. Die Auszubildenden gehen ein
Beschäftigungsverhältnis ein und sind daher im Sinne des §2 Abs. 1 (1)
SGB VII im jeweiligen Ausbildungsbetrieb über die Berufsgenossenschaft
unfallversichert. Zum Abschluss der Ausbildung absolvieren die
PTA-Anwärter und angehenden Apotheker ein sechs- beziehungsweise
zwölfmonatiges Praktikum. In diesem Fall wird ein Arbeitsverhältnis
abgeschlossen. Dies unterliegt wie alle anderen Arbeitsverhältnisse der
berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung des jeweiligen Betriebes.
Also: Jeder Famulant und jeder Praktikant ist über den Betrieb, in dem
er diesen Ausbildungsabschnitt ableistet, unfallversichert. Die einzige
Ausnahme sind Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Hier ist ein
betriebliches Praktikum Teil der schulischen Ausbildung. Somit tritt
die schulische Berufsgenossenschaft als Versicherungsträger in
Erscheinung.
Wo und wie kann ich mich näher informieren?
Fragen zur Pharmaziepraktikum, Pharmaziepraktikantenvertrag, Vergütung usw. beantwortet Ihnen auch gerne Ihre Apothekerkammer:
Abteilung "Aus- und Fortbildung"
Dr. Constanze Schäfer
Telefon (0211) 8388-151
Telefax (0211) 8388-222
c.schaefer@aknr.de
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