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Home » Aus- und Fortbildung » Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Nordrhein

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Nordrhein

ist für Apotheker/innen am 1. Januar 2003 und für das sonstige pharmazeutische Personal am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, für PKA/Apothekenhelfer/innen treten diese am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier in unserem Internetangebot.

Wie wird das Fortbildungszertifikat beantragt?

Schritt Nr. 1: Punkte sammeln.
Diese sind auf den Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammern ausgewiesen. Sonstige Veranstalter können ihr Angebot bei der Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen. Auch hier besteht seitens des Veranstalters die Pflicht, die Anzahl der Punkte, die Veranstaltungsnummer (ab 2005) und die Kategorie auszuweisen.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (16 USt.) wird automatisch mit 16 Punkten und an einem Erste-Hilfe-Training (8 USt.) mit 8 Punkten der Kategorie 10 angerechnet. Dazu die Teilnahmebescheinigung in Kopie den Unterlagen beifügen.

Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Apotheker/innen 150 Punkte, das übrige pharmazeutische Personal 100 Punkte und PKA/Apothekenhelfer/innen 50 Punkte für den Erhalt eines Fortbildungszertifikates gesammelt haben.

Schritt Nr. 2: Die Nachweise kopieren.
Um die Übersicht des Punktekontos zu behalten, empfiehlt es sich, die von der Kammer entwickelten Dokumentationsbögen zu nutzen.

Schritt Nr. 3:  Antrag ausfüllen und unterschreiben.
Diesen können Sie bereits am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschreiben. Sollten Sie diesen per Hand ausfüllen, bitte in Druckbuchstaben schreiben.

Schritt Nr. 4: Den Antrag und die Fortbildungsnachweise in chronologischer Reihenfolge mit den Dokumentationsbögen in Kopie bei der Apothekerkammer Nordrhein einreichen.
KEINE ORIGINALE einsenden, denn sollten diese auf dem Postweg verloren gehen, bedeutet das für Sie einen immensen Aufwand, Zweitschriften der Teilnahmebescheinigungen bei allen Veranstaltern anzufordern. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.


Haben Sie bereits das Fortbildungszertifikat erhalten, können Sie das nächste Zertifikat vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist beantragen. Dem Antrag ist neben den oben genannten Unterlagen die Kopie des vorhandenen Fortbildungszertifikats beizufügen.

Ab wann können die Anträge frühestens eingereicht werden?

Hinweis: Fortbildungsveranstaltungen, die vor dem 1.1.2003 (Apotheker) beziehungsweise 1.1.2004 (übriges pharmazeutisches Personal), 1.1.2006 (PKA/Apothekenhelfer/innen) stattgefunden haben, zählen nicht, da zur Anerkennung das In-Kraft-Treten der Richtlinie Voraussetzung ist.


Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen.

Unter den Downloads finden Sie den Akkreditierungsantrag und eine Karte des Kammergebietes der Apothekerkammer Nordrhein.

Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 erfolgt durch die BAK.

Diesem Eintrag sind folgende Downloads zugeordnet: