Login:

Login
Kennwort

Aktuelle Publikationen

Pharmazeuten im Praktikum - Wie finde ich eine für mich passende Praktikumsapotheke

» Downloadbereich


Downloads zum Thema:

Links zum Thema:

Ihre Ansprechpartner im Geschäftsbereich "Aus- und Fortbildung":

Leiterin des Geschäftsbereiches:
Dr. Constanze Schäfer
Tel. (0211) 8388-151

Sachbearbeitung:
Ausbildung
Bettina Mobach
Tel. (0211) 8388-154
Fortbildung

Petra Sefrin
Tel. (0211) 8388-152
Reg. Fortbildung

Bettina Mobach
Tel. (0211) 8388-154
Forum Beruf

Dr. Sabine Viefhues
Tel. (0211) 8388-100

Diese Seite:

drucken
Lesezeichen setzen

Suche

über alle Inhalte dieses Angebotes:

Home » Aus- und Fortbildung » Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Nordrhein

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Nordrhein

ist für Apotheker/innen am 1. Januar 2003 und für das sonstige pharmazeutische Personal am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, für PKA/Apothekenhelfer/innen treten diese am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier in unserem Internetangebot.

Wie wird das Fortbildungszertifikat beantragt?

Schritt Nr. 1: Punkte sammeln.
Diese sind auf den Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammern ausgewiesen. Sonstige Veranstalter können ihr Angebot bei der Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen. Auch hier besteht seitens des Veranstalters die Pflicht, die Anzahl der Punkte, die Veranstaltungsnummer (ab 2005) und die Kategorie auszuweisen.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (16 USt.) wird automatisch mit 16 Punkten und an einem Erste-Hilfe-Training (8 USt.) mit 8 Punkten der Kategorie 10 angerechnet. Dazu die Teilnahmebescheinigung in Kopie den Unterlagen beifügen.

Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Apotheker/innen 150 Punkte, das übrige pharmazeutische Personal 100 Punkte und PKA/Apothekenhelfer/innen 50 Punkte für den Erhalt eines Fortbildungszertifikates gesammelt haben.

Schritt Nr. 2: Die Nachweise kopieren.
Um die Übersicht des Punktekontos zu behalten, empfiehlt es sich, die von der Kammer entwickelten Dokumentationsbögen zu nutzen.

Schritt Nr. 3:  Antrag ausfüllen und unterschreiben.
Diesen können Sie bereits am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschreiben. Sollten Sie diesen per Hand ausfüllen, bitte in Druckbuchstaben schreiben.

Schritt Nr. 4: Den Antrag und die Fortbildungsnachweise in chronologischer Reihenfolge mit den Dokumentationsbögen in Kopie bei der Apothekerkammer Nordrhein einreichen.
KEINE ORIGINALE einsenden, denn sollten diese auf dem Postweg verloren gehen, bedeutet das für Sie einen immensen Aufwand, Zweitschriften der Teilnahmebescheinigungen bei allen Veranstaltern anzufordern. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.

Was tun, wenn Sie mehr als die erforderlichen Punkte nachweisen können?

Wenn Sie zum ersten Mal das Fortbildungszertifikat beantragen:
Das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung legt den Termin der Gültigkeit fest.
Beispiel: Der erste Nachweis ausgestellt am 2. Mai 2008, der letzte Nachweis am 1. Mai 2011 → Zertifikat ist gültig bis 1. Mai 2014.

Sie bestimmen also den Beginn und das Ende der 36 Monate des "Sammelns" bzw. den Zeitraum der Gültigkeit des Zertifikats.

Was tun, wenn Sie vor Ablauf der Gültigkeit des bereits ausgestellten Zertifikats die erforderlichen Punkte erneut nachweisen können?

Ein Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifkats innerhalb der Gültigkeitsdauer ist NICHT möglich!
Haben Sie bereits das Fortbildungszertifikat erhalten, können Sie das nächste Zertifikat vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist beantragen. Dabei ergibt sich die Laufzeit des Folgezertifikats aus dem Gültigkeitsdatum des vorherigen Zertifikats.

Beispiel: Das Zertfikat ist bis 31.08.2011 gültig. Daraus ergibt sich der Nachweiszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2011 für das Folgezertifikat. Dieses hat dann eine Gültigkeit bis 31.08.2014.

Dem Antrag ist neben den oben genannten Unterlagen die Kopie des letzten Fortbildungszertifikats beizufügen.


Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen.

Unter den Downloads finden Sie den Akkreditierungsantrag und eine Karte des Kammergebietes der Apothekerkammer Nordrhein.

Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 erfolgt durch die BAK.

Diesem Eintrag sind folgende Downloads zugeordnet: