Leiterin des Geschäftsbereiches:
Dr. Constanze Schäfer
Tel. (0211) 8388-151
Sachbearbeitung:
Ausbildung
Bettina Mobach
Tel. (0211) 8388-154
Fortbildung
Petra Sefrin
Tel. (0211) 8388-152
Reg. Fortbildung
Bettina Mobach
Tel. (0211) 8388-154
Forum Beruf
Dr. Sabine Viefhues
Tel. (0211) 8388-100
über alle Inhalte dieses Angebotes:
ist für Apotheker/innen am 1. Januar 2003 und für das sonstige pharmazeutische Personal am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, für PKA/Apothekenhelfer/innen treten diese am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie hier in unserem Internetangebot.
Schritt Nr. 1: Punkte sammeln.
Diese
sind auf den Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammern ausgewiesen.
Sonstige Veranstalter können ihr Angebot bei der Apothekerkammer
Nordrhein akkreditieren lassen. Auch hier besteht seitens des
Veranstalters die Pflicht, die Anzahl der Punkte, die
Veranstaltungsnummer (ab 2005) und die Kategorie auszuweisen.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (16 USt.) wird automatisch mit 16 Punkten und an einem Erste-Hilfe-Training (8 USt.) mit 8 Punkten der Kategorie 10 angerechnet. Dazu die Teilnahmebescheinigung in Kopie den Unterlagen beifügen.
Innerhalb
eines Zeitraums von drei Jahren müssen Apotheker/innen 150 Punkte, das
übrige pharmazeutische Personal 100 Punkte und
PKA/Apothekenhelfer/innen 50 Punkte für den Erhalt eines
Fortbildungszertifikates gesammelt haben.
Schritt Nr. 2: Die Nachweise kopieren.
Um die Übersicht des Punktekontos zu behalten, empfiehlt es sich, die von der Kammer entwickelten Dokumentationsbögen zu nutzen.
Schritt Nr. 3: Antrag ausfüllen und unterschreiben.
Diesen
können Sie bereits am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschreiben. Sollten
Sie diesen per Hand ausfüllen, bitte in Druckbuchstaben schreiben.
Schritt Nr. 4: Den Antrag und die
Fortbildungsnachweise in chronologischer Reihenfolge mit den Dokumentationsbögen in Kopie bei der
Apothekerkammer Nordrhein einreichen.
KEINE ORIGINALE einsenden, denn sollten diese auf dem Postweg verloren
gehen, bedeutet das für Sie einen immensen Aufwand, Zweitschriften der
Teilnahmebescheinigungen bei allen Veranstaltern anzufordern. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Haben Sie bereits das Fortbildungszertifikat erhalten, können Sie das nächste Zertifikat vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsfrist beantragen. Dem Antrag ist neben den oben genannten Unterlagen die Kopie des vorhandenen Fortbildungszertifikats beizufügen.
Hinweis: Fortbildungsveranstaltungen, die vor dem 1.1.2003 (Apotheker) beziehungsweise 1.1.2004 (übriges pharmazeutisches Personal), 1.1.2006 (PKA/Apothekenhelfer/innen) stattgefunden haben, zählen nicht, da zur Anerkennung das In-Kraft-Treten der Richtlinie Voraussetzung ist.
Fremdveranstalter von Fortbildungsmaßnahmen, die im Kammerbereich Nordrhein stattfinden, können diese durch die Apothekerkammer Nordrhein akkreditieren lassen.
Unter den Downloads finden Sie den Akkreditierungsantrag und eine Karte des Kammergebietes der Apothekerkammer Nordrhein.
Die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 erfolgt durch die BAK.
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