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Home » Aus- und Fortbildung » Berufe in der Apotheke » Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Bei der PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung bedarf. Die Ausbildungsinhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Viele der Auszubildenden haben einen mittleren Schulabschluss. Daneben sind eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern Voraussetzung. Interesse für pharmazeutische und kaufmännische Fragestellungen ist ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und natürlich Teamfähigkeit. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 03. März 1993.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. auf Grund sehr guter Leistungen, kann die Ausbildungsdauer im Einzelfall verkürzt werden.

Die Ausbildung zur PKA erfolgt im dualen System, das bedeutet, dass die Auszubildende in einem Betrieb, in diesem Fall in einer öffentlichen Apotheke, praktisch ausgebildet wird und parallel dazu die Berufsschule besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen dem ausbildenden Apotheker und der Auszubildenden in einem schriftlichen Ausbildungsvertrag festgehalten, der sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragspartner niederlegt.

Inhalte der Ausbildung

Die während der Ausbildungszeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA verbindlich festgelegt. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen, die für die Erlangung des Berufsabschlusses notwendig sind.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA ist im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke angesiedelt. Dementsprechend werden der Auszubildenden Kenntnisse unter anderem zur Warenwirtschaft, z. B. Bestellung der Arzneimittel, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung unter Beachtung der Verfallsdaten, Lagerungstemperatur und besonderen Lagerungsorten, z. B. für Betäubungsmittel, sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus wird sie mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch über die Besonderheiten des Arbeitsplatzes Apotheke und dessen Stellung im Gesundheitssystem sowie über die für sie relevanten rechtlichen Bestimmungen wird sie eingehend informiert.
Die praktische Ausbildung wird durch entsprechende fachbezogene Berufsschulfächer ergänzt.

Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt in den Fächern:
Vor der Apothekerkammer muss am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden.

Schriftlich werden geprüft:
Mündlich werden geprüft:

Tätigkeitsbereiche

Öffentliche Apotheke:
Der Großteil der PKA ist in öffentlichen Apotheken beschäftigt. Hier arbeitet die PKA unter Anleitung und Verantwortung des Apothekers und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben, besonders im kaufmännisch-organisatorischen Bereich. Sie überprüft den Arzneimittelbestand, gibt Bestellungen beim Großhandel oder direkt beim Hersteller auf, achtet auf ordnungsgemäße Lagerung der Arzneimittel und bearbeitet Rechnungen und Lieferscheine. Außerdem ist sie für die Präsentation der Waren im Verkaufsraum zuständig und darf apothekenübliche Waren, wie Körper- und Säuglingspflegemittel, Diätetika und Pflanzenschutzmittel, an die Kunden abgeben. Zur Abgabe von Arzneimitteln ist sie nicht befugt.

Außerhalb der öffentlichen Apotheke:
Außerhalb der öffentlichen Apotheke findet die PKA Berufsmöglichkeiten:
Auf einer speziell für Jugendliche im Alter von 14 - 24 Jahren konzipierten Internetseite www.beroobi.de/berufe/pka werden Tätigkeitsbereiche, Tagesablauf einer Pharmazeutische-kaufmännischen Angestellten, Voraussetzungen und Ausbildung in Foto- und Videosequenzen ausführlich gezeigt.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. In einigen Fällen kann die Ausbildung schon vor Beginn der Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden und zwar

Außerdem besteht die Möglichkeit, durch eine vorgezogene Abschlussprüfung die Ausbildung um sechs Monate zu verkürzen. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
In diesem Fall muss für eine vorgezogene Abschlussprüfung
ein Antrag auf  vorgezogene  Abschlussprüfung gestellt werden. Das Formular können Sie unter Antrag VAP runterladen.

Berufsaussichten

Die Berufsaussichten für PKA sind eng mit der Situation der Apotheken verknüpft. Im Moment sind die langfristigen Auswirkungen der anstehenden Gesundheitsreformen, in deren Ergebnissen mit einem Stellenabbau im Apothekenbereich zu rechnen ist, noch nicht abzuschätzen. Nichtsdestotrotz ist die PKA aufgrund ihrer Qualifizierzung ein unverzichtbarer Bestandteil des Apothekenteams. Der Frauenanteil ist im PKA-Beruf sehr hoch. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit machen den Beruf gerade für Mütter interessant.

Fort- und Weiterbildung

Der Wissenszuwachs in Wissenschaft und Technik erfordert auch von der PKA ein stete Bereitschaft sich fortzubilden. Angebote findet sie hierfür bei den Apothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss hat sie auch die Möglichkeit sich zur PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Sofern sie eine Hochschulzugangsberechtigung, wie z. B. das Abitur, hat, kann sie auch das Pharmaziestudium an einer Universität anstreben.

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