Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
Bei der PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung bedarf. Die Ausbildungsinhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Viele der Auszubildenden haben einen mittleren Schulabschluss. Daneben sind eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern Voraussetzung. Interesse für pharmazeutische und kaufmännische Fragestellungen ist ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und natürlich Teamfähigkeit. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur PKA vom 03. März 1993.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf 3 Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen, z. B. auf Grund sehr guter Leistungen, kann die
Ausbildungsdauer im Einzelfall verkürzt werden.
Die Ausbildung zur PKA erfolgt im dualen System, das bedeutet, dass die
Auszubildende in einem Betrieb, in diesem Fall in einer öffentlichen
Apotheke, praktisch ausgebildet wird und parallel dazu die Berufsschule
besucht. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen dem ausbildenden
Apotheker und der Auszubildenden in einem schriftlichen
Ausbildungsvertrag festgehalten, der sowohl die Rechte als auch die
Pflichten beider Vertragspartner niederlegt.
Inhalte der Ausbildung
Die während der Ausbildungszeit zu vermittelnden Kenntnisse und
Fertigkeiten sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur
PKA verbindlich festgelegt. Es handelt sich dabei um
Mindestanforderungen, die für die Erlangung des Berufsabschlusses
notwendig sind.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA ist im kaufmännisch-organisatorischen
Bereich der Apotheke angesiedelt. Dementsprechend werden der
Auszubildenden Kenntnisse unter anderem zur Warenwirtschaft, z. B.
Bestellung der Arzneimittel, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung
unter Beachtung der Verfallsdaten, Lagerungstemperatur und besonderen
Lagerungsorten, z. B. für Betäubungsmittel, sowie zur Bearbeitung von
Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus wird sie
mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln
vertraut gemacht. Auch über die Besonderheiten des Arbeitsplatzes
Apotheke und dessen Stellung im Gesundheitssystem sowie über die für
sie relevanten rechtlichen Bestimmungen wird sie eingehend informiert.
Die praktische Ausbildung wird durch entsprechende fachbezogene Berufsschulfächer ergänzt.
Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen
Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schüler ermittelt in den
Fächern:
- Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften
- Wareneingang und -lagerung
- Arzneimittel
- Apothekenspezifische Fachsprache
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Vor der Apothekerkammer muss am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt werden.
Schriftlich werden geprüft:
- Apothekenbetriebslehre
- Warensortimente und Verkauf
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Mündlich werden geprüft:
- Warenbewirtschaftung
- Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
Tätigkeitsbereiche
Öffentliche Apotheke:
Der Großteil der PKA ist in öffentlichen Apotheken beschäftigt. Hier
arbeitet die PKA unter Anleitung und Verantwortung des Apothekers und
unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben, besonders im
kaufmännisch-organisatorischen Bereich. Sie überprüft den
Arzneimittelbestand, gibt Bestellungen beim Großhandel oder direkt beim
Hersteller auf, achtet auf ordnungsgemäße Lagerung der Arzneimittel und
bearbeitet Rechnungen und Lieferscheine. Außerdem ist sie für die
Präsentation der Waren im Verkaufsraum zuständig und darf
apothekenübliche Waren, wie Körper- und Säuglingspflegemittel,
Diätetika und Pflanzenschutzmittel, an die Kunden abgeben. Zur Abgabe
von Arzneimitteln ist sie nicht befugt.
Außerhalb der öffentlichen Apotheke:
Außerhalb der öffentlichen Apotheke findet die PKA Berufsmöglichkeiten:
- in Krankenhausapotheken
- in der pharmazeutischen Industrie
- in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens
- im pharmazeutischen Großhandel
- in Drogerien
Auf einer speziell für Jugendliche im Alter von 14 - 24 Jahren konzipierten Internetseite
www.beroobi.de/berufe/pka werden Tätigkeitsbereiche, Tagesablauf einer Pharmazeutische-kaufmännischen Angestellten, Voraussetzungen und Ausbildung in Foto- und Videosequenzen ausführlich gezeigt.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. In einigen Fällen kann die Ausbildung schon
vor Beginn der Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden und zwar
- Schulabschluss Abitur
- Schulabschluss Fachhochschulreife
- mindestens 12-monatiger Besuch einer PTA-Lehranstalt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, durch eine
vorgezogene Abschlussprüfung die Ausbildung um sechs Monate zu verkürzen. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Durchschnitt der Berufsschulleistungen in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,5
- die Leistungen im ausbildenden Betrieb gut und besser sein.
In diesem Fall muss für eine vorgezogene Abschlussprüfung
- im Winter (reguläres Ausbildungsende wäre im Sommer) bis
zum 31. August
- im Sommer (reguläres Ausbildungsende wäre Winter) bis
zum 31. Januar
ein Antrag auf vorgezogene Abschlussprüfung gestellt werden. Das Formular können Sie unter Antrag VAP runterladen.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten für PKA sind eng mit der Situation der Apotheken
verknüpft. Im Moment sind die langfristigen Auswirkungen der
anstehenden Gesundheitsreformen, in deren Ergebnissen mit einem
Stellenabbau im Apothekenbereich zu rechnen ist, noch nicht
abzuschätzen. Nichtsdestotrotz ist die PKA aufgrund ihrer
Qualifizierzung ein unverzichtbarer Bestandteil des Apothekenteams. Der
Frauenanteil ist im PKA-Beruf sehr hoch. Flexible Arbeitszeiten und
Teilzeitarbeit machen den Beruf gerade für Mütter interessant.
Fort- und Weiterbildung
Der Wissenszuwachs in Wissenschaft und Technik erfordert auch von der
PKA ein stete Bereitschaft sich fortzubilden. Angebote findet sie
hierfür bei den Apothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss hat sie auch die Möglichkeit sich
zur PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin
(FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die
Fachhochschulreife notwendig. Sofern sie eine
Hochschulzugangsberechtigung, wie z. B. das Abitur, hat, kann sie auch
das Pharmaziestudium an einer Universität anstreben.
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