Ausbildung
Die Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die
Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989, die am 01. Oktober
2001 in geänderter Fassung in Kraft trat und zuletzt durch Art. 5 d.
Gesetzes v. 27. April 2002 geändert wurde.
Voraussetzungen
Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine
Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit
dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen
Voraussetzungen das Studium aufnehmen. Voraussetzung dafür sind dann
einige Jahre Berufserfahrung, z. B. als pharmazeutisch-technische
Assistentin, und die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. das
Bestehen eines Eignungstests vor einer Kommission von Hochschullehrern
und/oder der Nachweis von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für diesen
Weg gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Regelung, so dass man
sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule oder Universität nach
dieser Möglichkeit erkundigen muss.
Wer Pharmazie studieren möchte, sollte auch eine gute gesundheitliche
Verfassung haben, die insbesondere für die Herstellung und Prüfung von
Arzneimitteln von Bedeutung ist, sowie Kommunikationsfähigkeit und
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kunden und Patienten. Interesse an
naturwissenschaftlichen Fragestellungen sollte selbstverständlich sein.
Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund
vergeben. Derzeit kann man an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie
studieren.
Dauer und Gliederung
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;
- eine Famulatur von acht Wochen;
- eine praktische Ausbildung von 12 Monaten und
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Inhalte
Während der universitären Ausbildung besuchen die Studenten
theoretische Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren
sowie Praktika.
Im ersten Studienabschnitt, der Semester umfasst, werden hauptsächlich
die Grundlagen in allgemeiner, anorganischer und organischer Chemie,
Analytik, Biologie, Botanik und Arzneiformenlehre gelehrt. In den
Seminaren lernt man die Nomenklatur chemischer Substanzen, Stereochemie
sowie die pharmazeutische und medizinische Terminologie kennen.
Begleitet werden die theoretischen Lehrveranstaltungen von zahlreichen
Praktika.
Das sogenannte Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren wird in
folgenden Fächern geprüft:
- Allgemeine, anorganische und organische Chemie
- Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie
- Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
- Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Famulatur
Während des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit
eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um
eine Art Betriebspraktikum, in dem der Student Einblicke in die
Organisation des Apothekenablaufs erhält und lernt, das im Studium
erworbene Wissen in der Praxis umzusetzen. Vier Wochen der Famulatur
müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann
wahlweise auch in einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld, z. B.
in der Krankenhausapotheke oder der pharmazeutischen Industrie,
abgeleistet werden.
Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, befasst
sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten. Die
chemischen Fächer beschäftigen sich mit der Struktur, Synthese und
Analytik von Arzneistoffen, Aspekten der Gen- und Biotechnologie sowie
der Untersuchung von Körperflüssigkeiten. Wesentlicher Inhalt der
pharmazeutischen Biologie sind die Arzneipflanzen sowie die Gewinnung
und Bestimmung ihrer Inhaltsstoffe, aber auch die Vermittlung
molekularbiologischer Arbeitstechniken. Einen wichtigen Schwerpunkt
stellen die pharmakologisch-medizinischen Fächer dar. Hier erfahren die
Studenten, wie Arzneimittel im Organismus wirken und warum welche
Nebenwirkungen auftreten können. Grundlage dafür bilden Kenntnisse über
die Anatomie des menschlichen Körpers sowie über mögliche wichtige
Erkrankungen. In enger Beziehung dazu steht das Fach Klinische
Pharmazie, das sich insbesondere mit der Krankeitslehre, Interpretation
von Labordaten und Pharmakotherapie spezieller Patientengruppen, wie z.
B. Kindern, Schwangeren und älteren Patienten, sowie der Beurteilung
von klinischen Studien befasst.
Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab. Folgende Fächer werden mündlich geprüft:
- Pharmazeutische/Medizinische Chemie
- Pharmazeutische Biologie
- Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Klinische Pharmazie
Der 3. Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische
Ausbildung, in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse
vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Zur
Ausbildung gehören vor allem die Herstellung, Prüfung, Beurteilung und
Abgabe von Arzneimitteln, die Information und Beratung über
Arzneimittel sowie das Kennenlernen und die Beachtung
apothekenspezifischer Gesetze und Verordnungen. Mindestens 6 Monate
müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende
Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der
pharmazeutischen Industrie, einer wissenschaftlichen Institution, z. B.
Universität, oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert
werden.
Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen
begleitenden Unterricht, in dem praxisbezogene Themen, wie
Pharmazeutische Betreuung, Krankenpflegeartikel, diätetische
Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge, pharmazeutische Gesetzeskunde und
Grundlagen der Betriebwirtschaftslehre vermittelt werden.
Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die beiden Fächer:
- Pharmazeutische Praxis und
- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
geprüft werden.
Approbation
Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann
man einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen.
Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner
Berufsbezeichnung und erlaubt ihm den Apothekerberuf uneingeschränkt
auszuüben.
Tätigkeitsbereiche
Auf Grund seiner breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung stehen dem
Apotheker eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche offen. Eine
Promotion ist häufig von Vorteil, wenn er außerhalb der öffentlichen
Apotheke arbeiten möchte.
- Öffentliche Apotheke:
Den meisten Abiturienten, die ein Pharmaziestudium beginnen,
schwebt sicherlich die öffentliche Apotheke als späterer Arbeitsplatz
vor. Tatsächlich sind 80 % aller Apotheker in einer öffentlichen
Apotheke als Angestellter oder Apothekenleiter tätig. Das Berufsbild
hat sich hier im Laufe der Jahre stark gewandelt. War zunächst der
Apotheker vorrangig für die Herstellung der auf Rezept für den
Patienten individuell verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder
Kapseln, zuständig, steht heutzutage die Information und Beratung des
Patienten in allen Fragen rund um das Arzneimittel im Vordergrund. So
klärt der Apotheker den Patienten über mögliche Wechselwirkungen der
Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme. Daneben
erläutert er aber auch die Anwendung von beispielsweise Insulinpens
oder Inhalationshilfen und bietet Blutdruckmessung,
Blutzuckerbestimmung, Blutfettbestimmung und sonstige Dienstleistungen
an. In der Apotheke sind dafür umfangreiche Literatursammlungen, aber
auch Datenbanken vorhanden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden
kann. Als selbständiger Apotheker muss er zusätzlich sehr gute
kaufmännische Kenntnisse besitzen, um seine Apotheke auch
wirtschaftlich am Laufen zu halten.
- Krankenhausapotheke:
Die Aufgabe des Krankenhausapothekers ist die Versorgung der
Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln. Das umfasst den Einkauf, die
Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln. Die
Arzneimittelherstellung nimmt in der Krankenhausapotheke einen
wesentlich höheren Stellenwert ein als in der öffentlichen Apotheke.
Neben der Individualrezeptur für einzelne Patienten werden Arzneimittel
auch in größerem Maßstab hergestellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist
die Beratung von Ärzten und Pflegepersonal über die
Arzneimittelanwendung. Als Mitglied bzw. Vorsitzender der
Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet der Apotheker mit
darüber, welche Arzneimittel in der Klinik Anwendung finden. In
zunehmendem Maße werden Krankenhausapotheker auch in die Therapie vor
Ort „am Bett des Patienten“ eingebunden. Durch ihre fundierten
Arzneimittelkenntnisse können sie die Therapie entscheidend verbessern
und häufig zu einer Kostensenkung beitragen.
- Pharmazeutische Industrie:
Auf Grund seines breit angelegten Pharmaziestudiums ist der
Apotheker Fachmann für alle Fragen, die den gesamten Werdegang des
Arzneimittels von der Forschung über die Entwicklung bis zur Zulassung
und Markteinführung betreffen. Entsprechend vielfältig sind auch seine
Einsatzgebiete in der pharmazeutischen Industrie, u.a.:
- Entwicklung und Herstellung:
In diesem Bereich beschäftigt sich der Apotheker mit der
Analytik der Ausgangsstoffe, Zwischenprodukte und des fertigen
Arzneimittels, der Entwicklung geeigneter Arzneiformen und schließlich
der Arzneimittelproduktion. Ein großer Konkurrenzvorteil gegenüber
anderen Naturwissenschaftlern besteht vor allem bei der Optimierung von
Arzneiformen, da nur der Apotheker im Fach pharmazeutische Technologie
ausgebildet ist.
- Zulassung:
Apotheker sind auf Grund ihrer breit angelegten
naturwissenschaftlichen Ausbildung häufig auch in den Abteilungen der
Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln tätig. In enger
Zusammenarbeit mit den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen werden
die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung eines Arzneimittels auf
dem Markt erarbeitet. Die zuständigen Behörden, die die Unterlagen dann
prüfen, sind in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) und auf europäischer Ebene die European
Medicines Evaluation Agency (EMEA).
- Medizinisch-wissenschaftliche Abteilungen
Die Zusammenstellung und die Bearbeitung der
Fachinformationen für Apotheker und Ärzte sowie der Patientenbroschüren
zählt zu den wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich. Dazu ist eine enge
Zusammenarbeit mit allen Abteilungen notwendig, die an der Entwicklung
des Arzneimittels mitgewirkt haben. Alle Daten, Studien und Berichte
über die Arzneistoffe und Präparate werden hier ausgewertet und
dokumentiert, aber auch Meldungen über Nebenwirkungen und
Arzneimittelrisiken, so dass sie bei Anfragen jederzeit zur Verfügung
stehen.
- Marketing, Vertrieb, Verkauf
Obwohl diese Abteilungen zunehmend von
Betriebswirtschaftlern besetzt sind, bieten auch sie für den Apotheker
vielseitige und interessante Aufgaben. Neben der Präsentation neuer
Arzneimittel auf dem Markt und der Schulung von Außendienstmitarbeitern
steht insbesondere die Beobachtung der Präparate auf dem
Arzneimittelmarkt sowie die Bedarfseinschätzung für bestimmte
Arzneimittel im Vordergrund.
- Prüfinstitutionen
In diesem Tätigkeitsbereich führt der Apotheker hauptsächlich
Untersuchungen von Arzneimitteln im Auftrag von Apothekern, Ärzten,
pharmazeutischen Unternehmen oder Behörden mit Hilfe verschiedenster
analytischer Bestimmungsmethoden durch. Er erstellt außerdem Gutachten
und Analysenzertifikate für Grund- und Hilfsstoffe zur Herstellung von
Arzneimitteln.
- Bundeswehr
In der Bundeswehr ist der Apotheker als Sanitätsoffizier neben
organisatorischen, logistischen und allgemeinen Führungsaufgaben vor
allem für die wehrpharmazeutischen Belange zuständig. Der Beruf des
Sanitätsoffiziers steht seit einigen Jahren auch Apothekerinnen offen.
Zu den Aufgaben gehört die Versorgung der Bundeswehrangehörigen mit
Sanitätsmaterial, d. h. insbesondere Arzneimitteln, Verbandstoffen und
Sanitätsgeräten. Darüber hinaus können Apotheker auch die Aufgaben aus
dem Bereich Lebensmittelüberwachung übernehmen oder beispielsweise in
Forschungs- und Ausbildungsvorhaben eingebunden sein.
- Verwaltung
Der Apotheker ist in den Behörden des Bundes, der Länder sowie in
Körperschaften des öffentlichen Rechts vertreten. Neben
pharmazeutischem Fachwissen benötigt er hier vertiefte Kenntnisse auf
dem Gebiet der Gesundheitsverwaltung. Er ist in die Erarbeitung von
Gesetzen und Verordnungen involviert und kontrolliert die Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen, die das Apothekenwesen sowie den Verkehr mit
Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen betreffen.
- Universität
An der Universität ist der Apotheker als Assistent oder
Hochschullehrer in die Lehre, d. h. die Durchführung von Vorlesungen,
Seminaren und Praktika für Studierende der Pharmazie und anderer
naturwissenschaftlicher Fächer, eingebunden. Der Schwerpunkt seiner
Arbeit liegt in der Forschung. Außerdem erfüllt er auch Aufgaben bei
der Fort- und Weiterbildung von Apothekern.
- Ausbildung und Unterricht
Der Apotheker kann sich an der Ausbildung und am Unterricht an
Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistenten und
Berufsschulen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beteiligen.
Neben Fachkenntnissen ist hier hauptsächlich die Fähigkeit zur
Vermittlung dieses Wissens an die Schüler gefragt.
Fortbildung / Weiterbildung
Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Pharmazie erfordert vom
Apotheker eine stete Aktualisierung und Auffrischung seiner Kenntnisse
und Fertigkeiten. Zudem ist die grundsätzliche Verpflichtung der
Apotheker zur beruflichen Fortbildung in den Berufsordnungen verankert.
Dem Apotheker stehen vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben
der kontinuierlichen Fortbildung über Fachzeitschriften, z. B. der
Pharmazeutische Zeitung oder der Deutschen Apothekerzeitung,
Datenbanken, z. B. der ABDA-Datenbank, und das Internet werden u. a.
auch seitens der Apothekerkammern der Länder und der
Bundesapothekerkammer zahlreiche Veranstaltungen angeboten.
Die Bundesapothekerkammer veranstaltet jährlich zwei mehrtägige
Fortbildungskongresse in Davos/Schweiz und Meran/Italien, die sich
thematisch mit Fragestellungen aus den verschiedenen pharmazeutischen
Disziplinen befassen.
Promotion
Außerhalb der öffentlichen Apotheken, insbesondere in der
pharmazeutischen Industrie, bei Prüfinstitutionen und in der
Verwaltung, ist eine Promotion von Vorteil. Für die universitäre
Laufbahn ist sie unerlässlich.
Bei der Anfertigung einer Dissertationsarbeit erlernt der Doktorand in
besonderem Maße selbständiges und strukturiertes Arbeiten, den Umgang
mit wissenschaftlicher Literatur und Datenbanken sowie das Verfassen
wissenschaftlicher Publikationen. Die Auswahl eines Fachgebietes für
die Promotion in Hinblick auf den späteren Tätigkeitsbereich ist
sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Wer beispielsweise in der
pharmazeutischen Technologie promoviert wurde, hat später gute Chancen
einen Arbeitsplatz im Bereich Herstellung und Entwicklung in der
pharmazeutischen Industrie zu finden. Viele Arbeitgeber legen aber
weniger Wert auf das Promotionsthema an sich als auf die erlernten
Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten für Apotheker sind eng mit der Situation der
Apotheken verknüpft. Im Moment sind die langfristigen Auswirkungen der
anstehenden Gesundheitsreformen, in deren Ergebnissen mit einem
Stellenabbau im Apothekenbereich zu rechnen ist, noch nicht
abzuschätzen. Ebenfalls bleibt noch offen, welche Folgen die Öffnung
des Apothekenwesens innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auf die
Berufsaussichten der Apotheker hat.
In der pharmazeutischen Industrie haben Apotheker weiterhin
vergleichsweise gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund rechtlicher
Vorgaben dürfen bestimmte Arbeitsplätze nur von Apothekern besetzt
werden. Außerdem erweitern viele Firmen ihre biotechnologischen oder
gentechnologischen Bereiche und schaffen somit wiederum interessante
Tätigkeitsfelder auch für Apotheker.
Studieren im Ausland
Wer ein Auslandssemester anstrebt, muss oft in Kauf nehmen, dass sich
dadurch die Gesamtstudienzeit etwas verlängert. Im Ausland erbrachte
Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der
Approbationsordnung für Apotheker und werden somit nicht unbedingt auf
die Ausbildung angerechnet. Es ist daher sinnvoll, vorher einen
Studienberater zu konsultieren.
- Famulatur
Die Approbationsordnung für Apotheker erlaubt, dass vier Wochen
der im ersten Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Famulatur in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden
können.
- Praktisches Jahr
Bis zu sechs Monate der praktischen Ausbildung im dritten
Ausbildungsabschnitt können im Ausland abgeleistet werden, wenn die
Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung gewährleistet ist. Allen
Interessenten wird empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit
dem zuständigen Landesprüfungsamt abzuklären, welche Bescheinigungen
für die spätere Anerkennung dieser Zeiten notwendig sind.